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Erstmalige USt Jahresmeldung PV-Anlage

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    Erstmalige USt Jahresmeldung PV-Anlage

    Guten Tag zusammen,

    ich bin leider absolut Wissenslos, was meine USt-Jahresmeldung für meine PV-Anlage betrifft. Ich hoffe man kann mir hier weiter helfen?

    Zur Lage:
    PV-Anlage mit 9,75 kWp
    Erbaut 04/2022
    In Betrieb 05/2022
    Versteuerrung nach vereinnahmten Entgelten vom FA genehmigt
    Gezahlte MwSt auf die Anschaffung wurde mir erstattet 3.100€ mit erster USt-Voranmeldung
    Quartalsweise USt-Voranmeldung gemacht
    Jetzt erstmalig die Jahrsmeldung gemacht

    Ich habe letzten Monat die USt-Jahresmeldung erstellt. Da ich dort nicht wusste, was ich tat, habe ich einen mir unbekannten Fehler gemacht. Daher wurde mir die bereits erstattete MwSt. (3.100 €) vom Finanzamt wieder per Abrechnungsbescheid in Rechnung gestellt und wieder vom Konto abgebucht.
    Das System hat mich von meiner Besteuerung nach "vereinnahmten Entgelten" plötzlich zu einem Kleinunternehmer gemacht. Daher darf ich wohl die MwSt nicht zurückbekommen, laut Finanzamt.
    Einspruch und Aussetzung des Vollzuges wurden beantragt. Dennoch wurde abgebucht.
    Jetzt soll ich eine berichtigte USt-Jahresmeldung abgeben.

    Ich habe die erste Einspeisevergütung durch meinen Netzbetreiber am 31.01.2023 erhalten.

    Ziel:
    Ich möchte einfach die beim kauf gezahlte MwSt zurück, weiter quartalsweise die Voranmeldung machen und einmal im Jahr die Jahresmeldung. Die Kleinunternehmerregelung habe ich ausgeschlagen.

    Fragen:
    1.) Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten §20 UStG (Ist-Versteuerung) ist richtig?

    2.) Welche Felder bei Elster (online-Formular), muss ich ausfüllen?

    3.) Wo trage ich meine Einspeisevergütung für 2022 ein? (486€)

    4.) Muss ich die zurückgezahlte MwSt vom Kaufpreis wieder erneut einfordern, wenn ja wo (welches Feld eintragen?)

    Sollte ich etwas vergessen haben, bin ich über jeden Tipp sehr Dankbar.

    Beste Grüße
    Markus




    #2
    Ich habe die erste Einspeisevergütung durch meinen Netzbetreiber am 31.01.2023 erhalten.
    Bei einer Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten würde die m. E. in der Voranmeldung 01/2023 zu erklären sein, nicht in der Jahreserklärung

    für 2022 !

    Muss ich die zurückgezahlte MwSt vom Kaufpreis wieder erneut einfordern, wenn ja wo (welches Feld eintragen?)
    Die abzugsfähige Vorsteuer von 3.100 € hätte schon bei der ersten Erklärung auf Seite 11 in Zeile 122 eingetragen werden müssen, was du anscheinend

    nicht gemacht hast. Dann wäre es nicht zu einer Rückforderung gekommen.

    Welche Umsätze hast du denn bei den bisherigen Voranmeldungen für 2022 sonst noch erklärt ? Eigenverbrauch ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie,

      mit der Einspeisevergütung habe ich mir das auch so gedacht. Da das Geld erst in 2023 geflossen ist. Daher habe ich alles in der Jahreserklärung auf 0 € eingetragen.

      Bezüglich der abzugsfähigen Vorsteuer, hatte ich diese unwissend tatsächlich NICHT eingetragen. Dann werde ich das jetzt in der zweiten Fassung nachholen.

      Weitere Umsätze habe ich überhaupt nix eingetragen. Muss ich das denn überhaupt?
      ___________________________________

      Edit:

      Wenn ich jetzt alles so eingetragen habe, also die abzugsfähige Vorsteuer von 3.100€ auf S.11, Z. 122, sowie meine Einspeisevergütung für das Jahr 2022 (gezahlt in 2023) auf Seite 4 Zeile 38, meckert Elster.
      Fehler: Seite 13, Zeile 168 Vorauszahlungssoll 2022 (einschließlich Sondervorauszahlung)

      Was mache ich noch falsch?
      ___________________________________

      Edit 2:

      Ich habe den Fehler gefunden. Es waren zwei Felder bei de Besteuerung als Kleinunternehmer mit 0 ausgefüllt. Wert gelöscht, alles ok.

      Jetzt habe ich keine Fehler mehr und Elster sagt mir ich bekomme 3.100€ zurück.

      Besten Dank,
      Markus
      Zuletzt geändert von MarBla85; 18.10.2023, 14:18.

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        #4
        Das verbrauchst doch mit Sicherheit einen Teil des erzeugten Stroms selbst oder ? Den Anteil musst du zu Wiederbeschaffungskosten erklären !
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Ich habe jetzt mit dem FA nochmals gesprochen. Fraglich bleibt, für welches Kalenderjahr ich die Einspeisevergütung eintragen soll, da jaerst in 2023 gezahlt wurde.

          Meinen Eigenverbrauch habe ich jetzt mit einem PDF des Landes Nds. berechnet und unter Seite 4, Zeile 39 eingetragen. 388€ = 73€ Steuern.

          Ich warte jetzt nur noch auf die Entscheidung wegen der Einspeisevergütung.

          Zusammengefasst bedeutet das:

          Einspeisevergütung: Seite 4 Zeile 38
          Eigenverbrauch: Seite 4, Zeile 39 (Berechnet mit PDF Land Nds. https://www.google.de/url?sa=t&rct=j...P&opi=89978449 )
          Abzugsfähige Vorsteuer: Seite 11, Zeile 122
          Besteuerung: Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten §20 UStG


          Ich habe das jetzt so übernommen, und ohne Einspeisevergütung losgeschickt, nach Rückmeldung FA.

          Besten Dank für die Hilfe!

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            #6
            Eigenverbrauch: Seite 4, Zeile 39
            Korrekt ! zur Berechnung selbst kann ich natürlich nichts sagen, aber besonders hoch ist dein Eigenverbrauch nicht.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Zitat von MarBla85 Beitrag anzeigen
              Fraglich bleibt, für welches Kalenderjahr ich die Einspeisevergütung eintragen soll, da jaerst in 2023 gezahlt wurde.
              Was soll denn da noch unklar sein? Du sagst doch dass Dir die Ist-Besteuerung genehmigt worden ist!

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