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Im Elster fehlt mein elektronischer Steuerbescheid

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    #16
    "Bescheiddaten" ist ein "unverbindlicher Bescheid, der von der Finanzverwaltung zum Abruf bereitgestellt wird", danach folgt auf jeden Fall noch ein Papierbescheid per Post,
    Wenn eine Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe erteilt wurde, kommt nichts mehr auf Papier. Auch der Steuerbescheid wird nur noch zum Abruf

    bereitgestellt. Gleiches gilt natürlich für die Bescheiddaten und den Bescheiddatenvergleich, die auch in diesen Fällen zusätzlich abrufbar sind.
    Zuletzt geändert von Charlie24; 19.10.2023, 18:15.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #17
      dann fragen Sie doch mal bei der kostenpflichtigen hotline Ihres Programmanbieters nach -
      Was soll das bringen ? Ursächlich für solche Abweichungen ist zumeist eine fehlerhafte Eingabe in der eigenen Erklärung.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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        #18
        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Charlies Frage wurde ja sehr wortreich nicht wirklich beantwortet. Ich denke mal dass es um die Bescheiddaten geht. Aber da können wir viel spekulieren!
        In der Tat. Wobei die Frage, worauf sich die E-Mail bezieht, eigentlich leicht beantworten lässt. Bei mir lasen sich diese Mails nämlich

        Zum elektronischen Abruf bereitgestellter Bescheid 12 345 67890 EStB 2022 vom xx yy.2023

        Sie haben in die Bekanntgabe des oben bezeichneten Bescheids durch Bereitstellung zum elektronischen Abruf eingewilligt. Dieser Bescheid steht ab sofort zum elektronischen Abruf bereit.
        versus

        Mein ELSTER: Benachrichtigung über neue Bescheiddaten

        von Ihrem Finanzamt wurden Bescheiddaten für den Veranlagungszeitraum 2022 (Transferticket: xyz) zur Abholung bereitgestellt. (Ihr Benutzername: abc123)
        ​​​​​​​was nun wirklich eindeutig unterscheidbar ist. Sofort hieß übrigens durchaus sofort.

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          #19
          Wenn nur eine E-Mail gekommen ist, geht es sicher um Bescheiddaten. Der TE könnte auch in Mein ELSTER nachsehen, ob eine Einwilligung aktiv ist.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #20
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Wenn nur eine E-Mail gekommen ist, geht es sicher um Bescheiddaten.
            Wobei bei mir zwischen den beiden E-Mails ein Tag lag (erst die elektronische Bekanntgabe, und die Bescheiddaten am nächsten Tag).

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              #21
              Wobei bei mir zwischen den beiden E-Mails ein Tag lag (erst die elektronische Bekanntgabe, und die Bescheiddaten am nächsten Tag).
              Bei mir kamen beide am gleichen Tag in einem Abstand von 5 Stunden. Die für den Steuerbescheid kam aber auch bei mir zuerst.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #22
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Wenn nur eine E-Mail gekommen ist, geht es sicher um Bescheiddaten. Der TE könnte auch in Mein ELSTER nachsehen, ob eine Einwilligung aktiv ist.
                ich habe folgende Email erhalten:
                "für Sie wird von Ihrem Finanzamt bzw. Ihrer Finanzbehörde (Nordrhein-Westfalen) über das Verfahren ELSTER in Kürze eine verschlüsselte Datei mit allen wesentlichen Daten zum Einkommensteuerbescheid 2022 zur Abholung bereitgestellt.

                Sie können diese Datei über die entsprechende Funktion Ihres Steuerprogrammes ab dem 19.10.2023
                auf Ihren PC herunterladen!"

                In meinem Programm stehen nur die Bescheiddaten.

                Uter "Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe" im Elster steht: "Aktive Einwilligungen 0", "Inative Einwilligungen 0".

                Dann gehe ich davon aus, dass die Einwilligung in meinem Programm gilt nicht?

                Wird dann mein Steuerbescheid per Post zugestellt?

                Gibt es Sinn die Einwilligung im Elster neu zu erstellen?
                Zuletzt geändert von pilger; 20.10.2023, 23:08.

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                  #23
                  Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
                  pilger, sie schreiben " Ich finde es nicht gut, wenn man keine Ansprechpartner vom Elster findet und nur an die Community angewiesen ist" ist falsch:
                  • Hotline: Als Privatanwender hilft Ihnen das Elster-Team unter der Nummer 0800 52 35 055 weiter. Das Callcenter ist montags bis freitags zwischen 7:00 und 22:00 Uhr sowie am Samstag, Sonntag und an Feiertagen von 10:00 bis 18:00 Uhr erreichbar. Aus dem Ausland erreichen Sie Elster via +49 180 5 23 50 55.
                  • E-Mail: Alternativ beschreiben Sie Ihr Problem in einer Mail und senden diese an "hotline@elster.de".
                  • Formular: Möchten Sie keine E-Mail von Ihrem privaten Mail-Konto senden, können Sie auch das kostenlose Kontakt-Formular von Elster verwenden. Klicken Sie dazu auf der Elster-Webseite auf Ihr Bundesland und wählen Sie rechts die Option "Zum Kontaktformular".
                  • Chat: Ferner finden Sie unten in der Fußzeile der Website das Feld "Kontakt". Per Klick öffnet sich ein Chatfenster und Sie können nach bestimmten Fragen filtern. Hierbei handelt es sich um eine Art intuitives FAQ.
                  Uwe64 Vielen Dank für deine Antwort.
                  Jetzt vermute ich dass, die Einwilligung zur Elektronischen Bekanntgabe nicht im Elster, sondern in meinem Programm gemacht wurde und deswegen keine Auswirkung auf Elster hat. Daher vermute ich, dass mein Steuerbescheid per Post zugestellt wird.
                  Ich versuche morgen das Callcenter zu kontaktieren und dies zu klären.
                  Eigentlich diese Geschichte mit der Einwilligung im Elster war bei der Datenübertragung gar nicht offensichtlich.

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                    #24
                    Zitat von pilger Beitrag anzeigen
                    eine verschlüsselte Datei mit allen wesentlichen Daten zum Einkommensteuerbescheid 2022 zur Abholung bereitgestellt
                    Wesentliche Daten zum Bescheid? Bescheiddaten!

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                      #25
                      Dann gehe ich davon aus, dass die Einwilligung in meinem Programm gilt nicht?
                      Die Einwilligung kann nach meiner Kenntnis derzeit nur in Mein ELSTER erteilt werden, die Zustimmung im Steuerprogramm betrifft

                      nur die Bekanntgabe der unverbindlichen Bescheiddaten. Es kann sein, dass sich das in Zukunft ändert.

                      Wird dann mein Steuerbescheid per Post zugestellt?
                      Ja, der verbindliche Steuerbescheid kommt per Post.

                      Gibt es Sinn die Einwilligung im Elster neu zu erstellen?
                      Das muss jeder für sich entscheiden. Wenn man in die elektronische Bekanntgabe einwilligt, gibt es kein Papier mehr,

                      nur noch das PDF-Dokument. Das Finanzamt spart Druckkosten, Papier und Porto, man selbst leistet einen kleinen

                      Beitrag zum Umweltschutz, spart aber nichts.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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