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    #16
    Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
    Schmart

    Die Unmöglichkeit der "gleichzeitigen" Abgabe von ESt-Erklärungen für mehrere Jahre würde ich mit dem Finanzbeamten besprechen, der das eingefordert hat !
    Genau DAS habe ich soeben gemacht. Die Beamtin hat mir auch nicht nachvollziehbar dargelegt, wieso ich alle 5 Erklärungen möglichst zeitnah zusammen abschicken soll. Sie erwähnte etwas von Fällen mit Selbstanzeigung und Strafverfahren, was in meinem Fall aber vollkommen irrelevant ist.

    Komischerweise war sie anscheinend auch der Meinung, dass es kein Problem wäre, mehrere Erklärungen innerhalb eines Tages anzufertigen. Aber sie meinte am Ende resignierend, dass ich das dann eben so machen solle, dass ich die Erklärungen mit dem sich ergebenden Abstand einreichen solle.

    Das hätte ich aber sowieso gemacht, wenn da nicht dieser Wunsch nach möglichst "gleichzeitigem" Einreichen gewesen wäre ...

    Beamten! :-(

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      #17
      Schmart

      Der dringende Hinweis der Finanzbeamtin auf gleichzeitige (!) Abgabe aller (!) Steuererklärungen ab 2018 unter Hinweis auf "Fälle mit Selbstanzeige" ist äußerst nett und bürger-/steuerzahlerfreundlich, weil:

      Sollte Ihr Vorgang als "leichtfertige Steuerverkürzung oder gar Steuerhinterziehung" angesehen werden, dann erfordert eine "wirksame" Selbstanzeige genau das von der Beamtin Gesagte: Alles (!) gleichzeitig (!) - weil es eine "Teil-Selbstanzeige" nicht gibt !

      Also dient der energische Hinweis der Beamtin nur Ihrem Eigenschutz!

      Kommentar


        #18
        ... dass es kein Problem wäre, mehrere Erklärungen innerhalb eines Tages anzufertigen.
        Das geht zwar, wenn es um Jahre geht, für die man Bescheinigungen abrufen kann und wenn die Sachverhalte einfach sind, aber man muss

        dann wirklich alles parat haben. Ich führe z. B. unterjährig Listen über Handwerkerleistungen und könnte die für jedes Jahr in wenigen

        Minuten eintragen. Das Gleiche gilt für Kapitalerträge, die der Bescheinigungsabruf ja auch nicht liefert.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #19
          Zitat von Schmart Beitrag anzeigen

          Genau DAS habe ich soeben gemacht. Die Beamtin hat mir auch nicht nachvollziehbar dargelegt, wieso ich alle 5 Erklärungen möglichst zeitnah zusammen abschicken soll. Sie erwähnte etwas von Fällen mit Selbstanzeigung und Strafverfahren, was in meinem Fall aber vollkommen irrelevant ist.

          Komischerweise war sie anscheinend auch der Meinung, dass es kein Problem wäre, mehrere Erklärungen innerhalb eines Tages anzufertigen. Aber sie meinte am Ende resignierend, dass ich das dann eben so machen solle, dass ich die Erklärungen mit dem sich ergebenden Abstand einreichen solle.

          Das hätte ich aber sowieso gemacht, wenn da nicht dieser Wunsch nach möglichst "gleichzeitigem" Einreichen gewesen wäre ...

          Beamten! :-(
          Eigentlich habe ich eher den Eindruck, dass Du Derjenige bist, der sich "beamtenhaft" verhältst, weil Du das ganze bis auf i-Tüpfelchen wörtlich erfüllen wolltest. Die Telefondiskussion, wo die Beamtin dann verzweifelt ist und resigniert hat, kann ich mir lebhaft vorstellen :-)
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

          Kommentar


            #20
            Schmart

            Wo ist das Problem? Du machst die Einkommensteuererklärung für 2018 fertig und übersendest diese.
            Sobald du in ELSTER für die 18er Erklärung das Übermittlungsprotokoll hast, kann diese Erklärung für die Datenübernahme nach 2019 und später genutzt werden.
            Du musst nur die sich geänderten Werte berichtigen. Die hierfür notwendigen Daten sollte man schon bereit haben bevor man mit der Erklärung bzw. den Erklärungen anfängt.

            Das hat dir Kloebi in Beitrag '6 aber auch schon geschrieben - wenn auch ggf. nicht ganz so verständlich.

            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

            Kommentar


              #21
              Vielleicht war es sogar in meinem Beitrag Nr. 2 am Verständlichsten.

              Kommentar


                #22
                Erst einmal vielen Dank für die jetzt doch zahlreich gewordenen Hinweise!

                Ehrlich gesagt, habe ich nicht geahnt, was das hier für einen Schriftwechsel geworden ist, obwohl ich einfach nur nach einem möglichen, mir aber nicht bekannten Weg gefragt habe, wiederholt gleiche Standardangaben aus einer vorher erstellten Erklärung zu übernehmen, ohne die vorher abgeschickt zu haben.

                Ich wollte ja eigentlich auch die Jahre sukzessive abarbeiten. Dem entsprach aber nicht der mir nicht begründete Wunsch der anfordernden Beamtin, alle 5 Erklärungen möglichst kurz hintereinander, also z. B. innerhalb eines Tages, einzureichen. Von einer Selbstanzeige oder einem Strafverfahren bin ich meiner Meinung nach meilenweit entfernt. Wieso auch, wenn ich höchstwahrscheinlich Geld zurückbekommen werde?

                Mir hätte ja auch ein fundiertes "gibt's nicht" schon geholfen. Stattdessen ergaben sich hier Diskussionen darüber, wie schnell ich nach jahrelanger Abstinenz und unter gänzlich neuen Ausgangsbedingungen (familiär + beruflich + neues ELSTER) eine Steuererklärung erstellen könnte. Fakt ist nun mal, dass ich für die 2018er 4 Tage benötigt habe, in denen ich natürlich viele grundlegende Fragen geklärt habe (hoffe ich).

                Und um die Folgenden dann noch zügiger zu bearbeiten (wer weiß schon, auf welche Hemmschuhe ich noch treffe?), wollte ich einfach so viel es geht übernehmen (Angaben, Anlagenstruktur).

                Ich glaube mittlerweile auch, dass händisches Kopieren schneller zu Ergebnissen führt, als solche Diskussionen hier zu führen.

                Trotzdem ein Danke an alle Antworter hier - auch für eher provokante Beiträge ... ;-)

                Kommentar


                  #23
                  Hallo Schmart !

                  Keiner dieser Kommentare war "provokant" !!!

                  Der jetzt folgende Kommentar ist "gutmeinend provokant":

                  Sollten Sie tatsächlich für ein Kalenderjahr 4 Tage x 8 Stunden/Tag für die Erstellung der ESt-Erklärung benötigt haben, dann rate ich Ihnen: Gehen Sie als Minijobber für den Mindestlohn von 12€/St. 4 Tage lang 8 Stunden täglich arbeiten - und Sie haben dann genug Geld in der Kasse, um jeden Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater für die Erstellungsarbeit zu bezahlen!

                  Und gleichzeitig damit verbunden ist die berechtigte Hoffnung, dass die Arbeit eines routinierten Profis zu einem besseren Ergebnis führt als beim "selbst durchwurschteln"!

                  Nix für ungut

                  Kommentar


                    #24
                    Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
                    Hallo Schmart !

                    Keiner dieser Kommentare war "provokant" !!!
                    Na ja ... Wenn der einzige Beitrag eines Users hier sich darauf bezieht, wie ein Telefonat vermutlich abgelaufen ist, ohne dabei gewesen zu sein, ist das ja wohl wenig hilfreich in der Sache. Und das weiß er oder sie!

                    Nichtsdestotrotz habe ich mich auch dafür bedankt!

                    Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
                    Der jetzt folgende Kommentar ist "gutmeinend provokant":

                    Sollten Sie tatsächlich für ein Kalenderjahr 4 Tage x 8 Stunden/Tag für die Erstellung der ESt-Erklärung benötigt haben, dann rate ich Ihnen: Gehen Sie als Minijobber für den Mindestlohn von 12€/St. 4 Tage lang 8 Stunden täglich arbeiten - und Sie haben dann genug Geld in der Kasse, um jeden Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater für die Erstellungsarbeit zu bezahlen!

                    Und gleichzeitig damit verbunden ist die berechtigte Hoffnung, dass die Arbeit eines routinierten Profis zu einem besseren Ergebnis führt als beim "selbst durchwurschteln"!

                    Nix für ungut
                    Klingt theoretisch gut, aaaber:
                    Erstens habe keinen solchen Minijob mal gerade an der Hand, und zweitens habe ich das mit dem Lohnsteuerhilfeverein doch auch schon probiert. Die haben (alle!) alle Hände voll zu tun und sind auf Monate(!) ausgebucht - und ich habe wegen Fristsetzung keine Zeit mehr auf einen Termin zu warten.

                    Zudem: Die Daten muss ich doch sowieso besorgen (aktuell z. B. die Wochenarbeitszeiten und Entlohnungen meines Sohnes während einiger Jobs in einem Jahr im Rahmen seines Studiums.) Beim Verständnis der Zusammenhänge kommt jemand mit Erfahrung natürlich schneller voran. Ich denke da immer, dass das doch nicht sooo kompliziert sein kann. Ist es dann aber doch ...

                    Also ehrlich gesagt: Danke für die "gutmeinend provokanten" Ratschläge, aber DIE wirklich einfache und nervenschonende Lösung habe ich noch nicht gefunden.
                    Zuletzt geändert von Schmart; 25.10.2023, 17:43.

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                      #25
                      Ich glaube mittlerweile auch, dass händisches Kopieren schneller zu Ergebnissen führt,
                      Ich habe jetzt mal versuchsweise unsere Erklärung für 2019 neu angelegt und zwar ohne Datenübernahme aus früheren Abgaben.

                      Nur die Namen und ID's eingegeben bzw. reinkopiert und anschließend den Bescheinigungsabruf laufen lassen. Obwohl mir der Abruf

                      die PKV-Beiträge für meine Frau nicht übernommen hat, habe ich insgesamt nicht länger als 1 Stunde gebraucht, um die Erklärung

                      fertigzustellen. Für alles, was nicht über den Bescheinigungsabruf zu holen war, konnte ich aber auf vorgefertigte Auswertungen

                      für das Jahr 2019 zurückgreifen. Einige Daten wie Spenden oder Kirchensteuerzahlungen stammen aus der Steuerauswertung

                      meines Finanzprogramms, für andere wie Handwerkerleistungen und Kapitalerträge gibt es Exceltabellen, die ich bei den

                      Kapitalerträgen auch dann pflege, wenn ich die gar nicht erklären muss oder will, was bei uns der Normalfall ist.

                      Fazit: Die Jahre 2019 bis 2022 könnte ich locker an einem Tag erstellen und zwar ganz ohne Stress. 2018 würde etwas

                      länger dauern, weil der Bescheinigungsabruf nicht mehr genutzt werden kann. Da müsste ich die Betriebsrente aus der

                      Lohnsteuerbescheinigung abtippen, die Altersrente aus der Bescheinigung der DRV und die PKV-Beiträge aus den Bescheinigungen

                      der Krankenkasse. Mehr als 2 Stunden würde das insgesamt auch nicht dauern. Ich räume ein, dass ich keine steuerlichen

                      Sachverhalte recherchieren muss, sondern auswendig weiß, was steuerlich relevant ist und was nicht.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #26
                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        ... Ich räume ein, dass ich keine steuerlichen

                        Sachverhalte recherchieren muss, sondern auswendig weiß, was steuerlich relevant ist und was nicht.
                        Danke für Deine Mühe! Wirklich.

                        Mut macht mir das aber nicht, da ich gerade an der Nicht-Lesbarkeit einer 2019er Rechnung im .pdf-Format (die kann ich jetzt hoffentlich neu beim Ersteller anfordern) und der oben genannten Relevanz bei einem anderen Problem hänge. Aber dazu mache ich einen eigenen Thread auf. Vielleicht kann das ja auch noch jemand Anderem nutzen ...

                        Das mit der Datenübernahme ist für mich hier erledigt. Habe die 2018er abgeschickt und baue jetzt die 2019er per Übernahme darauf auf und beim nächsten Mal weiß ich, was ich zu tun habe.
                        Zuletzt geändert von Schmart; 25.10.2023, 17:39.

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                          #27
                          ... da ich gerade an der Nicht-Lesbarkeit einer 2019er Rechnung im .pdf-Format ... hänge
                          Ich hoffe, du verwendest nicht die neue App zum Hochladen von Belegen in dein ELSTER-Konto.

                          Damit verdreifacht sich der Zeitaufwand nach meinen bisherigen Erfahrungen.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #28
                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            Ich hoffe, du verwendest nicht die neue App zum Hochladen von Belegen in dein ELSTER-Konto.

                            Damit verdreifacht sich der Zeitaufwand nach meinen bisherigen Erfahrungen.
                            Danke für den Tipp. Das habe ich hier sogar gestern Abend schon gelesen.

                            Aber ich will wirklich nur eine Zahl aus der Rechnung händisch in ELSTER einfügen. Aber die Datei ist irgendwie korrupt. Kein pdf-Viewer oder Browser kann sie einlesen und erst recht nicht für mich lesbar darstellen ...
                            Zuletzt geändert von Schmart; 25.10.2023, 01:58.

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                              #29
                              Hallo Schmart!

                              Tja, die "Volldigitalisierung", das "Heilsversprechen" der Zukunft, wird den größten Teil der Menschen gnadenlos überfordern!

                              1. Programme sind viel zu kompliziert, als dass diese von einem "Einmal-Anwender" sinnvoll nutzbar sind!
                              2. Programme aber müssen so kompliziert sein, weil die Gesetze so kompliziert sind!

                              Das "Ver-schlimm-besserungspotential" durch "elektronische Belege" ist gigantisch - vor ein paar Tagen wollte ich eine Heizölrechnung einscannen wegen dem Energiezuschuss-Gedöns - da ich meinen Scanner "umweltbewußt" wie ich nun mal bin, auf "eco" eingestellt habe wo immer ich das kann - musste ich viermal (!!!) einscannen, bis ich mit den "richtigen" aber "umwelt-frevelhaften" Einstellungen den Beleg "halbwegs lesbar" im Computer hatte ...

                              Das mit dem "volldigitalen" Arbeiten macht erst dann Sinn, wenn Papierbelege nicht mehr händisch in digitale Belege umgewandelt werden müssen - Stichworte X-Format und ZUGFeRD - und diese digitalen Belege dann so perfekt genormt sind, dass Programme diese voll- oder zumindest halbautomatisch zur Weiterverarbeitung einlesen - aber davon sind wir soweit entfernt wie die Sonne vom Zentrum der Milchstraße ...

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                                #30
                                Tja, zu früh gefreut?

                                Ich habe zwei weitere Jahre, also 2019 und 2020, bis auf eine austehende Frage, zu der ich hier den Thread "Wie komme ich an Zahlen für Anlage AV für 2019 (Zeilen 6, 8 und 9)?" eröffnet habe, abgearbeitet. Jedes Mal wurde mir, da ich die Erklärung für 2018 ja schon zuvor abgesandt hatte, direkt zu Anfang des Ausfüllens die Datenübernahme aus der bereits abgesandten Erklärung angeboten.

                                Nun gab ich mich gerade an die 2021er Einkommenssteuerklärung und da gab es gerade NICHT MEHR die Mötglichkeit der Datenübernahme. Ich habe nur noch die Möglichkeiten "Zurück" und "Ohne Datenübernahme fortfahren" angezeigt bekommen.

                                Kennt hier jemand dieses Problem? (Evtl. muss ich ja warten, bis mein o. a. Frage geklärt ist, und ich eine weitere Erklärung abschicken konnte?)

                                Danke für jeden Tipp!

                                Kommentar

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