"Bescheiddaten" ist ein "unverbindlicher Bescheid, der von der Finanzverwaltung zum Abruf bereitgestellt wird", danach folgt auf jeden Fall noch ein Papierbescheid per Post,
bereitgestellt. Gleiches gilt natürlich für die Bescheiddaten und den Bescheiddatenvergleich, die auch in diesen Fällen zusätzlich abrufbar sind.
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