Hallo alle:
Wenn man eine Handwerker-Rechnung für §35a EStG hat, ist die Dateneingabe bei der Steuererklärung in ELSTER normalerweise ganz einfach. Beispiel: 150 € für den Gesamtbetrag eingeben, 100 € für die darin enthaltenen Lohnkosten eingeben, und fertig. So klappt es für alle Rechnungen, die ich persönlich bezahlt habe.
Es gibt aber auch solche Rechnungen, die man anteilig durch die Gemeinschaft zahlt. Der Verwalter der Eigentümergemeinschaft verwendet eine Hausverwalter-Software, wo nur das Lohnkosten-Teil anteilig ausgegeben wird. Der Gesamtbetrag wird auf der "Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt" nicht anteilig vermerkt, sondern für die ganze Gemeinschaft (eine sehr hohe Summe).
Der Verwalter meint, der Wert fürs entsprechende ELSTER-Feld "selbst getragene Rechnungsbeiträge" ist eigentlich gar nicht nötig für die Steuererklärung. Erstmals spielt dieser Wert angeblich keine Rolle für die Steuerberechnungen, sondern nur der Wert im Feld "darin enthaltene Lohnanteile...", und darüber hinaus gibt es dieses "gesamt" Feld bei anderen Steuerprogrammen außer ELSTER gar nicht.
Im Hilfetext von ELSTER steht aber unmissverständlich, dass beide Felder auszufüllen sind:
------8<------8<------8<------
Füllen Sie daher bitte in den Zeilen 6 bis 8 die beiden Spalten
„Rechnungsbeträge“ (bei Eintragung in Zeile 10 nur anteilig) und
„darin enthaltene Lohnanteile, Maschinen- und Fahrtkosten inklusive Umsatzsteuer“ aus."
------8<------8<------8<------
Der Text oben ist hier zu finden:
https://www.elster.de/eportal/helpGl...st_ufa_10_2022
Einfach unten "Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen", "Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen" gucken.
Es ist nämlich nicht leicht, meinen Anteil am Gesamtbetrag zu berechnen. Die Handwerkerrechnungen der Gemeinschaft werden nicht alle gleich verteilt, der Verteilungsschlüssel variiert (mal MEA, mal einem Wert von der Heizungsfirma, ...). Man muss die Verteilungsschlüssel aller Rechnungen in der Tabelle durch die ganze Hausgeldunterlagen auf Papier suchen und dann manuell alles zusammen berechnen.
Ich hätte gedacht, diese Art Kleinigkeiten wären schon längst geregelt, damit wir normale Bürger nicht brauchen, uns den Kopf darüber zu zerbrechen.
Direkt bei ELSTER kann man anscheinend keine solchen steuerlichen Fragen stellen, man wird zum zuständigen Finanzamt weitergeleitet. Das finde ich komisch, weil ich dachte, die Steuererklärung wäre gleich für alle. Bei meinem Finanzamt habe ich trotzdem bereits vor 23 Tagen nachgefragt, und bislang keine Antwort erhalten.
Ich habe wenig Ahnung von Steuern. Kann jemand vielleicht etwas dazu sagen? Wenn das Feld "selbst getragene Rechnungsbeiträge" gar nicht nötig ist, warum steht es da? Oder darf man es einfach leer lassen?
Danke im Voraus,
rdiez
Wenn man eine Handwerker-Rechnung für §35a EStG hat, ist die Dateneingabe bei der Steuererklärung in ELSTER normalerweise ganz einfach. Beispiel: 150 € für den Gesamtbetrag eingeben, 100 € für die darin enthaltenen Lohnkosten eingeben, und fertig. So klappt es für alle Rechnungen, die ich persönlich bezahlt habe.
Es gibt aber auch solche Rechnungen, die man anteilig durch die Gemeinschaft zahlt. Der Verwalter der Eigentümergemeinschaft verwendet eine Hausverwalter-Software, wo nur das Lohnkosten-Teil anteilig ausgegeben wird. Der Gesamtbetrag wird auf der "Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt" nicht anteilig vermerkt, sondern für die ganze Gemeinschaft (eine sehr hohe Summe).
Der Verwalter meint, der Wert fürs entsprechende ELSTER-Feld "selbst getragene Rechnungsbeiträge" ist eigentlich gar nicht nötig für die Steuererklärung. Erstmals spielt dieser Wert angeblich keine Rolle für die Steuerberechnungen, sondern nur der Wert im Feld "darin enthaltene Lohnanteile...", und darüber hinaus gibt es dieses "gesamt" Feld bei anderen Steuerprogrammen außer ELSTER gar nicht.
Im Hilfetext von ELSTER steht aber unmissverständlich, dass beide Felder auszufüllen sind:
------8<------8<------8<------
Füllen Sie daher bitte in den Zeilen 6 bis 8 die beiden Spalten
„Rechnungsbeträge“ (bei Eintragung in Zeile 10 nur anteilig) und
„darin enthaltene Lohnanteile, Maschinen- und Fahrtkosten inklusive Umsatzsteuer“ aus."
------8<------8<------8<------
Der Text oben ist hier zu finden:
https://www.elster.de/eportal/helpGl...st_ufa_10_2022
Einfach unten "Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen", "Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen" gucken.
Es ist nämlich nicht leicht, meinen Anteil am Gesamtbetrag zu berechnen. Die Handwerkerrechnungen der Gemeinschaft werden nicht alle gleich verteilt, der Verteilungsschlüssel variiert (mal MEA, mal einem Wert von der Heizungsfirma, ...). Man muss die Verteilungsschlüssel aller Rechnungen in der Tabelle durch die ganze Hausgeldunterlagen auf Papier suchen und dann manuell alles zusammen berechnen.
Ich hätte gedacht, diese Art Kleinigkeiten wären schon längst geregelt, damit wir normale Bürger nicht brauchen, uns den Kopf darüber zu zerbrechen.
Direkt bei ELSTER kann man anscheinend keine solchen steuerlichen Fragen stellen, man wird zum zuständigen Finanzamt weitergeleitet. Das finde ich komisch, weil ich dachte, die Steuererklärung wäre gleich für alle. Bei meinem Finanzamt habe ich trotzdem bereits vor 23 Tagen nachgefragt, und bislang keine Antwort erhalten.
Ich habe wenig Ahnung von Steuern. Kann jemand vielleicht etwas dazu sagen? Wenn das Feld "selbst getragene Rechnungsbeiträge" gar nicht nötig ist, warum steht es da? Oder darf man es einfach leer lassen?
Danke im Voraus,
rdiez
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