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Finde das Formular "Fragebogen zum häuslichen Arbeitszimmer" nicht online

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    Finde das Formular "Fragebogen zum häuslichen Arbeitszimmer" nicht online

    Guten Morgen,

    hat jemand einen Tipp für mich, wo ich den Fragebogen zum häuslichen Arbeitszimmer auf Elster online finden könnte?

    Und falls es das nicht gibt - ich finde die Version, die mir das FA geschickt hat auch nicht als PDF, sodass ich es digital ausfüllen könnte

    Hat jemand TIpps für mich?

    Vielen Dank,
    Thomas

    #2
    Und falls es das nicht gibt - ich finde die Version, die mir das FA geschickt hat auch nicht als PDF, sodass ich es digital ausfüllen könnte
    Eine verbindliche Online-Version eines solchen Fragebogens gibt es nicht, das sind m. W. von den Finanzämtern selbst entwickelte Formulare.

    Wahrscheinlich sind die noch nicht einmal in den jeweiligen Bundesländern vereinheitlicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Werden Aufwendungen fuer ein haeusliches Arbeitszimmer erstmalig steuerlich geltend gemacht, verschickt das Finanzamt in vielen Faellen einen Fragebogen. Einen bundesweit einheitlichen Fragenkatalog gibt es nicht und soviel ich weiss auch keine ausfuellbaren pdf-Dateien.
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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        #4
        Ich habe dasselbe Problem. Ich mache die Kosten für mein Arbeitszimmer seit 1998 geltend und jetzt, wo ich bereits Altersrente beziehe und sich meine freiberufliche Tätigkeit ihrem Ende zuneigt, erhalte ich diesen Fragebogen. Im Begleitschreiben wird explizit darauf hingewiesen, ich könne ihn in Mein Elster elektronisch ausfüllen. Pustekuchen.

        Die Fragen der Papierversion bereiten mir teilweise Kopfzerbrechen.

        Zum Beispiel: "Ausstattung des Arbeitszimmers: Zur Ausstattung gehören z. B. die Tapeten, Teppiche, Fenstervorhänge, Lampen, Gardinen, nicht jedoch Luxusgegenstände, die vorrangig zur Ausschmückung des Arbeitszimmers dienen. Nicht zur Ausstattung gehören zudem die Aufwendungen für Arbeitsmittel, wie z. B. Schreibtisch, Bücherregal, PC." Äh, wie, alles, was unbedingt in ein Arbeitszimmer gehört, zählt nicht zur Ausstattung desselben? Ich gebe also tatsächlich an: kleines Sofa, Rollwagen, Lampe, Fensterollo mit Anschaffungskosten, Anschaffungsdatum, Nutzungsdauer: alles ewig her.
        "Gemeiner Wert des gesamten Grundstücks (Gebäude/Wohnung und Grund und Boden". Erfragt wir der aktuelle Verkehrswert zum Ende dieses Jahres. Woher zum henker soll ich das wissen?

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          #5
          Moin Sera, wir haben hier schon darauf hingewiesen, dass wir erstens den Fragebogen nicht kennen, zweitens das vom Bundesland abhaengt und drittens wir auch das Begleitschreiben nicht kennen. Also koennen wir leider nicht auf deinen Beitrag reagieren.
          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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            #6
            Nicht zur Ausstattung gehören zudem die Aufwendungen für Arbeitsmittel, wie z. B. Schreibtisch, Bücherregal, PC." Äh, wie, alles, was unbedingt in ein Arbeitszimmer gehört, zählt nicht zur Ausstattung desselben? Ich gebe also tatsächlich an: kleines Sofa, Rollwagen, Lampe, Fensterollo mit Anschaffungskosten, Anschaffungsdatum, Nutzungsdauer
            :
            Ich finde das plausibel. Die Arbeitsmittel können doch unabhängig vom Arbeitszimmer geltend gemacht werden, je nach Betrag auch als sofort absetzbare GwG. Auch der Rollwagen gehört dazu, m.E. auch eine Schreibtischleuchte im Gegensatz zu Deckenleuchte.
            SCJ timote
            Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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              #7
              Und wo wir die Aussage, man könne den Fragebogen per Elster ausfüllen, inzwischen falsifizieren konnten: War die Aussage des FA evtl. tatsächlich, man könne den Fragebogen per Elster einreichen? Also Ausfüllen, Scannen, Anhang an Sonstige Nachricht ans FA?

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