Hallo,
angenommen ich habe eine Gewerbeimmobilie im Juni 2022 erworben, die vermietet wird. Die AfA Bemessungsgrundlage beträgt 150.000 Euro, der AfA-Satz 2% (also 3000 Euro jährliche AfA). Wird dann in der Steuererklärung für das Jahr 2022 (also dem Jahr der Anschaffung) 1500 Euro als abzuschreibende AfA eingetragen (da ja unterjährig erworben) oder trage ich trotzdem 3000 Euro ein und Elster rechnet selbst den richtigen unterjährigen AfA-Betrag in Höhe von 1500 Euro aus, da man ja in einem Feld auch eintragen muss, wann die Immobilie erworben wurde?
Viele Grüße
angenommen ich habe eine Gewerbeimmobilie im Juni 2022 erworben, die vermietet wird. Die AfA Bemessungsgrundlage beträgt 150.000 Euro, der AfA-Satz 2% (also 3000 Euro jährliche AfA). Wird dann in der Steuererklärung für das Jahr 2022 (also dem Jahr der Anschaffung) 1500 Euro als abzuschreibende AfA eingetragen (da ja unterjährig erworben) oder trage ich trotzdem 3000 Euro ein und Elster rechnet selbst den richtigen unterjährigen AfA-Betrag in Höhe von 1500 Euro aus, da man ja in einem Feld auch eintragen muss, wann die Immobilie erworben wurde?
Viele Grüße
Kommentar