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Gesamtwert der Gemeinschaft-Handwerkerrechnungen §35a EStG nicht anteilig verfügbar

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    Gesamtwert der Gemeinschaft-Handwerkerrechnungen §35a EStG nicht anteilig verfügbar

    Hallo alle:

    Wenn man eine Handwerker-Rechnung für §35a EStG hat, ist die Dateneingabe bei der Steuererklärung in ELSTER normalerweise ganz einfach. Beispiel: 150 € für den Gesamtbetrag eingeben, 100 € für die darin enthaltenen Lohnkosten eingeben, und fertig. So klappt es für alle Rechnungen, die ich persönlich bezahlt habe.

    Es gibt aber auch solche Rechnungen, die man anteilig durch die Gemeinschaft zahlt. Der Verwalter der Eigentümergemeinschaft verwendet eine Hausverwalter-Software, wo nur das Lohnkosten-Teil anteilig ausgegeben wird. Der Gesamtbetrag wird auf der "Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt" nicht anteilig vermerkt, sondern für die ganze Gemeinschaft (eine sehr hohe Summe).

    Der Verwalter meint, der Wert fürs entsprechende ELSTER-Feld "selbst getragene Rechnungsbeiträge" ist eigentlich gar nicht nötig für die Steuererklärung. Erstmals spielt dieser Wert angeblich keine Rolle für die Steuerberechnungen, sondern nur der Wert im Feld "darin enthaltene Lohnanteile...", und darüber hinaus gibt es dieses "gesamt" Feld bei anderen Steuerprogrammen außer ELSTER gar nicht.

    Im Hilfetext von ELSTER steht aber unmissverständlich, dass beide Felder auszufüllen sind:

    ------8<------8<------8<------

    Füllen Sie daher bitte in den Zeilen 6 bis 8 die beiden Spalten
    „Rechnungsbeträge“ (bei Eintragung in Zeile 10 nur anteilig) und
    „darin enthaltene Lohnanteile, Maschinen- und Fahrtkosten inklusive Umsatzsteuer“ aus."

    ------8<------8<------8<------

    Der Text oben ist hier zu finden:

    https://www.elster.de/eportal/helpGl...st_ufa_10_2022

    Einfach unten "Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen", "Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen" gucken.

    Es ist nämlich nicht leicht, meinen Anteil am Gesamtbetrag zu berechnen. Die Handwerkerrechnungen der Gemeinschaft werden nicht alle gleich verteilt, der Verteilungsschlüssel variiert (mal MEA, mal einem Wert von der Heizungsfirma, ...). Man muss die Verteilungsschlüssel aller Rechnungen in der Tabelle durch die ganze Hausgeldunterlagen auf Papier suchen und dann manuell alles zusammen berechnen.

    Ich hätte gedacht, diese Art Kleinigkeiten wären schon längst geregelt, damit wir normale Bürger nicht brauchen, uns den Kopf darüber zu zerbrechen.

    Direkt bei ELSTER kann man anscheinend keine solchen steuerlichen Fragen stellen, man wird zum zuständigen Finanzamt weitergeleitet. Das finde ich komisch, weil ich dachte, die Steuererklärung wäre gleich für alle. Bei meinem Finanzamt habe ich trotzdem bereits vor 23 Tagen nachgefragt, und bislang keine Antwort erhalten.

    Ich habe wenig Ahnung von Steuern. Kann jemand vielleicht etwas dazu sagen? Wenn das Feld "selbst getragene Rechnungsbeiträge" gar nicht nötig ist, warum steht es da? Oder darf man es einfach leer lassen?

    Danke im Voraus,
    rdiez

    #2
    Wenn der Gesamtbetrag einschließlich Materialanteil aus deiner Hausgeldabrechnung nicht wirklich ablesbar ist, dann schreib in beide Feleder

    nur den bestätigten Lohnanteil samt Umsatzsteuer.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo,

      Im Hilfetext von ELSTER steht aber unmissverständlich, dass beide Felder auszufüllen sind:
      Das steht da ausdrücklich nicht (bitte mal das Wort "bitte" googlen).

      Der Verwalter hat recht, entscheidend ist der Lohnanteil, und zwar insbesondere bei Abrechnungen von Hausverwaltungen. Ich schreibe in solchen Fällen immer den gleichen Betrag zweimal rein.

      Wenn das Feld "selbst getragene Rechnungsbeiträge" gar nicht nötig ist, warum steht es da?
      Weil es immer mal wieder unwissende Steuerzahler gab, die dort einfach den ganzen Rechnungsbetrag eingetragen haben. Nun soll das sowas wie ein Wink mit dem Zaunpfahl sein.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

      Kommentar


        #4
        Erstmals danke an beide für die Rückmeldung.

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Wenn der Gesamtbetrag einschließlich Materialanteil aus deiner Hausgeldabrechnung nicht wirklich ablesbar ist,
        Es hat mich überrascht, dass es anscheinend so ist bei fast allen Bescheinigungen, die ich im Internet auf die Schnelle gesehen habe. Ich habe dieses Beispiel gesehen:

        http://wenzel-hausverwaltungen.de/da...abrechnung.pdf

        Auf der letzten Seite ("Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt") sieht man eine Tabelle mit der unteren Zeile "Summe". Auf dieser Zeile, ganz rechts unter "Anteil des Mieters", steht der Wert 45,03 €. Damit ist "Aufwendungen bzw. Arbeitskosten, anteilig" gemeint. Es gibt aber keine andere Summe für die anderen Spalten, und es gibt auch keine Spalte wie "Gesamtbetrag anteilig".

        Bei mir sieht die Tabelle so aus:

        Tabelle35aEStG.jpg

        Es gibt eine "Summe (umlagefähig)", eine "Summe (nicht umlagefähig)", und eine gesamt "Summe". Aber die 3 Summen stehen nur unter der Spalte "Anteil des Eigentümers" (gemeint ist der Anteil von "Aufwendungen bzw. Arbeitskosten"), und nicht beim "Gesamtbetrag".

        Ich hätte gedacht, eine solche Software könnte mühelos alle Spalten gleich summieren. Ich frage mich auch, wozu die Spalte "nicht zu berücksichtige Materialkosten" jemals zu gebrauchen wäre. Andere Berichte dieser Art haben stattdessen eine Spalte mit dem Verteilungsschlüssel, was wohl mehr Sinn macht.

        dann schreib in beide Feleder nur den bestätigten Lohnanteil samt Umsatzsteuer.
        Sollte man wirklich so vorgehen? Als Laie hätte ich gedacht, das Finanzamt könnte mir vorwerfen, ich hätte falsche Angaben gemacht (und unterschrieben). Wenn ich etwas nicht weiß, würde ich das entsprechende Feld erstmals leer lassen. Aber darf man es überhaupt, zumindest in diesem Fall?

        Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
        Das steht da ausdrücklich nicht (bitte mal das Wort "bitte" googlen).
        Na, das wird jetzt interessant. Ob ich im Deutschkurs nicht aufgepasst habe?

        Der gemeinte Satz lautet:

        "Füllen Sie daher bitte in den Zeilen 6 bis 8 die beiden Spalten „Rechnungsbeträge“ (bei Eintragung in Zeile 10 nur anteilig) und „darin enthaltene Lohnanteile, Maschinen- und Fahrtkosten inklusive Umsatzsteuer“ aus."

        Dröseln wir es aus. Als Erstes hätte ich gedacht, dass "bitte" in diesem Zusammenhang eher der Höfflichkeit dient. Es ist auch nicht eindeutig zu sagen, ob das "bitte" nur auf das erste Feld sich bezieht, oder auf beide Felder. Ich könnte ja das erste Feld ausfüllen, aber nicht das Zweite.

        Ich frage mich als Laie: ist es tatsächlich gebräuchlich in Rechts- oder steuerliche Angelegenheiten, dass "bitte" eigentlich "optional" bedeutet? Mich würde interessieren, wo ich eine solche Regelung schwarz auf weiß finde. Damit könnte ich die Höflichkeit mehrerer Ämter in der Nähe schamlos ausnutzen!


        Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
        Weil es immer mal wieder unwissende Steuerzahler gab, die dort einfach den ganzen Rechnungsbetrag eingetragen haben. Nun soll das sowas wie ein Wink mit dem Zaunpfahl sein.
        Ich vermute, dass das nur eine Vermutung ist. Aber es ist ja irgendwie nachvollziehbar. Obwohl man könnte meinen, das Finanzamt könnte den Gesamtwert für andere, vielleicht statistische Zwecke verwenden. Wenn das Feld nicht benutzt wird, oder wenn der Wert darin nicht wirklich stimmen muss, dann sollte das Feld irgendwie als optional gekennzeichnet sein. Alternativ sollten die Bescheinigungen diesen Wert anteilig darstellen. Wir wollen ja, dass alles im Lande einfach perfekt abgestimmt ist, oder???

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          #5
          Sollte man wirklich so vorgehen?
          Ja, man soll ! Die Beträge, die du hier erklärst, interessieren nicht wirklich. Wenn ich eine Rechnung über 9.000,00 € für eine

          Fassadenrenovierung für unser Einfamilienhaus einreiche und als Arbeitskosten 6.000,00 € angebe, will das Finanzamt möglicherweise

          die Rechnung sehen, aber selbst das ist nicht sicher.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Hallo,

            ist es tatsächlich gebräuchlich in Rechts- oder steuerliche Angelegenheiten, dass "bitte" eigentlich "optional" bedeutet?
            Ja, ist es. Daher findet man es in der Regel auch nur bei Dingen, die nicht Pflicht sind (das Absetzen der Handwerkerkosten ist ja freiwillig). Ansonsten findest du klare Aufforderungen, auch mal ein "zwingend" dabei u.s.w.

            Ich vermute, dass das nur eine Vermutung ist.
            Ja. Die begründet sich aber darauf, dass es jahrelang anders war (es gab nur einen Betrag). Und wenn etwas geändert wird, was eigentlich sinnlos ist (hier die Angabe der nicht absetzbaren Kosten), dann kann das meiner Ansicht nach nur den Grund haben, dass es oft falsch erklärt wurde.

            Trägt man nun aber beide Werte ein, dann sagt man ja zwischen den Zeilen schon, dass man es verstanden hat.
            Wenn man in dem aktuellen Formular hingegen den gleichen Wert zweimal einträgt und das auch nicht sofort nachvollziehbar ist (z.B. Gärtner, Fensterputzer etc. - da gibt es ja kaum Material), dann wird das Finanzamt eben die Rechnung anfordern. Daher schreibt man bei einer Abrechnung einer Hausverwaltung auch genau das dazu, damit ist klar, dass es sich nur um absetzbare Kosten handelt.

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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