Hallo,
ich habe ein paar Fragen zum Steuerklassenwechsel von 1 auf 2 (Alleinerziehende). Dazu müssen ja der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2023 und Anlage Kind ausgefüllt werden.
In dem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung im vereinfachten Fall tauchen die Fragen, ob "Kinderfreibetrag, steuerfreier Jahrebetrag & Hinzurechnungsbetrag gleich wie 2022" gewesen sind. Der Kinderfreibetrag ist gleich geblieben, den Hacken habe ich gesetzt. Der Jahresbetrag (steuerfrei) & HInzurechnungsbetrag sind bei mir null, somit nicht angegegeben in der Lohnsteuerbescheinigung. Logischerweise sind die ja dann ebenso gleichgeblieben. Bin unsicher, ob dennoch der Hacken gesetzt werden muss oder dieser aufgrund fehlender Beträge ausgelassen werden kann.
In der Anlage Kind müssen Angaben gemacht werden: " Das Kind gehört zu meinem Haushalt von (MM.JJJJ) bis." Ist damit der Tag des Einzugs der aktuellen Wohnadresse gemeint? Ebenso
"Für das Kind habe ich Anspruch auf Kindergeld von (MM.JJJJ) bis " . Ich tue mich schwer mit "bis". Soll ich bis 12.2023 angeben oder soll ich ausrechnen, wann das Kind 25 Jahre alt wird?
Ich danke für die Hilfe.
VG
ich habe ein paar Fragen zum Steuerklassenwechsel von 1 auf 2 (Alleinerziehende). Dazu müssen ja der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2023 und Anlage Kind ausgefüllt werden.
In dem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung im vereinfachten Fall tauchen die Fragen, ob "Kinderfreibetrag, steuerfreier Jahrebetrag & Hinzurechnungsbetrag gleich wie 2022" gewesen sind. Der Kinderfreibetrag ist gleich geblieben, den Hacken habe ich gesetzt. Der Jahresbetrag (steuerfrei) & HInzurechnungsbetrag sind bei mir null, somit nicht angegegeben in der Lohnsteuerbescheinigung. Logischerweise sind die ja dann ebenso gleichgeblieben. Bin unsicher, ob dennoch der Hacken gesetzt werden muss oder dieser aufgrund fehlender Beträge ausgelassen werden kann.
In der Anlage Kind müssen Angaben gemacht werden: " Das Kind gehört zu meinem Haushalt von (MM.JJJJ) bis." Ist damit der Tag des Einzugs der aktuellen Wohnadresse gemeint? Ebenso
"Für das Kind habe ich Anspruch auf Kindergeld von (MM.JJJJ) bis " . Ich tue mich schwer mit "bis". Soll ich bis 12.2023 angeben oder soll ich ausrechnen, wann das Kind 25 Jahre alt wird?
Ich danke für die Hilfe.
VG
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