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Anlage V in Gesonderte und einheitliche Feststellung (ESt 1 B) übernehmen?

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    Anlage V in Gesonderte und einheitliche Feststellung (ESt 1 B) übernehmen?

    Hallo alle zusammen,
    mein Bruder und ich haben ein kleines Problem. Mein Bruder hatte einfach (unsere gemeinsame) Anlage V mit in seiner Einkommenssteuererklärung eingereicht.
    Nun kam von seinem Finanzamt natürlich die Meldung, dass das über Gesonderte und einheitliche Feststellung (ESt 1 B) bei dem zuständigen Finanzamt abzugeben wäre.
    Da wir sehr viel in der Anlage V stehen haben: Kann man die bereits ausgefüllte Anlage V in die einheitliche Feststellung (ESt 1 B) einbetten? Das alles noch einmal auszufüllen kostet uns Stunden.
    Ich hoffe, hier kann uns jemand helfen.
    Tausen Dank im Voraus

    #2
    Das alles noch einmal auszufüllen kostet uns Stunden.
    Es ist aber nicht anders möglich. Dass das Stunden dauert, halte ich für eine schlichte Übertreibung. Man kann das Übertragungsprotokoll

    des Bruders als PDF auf den eigenen Rechner downloaden und Zeile für Zeile bzw. Feld für Feld der Angaben aus der dortigen Anlage V in die

    Anlage V der Feststellungserklärung kopieren. Ob das wirklich schneller geht, als tatsächlich ausdrucken, neben den Rechner legen und abtippen,

    kann ich nicht sagen. Ich habe da auch jedes Jahr jede Menge Details stehen und gebe beim Erhaltungsaufwand viele Postionen einzeln ein,

    aber länger als 1 Stunde habe ich für die Anlage V noch nie gebraucht. Bei Zeile 47 werden viele Positionen sogar zur Auswahl angeboten.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich fürchte, eher nicht. Du kannst beim Anlegen, wenn vorhanden, die Erklärung des Vorjahres übernehmen. Aus dem PDF-Protokoll der übermittelten Steuererklärung des Bruders kannst du einzelne Texte kopieren.

      Die Anlagen FB und FE 1 sind auch zu erstellen. Zum Trost: Ich musste die FB mit ca. 10 Erben ausfüllen.

      P.S: Zeitliche Überschneidung mit Charlies Beitrag
      Zuletzt geändert von timote; 15.10.2023, 16:35. Grund: Ergänzung
      SCJ timote
      Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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        #4
        Du kannst beim Anlegen, wenn vorhanden, die Erklärung des Vorjahres übernehmen.
        Die es aber nach dem geschilderten Sachverhalt nicht geben kann.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          *** Text gelöscht, weil lückenhaft; Inhalt im bearbeiteten Beitrag # 6 enthalten; L. E. Fant ***
          Zuletzt geändert von L. E. Fant; 15.10.2023, 23:43.

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Es ist aber nicht anders möglich. Dass das Stunden dauert, halte ich für eine schlichte Übertreibung.

            Wie hatten letzten Jahr eine Haussanierung. Da kann man sich wohl schon vorstellen, dass da etliche Einzelposten auftreten.
            Aber danke für Die Antwort. Dann bleibt uns eben nichts anderes übrig
            Zuletzt geändert von L. E. Fant; 15.10.2023, 23:41. Grund: Zusammenfassung der Beiträge # 5 und #6

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              #7
              Da kann man sich wohl schon vorstellen, dass da etliche Einzelposten auftreten.
              Bei größerem Erhaltungsaufwand habe ich in der Vergangenheit stets die gleichmäßige Verteilung auf mehrere Jahre (§ 82b EStDV) praktiziert.

              Da hatte ich die Einzelpositionen vorab in einer Excel-Liste erfasst, die ich als PDF-Beleg hochgeladen habe. In der Erklärung wurden dann

              nur der Gesamtaufwand und die Verteilung erklärt.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                Das mit er Excel-Datei ist eine gute Idee. Werde ich so mal mit meinem Bruder besprechen, danke

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