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Antrag auf Lohnsteuerermäßigung / Anlage Kind

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    Antrag auf Lohnsteuerermäßigung / Anlage Kind

    Hallo,

    ich habe ein paar Fragen zum Steuerklassenwechsel von 1 auf 2 (Alleinerziehende). Dazu müssen ja der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2023 und Anlage Kind ausgefüllt werden.

    In dem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung im vereinfachten Fall tauchen die Fragen, ob "Kinderfreibetrag, steuerfreier Jahrebetrag & Hinzurechnungsbetrag gleich wie 2022" gewesen sind. Der Kinderfreibetrag ist gleich geblieben, den Hacken habe ich gesetzt. Der Jahresbetrag (steuerfrei) & HInzurechnungsbetrag sind bei mir null, somit nicht angegegeben in der Lohnsteuerbescheinigung. Logischerweise sind die ja dann ebenso gleichgeblieben. Bin unsicher, ob dennoch der Hacken gesetzt werden muss oder dieser aufgrund fehlender Beträge ausgelassen werden kann.

    In der Anlage Kind müssen Angaben gemacht werden: " Das Kind gehört zu meinem Haushalt von (MM.JJJJ) bis." Ist damit der Tag des Einzugs der aktuellen Wohnadresse gemeint? Ebenso

    "Für das Kind habe ich Anspruch auf Kindergeld von (MM.JJJJ) bis " . Ich tue mich schwer mit "bis". Soll ich bis 12.2023 angeben oder soll ich ausrechnen, wann das Kind 25 Jahre alt wird?

    Ich danke für die Hilfe.

    VG

    #2
    Das Kind gehört zu meinem Haushalt von (MM.JJJJ) bis." Ist damit der Tag des Einzugs der aktuellen Wohnadresse gemeint?
    Nein, es wird nach der Zugehörigkeit zu deinem jeweiligen Haushalt gefragt, ob das Kind also bei dir allein gelebt hat.

    Soll ich bis 12.2023 angeben oder soll ich ausrechnen, wann das Kind 25 Jahre alt wird?
    Wenn das Kind noch nicht volljährig ist, würde ich den Monat und das Jahr angeben, in dem das Kind volljährig wird.

    Mit den anderen Fragen habe ich mich jetzt nicht befasst.

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Alleinstehend mit Kind ... da gibt es so viele "Stolperfallen" bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung, hier empfehle ich klar und eindeutig einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater - zumindest im Erstjahr!

      Stichworte "Haushaltsfreibetrag", "Unterhalt an die Mutter des Kindes" - wer sich da nicht professionell beraten lässt, lässt mit größter Wahrscheinlichkeit Geld beim Staat liegen!

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        #4
        Wenn man nicht durch das Wort "Finanzamt" traumatisiert ist, reicht m. E. das vollständige Hochfahren des Gehirns.

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          #5
          Hilfsprofi

          Grundsätzlich haben Sie recht, wenn man sehr viel Zeit in die Erstellung der Einkommensteuererkläung investiert, und die Eltern auch vernünftig miteinander reden, kommt auch eine Alleinerziehende und der Vater des Kindes auf die steueroptimalste Lösung - das Steuerrecht ist ja kein "Geheimwissen"!

          Wer aber schon solche Probleme hat wie oben geschildert beim Ausfüllen der Formulare, dem kann ich nur dringend raten, einen Fachmann / eine Fachfrau um Rat zu bitten!

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            #6
            Deshalb habe ich ja auch eine Einschränkung gemacht.

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