Guten Tag zusammen,
ich bin leider absolut Wissenslos, was meine USt-Jahresmeldung für meine PV-Anlage betrifft. Ich hoffe man kann mir hier weiter helfen?
Zur Lage:
PV-Anlage mit 9,75 kWp
Erbaut 04/2022
In Betrieb 05/2022
Versteuerrung nach vereinnahmten Entgelten vom FA genehmigt
Gezahlte MwSt auf die Anschaffung wurde mir erstattet 3.100€ mit erster USt-Voranmeldung
Quartalsweise USt-Voranmeldung gemacht
Jetzt erstmalig die Jahrsmeldung gemacht
Ich habe letzten Monat die USt-Jahresmeldung erstellt. Da ich dort nicht wusste, was ich tat, habe ich einen mir unbekannten Fehler gemacht. Daher wurde mir die bereits erstattete MwSt. (3.100 €) vom Finanzamt wieder per Abrechnungsbescheid in Rechnung gestellt und wieder vom Konto abgebucht.
Das System hat mich von meiner Besteuerung nach "vereinnahmten Entgelten" plötzlich zu einem Kleinunternehmer gemacht. Daher darf ich wohl die MwSt nicht zurückbekommen, laut Finanzamt.
Einspruch und Aussetzung des Vollzuges wurden beantragt. Dennoch wurde abgebucht.
Jetzt soll ich eine berichtigte USt-Jahresmeldung abgeben.
Ich habe die erste Einspeisevergütung durch meinen Netzbetreiber am 31.01.2023 erhalten.
Ziel:
Ich möchte einfach die beim kauf gezahlte MwSt zurück, weiter quartalsweise die Voranmeldung machen und einmal im Jahr die Jahresmeldung. Die Kleinunternehmerregelung habe ich ausgeschlagen.
Fragen:
1.) Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten §20 UStG (Ist-Versteuerung) ist richtig?
2.) Welche Felder bei Elster (online-Formular), muss ich ausfüllen?
3.) Wo trage ich meine Einspeisevergütung für 2022 ein? (486€)
4.) Muss ich die zurückgezahlte MwSt vom Kaufpreis wieder erneut einfordern, wenn ja wo (welches Feld eintragen?)
Sollte ich etwas vergessen haben, bin ich über jeden Tipp sehr Dankbar.
Beste Grüße
Markus
ich bin leider absolut Wissenslos, was meine USt-Jahresmeldung für meine PV-Anlage betrifft. Ich hoffe man kann mir hier weiter helfen?
Zur Lage:
PV-Anlage mit 9,75 kWp
Erbaut 04/2022
In Betrieb 05/2022
Versteuerrung nach vereinnahmten Entgelten vom FA genehmigt
Gezahlte MwSt auf die Anschaffung wurde mir erstattet 3.100€ mit erster USt-Voranmeldung
Quartalsweise USt-Voranmeldung gemacht
Jetzt erstmalig die Jahrsmeldung gemacht
Ich habe letzten Monat die USt-Jahresmeldung erstellt. Da ich dort nicht wusste, was ich tat, habe ich einen mir unbekannten Fehler gemacht. Daher wurde mir die bereits erstattete MwSt. (3.100 €) vom Finanzamt wieder per Abrechnungsbescheid in Rechnung gestellt und wieder vom Konto abgebucht.
Das System hat mich von meiner Besteuerung nach "vereinnahmten Entgelten" plötzlich zu einem Kleinunternehmer gemacht. Daher darf ich wohl die MwSt nicht zurückbekommen, laut Finanzamt.
Einspruch und Aussetzung des Vollzuges wurden beantragt. Dennoch wurde abgebucht.
Jetzt soll ich eine berichtigte USt-Jahresmeldung abgeben.
Ich habe die erste Einspeisevergütung durch meinen Netzbetreiber am 31.01.2023 erhalten.
Ziel:
Ich möchte einfach die beim kauf gezahlte MwSt zurück, weiter quartalsweise die Voranmeldung machen und einmal im Jahr die Jahresmeldung. Die Kleinunternehmerregelung habe ich ausgeschlagen.
Fragen:
1.) Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten §20 UStG (Ist-Versteuerung) ist richtig?
2.) Welche Felder bei Elster (online-Formular), muss ich ausfüllen?
3.) Wo trage ich meine Einspeisevergütung für 2022 ein? (486€)
4.) Muss ich die zurückgezahlte MwSt vom Kaufpreis wieder erneut einfordern, wenn ja wo (welches Feld eintragen?)
Sollte ich etwas vergessen haben, bin ich über jeden Tipp sehr Dankbar.
Beste Grüße
Markus
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