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Übernahme immer gleicher Angaben für Erklärungen weiterer Jahre

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    Übernahme immer gleicher Angaben für Erklärungen weiterer Jahre

    Habe da einen Sonderfall:

    Ich muss 5 EkSt-Erklärungen (2018 - 2022) abgeben und will sie über Elster machen. Ich bin allerdings angehalten worden, alle Erklärungen möglichst gleichzeitig einzureichen.
    Für die Übernahme von Basis-Angaben bei folgenden Erklärungen, z. B. zur Person, ist es aber notwendig, dass schon eine Erklärung abgeschickt wurde.

    Wie kann ich mir das Leben jetzt vereinfachen, indem nach dem fertig gestellten Entwurf für 2018 Basisangaben und auch die Auswahl der Anlagen für die 4 folgenden Erklärungen übernommen werden?

    Vielen Dank für jeden Tipp!

    Schönen Gruß

    #2
    Du musst 2018 versenden, dann kannst du gleich im Anschluss die Daten nach 2019 übernehmen usw.

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      #3
      Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
      Du musst 2018 versenden, dann kannst du gleich im Anschluss die Daten nach 2019 übernehmen usw.
      Danke für den Hinweis.

      Das habe ich befürchtet - und auch schon gelesen. Leider widerspricht das ja dem Hinweis der anfordernden Beamtin, die mich gebeten hat, alle überfälligen Erklärungen quasi zum gleichen Zeitpunkt einzureichen. Das hat wahrscheinlich das Verfahren intern vereinfachende Gründe, die aber ggf. auch mir zu Gute kommen (keine auszuräumenden Unklarheiten, automatiserte Anfragen etc.).

      Und sonst gibt es keinen anderen Weg?

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        #4
        Wenn du alles zusammen hast, kannst du das doch innerhalb eines Tages machen. Für das FA ist das gleichzeitig.

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          #5
          Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
          Wenn du alles zusammen hast, kannst du das doch innerhalb eines Tages machen. Für das FA ist das gleichzeitig.
          Sicher. Ich würde aber gerne zwecks Arbeitsersparnis und Fehlerminimierung die in 2018 eingetragenen Daten für die weiteren 4 Erklärungen irgendwie übernehmen, also nicht neu eingeben oder einzeln händisch kopieren müssen.

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            #6
            Also gibst du um 09.30 Uhr 2018 ab, um 10.00 Uhr 2019, um 10.30 Uhr 2020, um 11.00 Uhr 2021 und um 11.30 Uhr 2022. Da kannst du immer von Jahr zu Jahr kopieren. Für das FA sind alle Erklärungen am gleichen Tag eingegegangen.

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              #7
              Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
              Also gibst du um 09.30 Uhr 2018 ab, um 10.00 Uhr 2019, um 10.30 Uhr 2020, um 11.00 Uhr 2021 und um 11.30 Uhr 2022. Da kannst du immer von Jahr zu Jahr kopieren. Für das FA sind alle Erklärungen am gleichen Tag eingegegangen.
              Das habe ich ja verstanden.

              Aber um das so zu machen, muss ich ja alle 5 Erklärungen fertig ausgefüllt haben (und das dauert mit Eingabe aller Werte und den immer wieder aufkommenden, neuen Fragen sicher mehr als 30 Minuten pro Erklärung!), also 5 mal die gleichen Angaben in die 5 mal gleichen Felder gehämmert haben, die ich gerne einfach 4 x aus einer jeweils schon fertiggestellten Erklärung übernehmen würde.

              Ich hoffe, ich konnte dies mal mein Anliegen deutlich machen.

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                #8
                Also die Daten wie Name, Anschrift etc. Renten, Versicherungen kanns du alle vom Vorjahr übernehmen, da musst du nichts hämmern. Lediglich die Zahlen für - vermutlich - Rente und Krankenversicherurg musst du in jedem Jahr aktualisieren. Wenn du das parat hast, geht das schnell.

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                  #9
                  Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
                  Also die Daten wie Name, Anschrift etc. Renten, Versicherungen kanns du alle vom Vorjahr übernehmen, ...
                  Eben nicht! Diese Übernahme soll es doch nur geben, wenn ich schon einmal in ELSTER so eine Erklärung eingereicht habe. Habe ich aber eben noch nicht. In früheren Jahren (also bis 2013) habe ich noch Elster-Formular verwendet und mich dann vor ein paar Monaten in ELSTER neu angemeldet und ein neues Zertifikat besorgt.

                  Ich suche ja jetzt hier einen anderen Weg der Übernahme der Daten wie Name, Anschrift etc., da ich erfahrungsgemäß nicht 4 Steuererklärungen an einem Tag fertig bekomme (für 2018 habe ich 4 Tage benötigt).

                  Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
                  Lediglich die Zahlen für - vermutlich - Rente und Krankenversicherurg musst du in jedem Jahr aktualisieren. Wenn du das parat hast, geht das schnell.
                  Wenn das mal so einfach wäre ...

                  In den Zeitraum fallen die Altersteilzeit, der Übergang in die Rente und plötzlich wieder relevant werdende Kapitalerträge. Allein mit öffentlich frei zugänglichen Quellen die Frage zu klären, ob und wie ich nach der Scheidung in 2015 und den folgenden Unterhaltszahlungen das ja immer noch vorhandene Kind steuerlich ins Spiel bringen kann oder soll, hat mich 2(!) Tage und etlich Nerven gekostet.

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                    #10
                    Ohne 2018 kommst du aber nicht weiter. Das ist die Basis für alles Weitere. Wenn das in zeitlichem Zusammenhang kommt, ist das alles gut.

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                      #11
                      So wie es aussieht, gibt es keine automatische Übernahme ohne vorher zu versenden.
                      ​​​​​​​
                      In der Zeit, die du mit suchen nach einer Lösung für dein Problem brauchst, sind die Standarddaten wahrscheinlich längst händisch für alle Jahre eingegeben.

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                        #12
                        Möglichkeiten zu diskutieren, die es nicht gibt, bringt dich nicht weiter. Ohne Datenübernahme aus einem übermittelten Formular

                        kannst du nur Daten aus deinem Profil übernehmen und ab 2019 den Bescheinigungsabruf nutzen. Das liefert dir zwar viele Daten,

                        aber keineswegs alle.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Ich bin allerdings angehalten worden, alle Erklaerungen moeglichst gleichzeitig einzureichen.
                          Die Beamtin hatte doch lediglich einen Wunsch geauessert - mehr nicht. Und was heisst ueberhaupt gleichzeitig in diesem Zusammenhang? Die Beamtin weiss selber, dass eine gleichzeitige Bearbeitung mehrerer Jahre in Elster nicht moeglich ist. Was die Beamtin sicherlich anstrebt ist sicherlich, dass du die Erklaerungen zeitnah nacheinander einreichst - also innenhalb weniger Tage und nicht ueber Monate verteilt. Wenn du willst, kannst du ja in der Erklaerung jeweils eine ergaenzende Angabe zur Steuererklaerung abgeben und die Folgejahre ankuendigst.
                          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                            #14
                            Schmart

                            Die Unmöglichkeit der "gleichzeitigen" Abgabe von ESt-Erklärungen für mehrere Jahre würde ich mit dem Finanzbeamten besprechen, der das eingefordert hat !

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                              #15
                              Die Unmöglichkeit der "gleichzeitigen" Abgabe von ESt-Erklärungen für mehrere Jahre würde ich mit dem Finanzbeamten besprechen, der das eingefordert hat !
                              Das bringt doch nichts, das kostet alles nur Zeit und Nerven. Außerdem war die Anforderung:

                              Ich bin allerdings angehalten worden, alle Erklärungen möglichst gleichzeitig einzureichen.
                              Es geht aber sinnvollerweise nur nacheinander.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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