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Ständige Fehler Fragebogen "Steuerliche Erfassung"

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    Ständige Fehler Fragebogen "Steuerliche Erfassung"

    Hallo,
    ich hoffe mir kann hier Jemand helfen.
    Ich fülle gerade den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus und es werden mir bei der Prüfung immer an derselben Stelle Fehler angezeigt. Ich kann dort aber eingeben was ich will, er nimmt mir keine Auswahl. Egal ob JA / NEIN / KEINE ANGABE (mehr kann man nicht auswählen).
    Es geht um folgende Seite: 3 - Zuständigkeitsvereinbarung und bisherige steuerliche Erfassung

    Ich bin/Wir sind mit dem Abschluss einer derartigen Zuständigkeitsvereinbarung einverstanden >> Ich hatte erst Ja, was auch richtig ist, Aber selbst bei Nein oder Keine Angabe zeigt er einen Fehler an.

    Die Körperschaft ist bereits bei einem anderen deutschen Finanzamt steuerlich erfasst >> Auch hier nimmt er mir weder JA noch NEIN noch KEINE ANGABEN.

    Ich kann mein Fragebogen nicht absenden. Was kann ich tun?

    Danke und liebe Grüße

    #2
    Um welchen der Fragebögen geht es denn genau ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Um den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung als Firma mit Sitz im Ausland. Ich muss eine deutsche Umsatzsteuernummer beantragen.

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        #4
        Ist die Firma denn bereits bei einem deutschen Finanzamt für Zwecke der Körperschaftsteuer registriert ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Nein ist sie nicht.

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            #6
            Nein ist sie nicht.
            Wenn das so ist und auch so bleibt, würde ich auf der Seite überhaupt keine Angaben machen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Das hatte ich zunächst, aber ich muss etwas auswählen. Aber das System akzeptiert weder Nein noch Keine Angaben...

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                #8
                Hallo OL LLC !

                Könnten Sie bitte den angezeigten Fehler zitieren?

                Kommentar


                  #9
                  Fehlermeldung: Aktueller FehlerUnd der lautet immer gleich, egal was ich eingeben.

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                    #10
                    Hallo

                    Grundsätzlicher Tipp:

                    Ich würde mir bei internationaler Tätigkeit einen Steuerberater suchen, der sich darauf spezialisiert hat - es gibt auch "Länderspezialisten"!

                    Weil das Thema so "doppelt-Vielschichtig" ist (weil ja mindestens zwei Länder betroffen sind), kann ein steuerlicher Laie niemals (!) die Steuer in Eigenregie erledigen - oder "man stolpert halt so durch und wurschtelt vor sich hin auf gut Glück" ... und verliert dadurch mehr Steuern als an Steuerberaterkosten gespart wird!

                    Zur Sache:

                    Sollte Ihr Fall "ganz einfach" sein, also sollten Sie sich nur für die Umsatzsteuer in Deutschland registrieren müssen, dann tun Sie genau das: Sich nur für die Umsatzsteuer beim dafür zuständigen Finanzamt melden/registrieren - das ist etwas, was auch ein steuerlicher Laie selbst erledigen kann.

                    Sollte Ihr Fall auch eine Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung in Deutschland erfordern: Ab Marsch sofort zu einem spezialisierten Steuerberater!



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                      #11
                      Hallo,
                      genau das tue ich ja mit diesem Formular: Mich steuerlich erfassen lassen für die Umsatzsteuernummer und muss dafür den oben genannten Fragebogen ausfüllen. Mehr brauche ich in Deutschland nicht.

                      Aber danke für die Antwort.

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                        #12
                        Hallo OL LLC!

                        Plagen sie sich doch zuerst mal nicht mit einem doofen Anmeldeformular herum, sondern suchen Sie das für Sie zuständige Finanzamt und telefonieren mal mit denen, die werden Ihnen dann schon weiterhelfen - auch die haben einen "Elster-Beauftragten", der Ihnen dann sicherlich punktgenau das Formular betreffend helfen kann!

                        Siehe hier - ich gehe davon aus, dass diese Liste aus 2021 auch heute noch gültig ist:
                        https://www.ihk.de/hamburg/produktma...nehmen-1167660

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                          #13
                          Hallo OL LLC!

                          Lesen Sie a.a.O. folgenden Hinweis:

                          "Hinweis: Mit Schreiben vom 24. August 2021 hat BMF angekündigt, dass es künftig zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern ab dem Besteuerungszeitraum 2021 bundeseinheitliche Vordruckmuster geben wird."

                          Das blau Geschriebene ist ein Link zu diesem Schreiben!
                          Zuletzt geändert von Uwe64; 26.10.2023, 19:45.

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                            #14
                            Sage und schreibe 7 verschiedene Vordrucke zur "umsatzsteuerlichen" Erfassung ausländischer Unternehmern ...

                            und wie schon gesagt: Zur Bewältigung des "deutschen Steuerdschungels" entweder Finanzbeamte drangsalieren, oder Steuerberater beauftragen!

                            Kommentar


                              #15
                              Sage und schreibe 7 verschiedene Vordrucke zur "umsatzsteuerlichen" Erfassung ausländischer Unternehmern ...
                              Das ist doch Schnee von gestern ! Es geht um ein bundeseinheitliches elektronisches Formular, das in Mein ELSTER verfügbar ist

                              und über Mein ELSTER übermittelt werden muss. Zu glauben, man käme mit Telefonaten an dem Formular vorbei, ist doch naiv.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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