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Wie komme ich an Zahlen für Anlage AV für 2019 (Zeilen 6, 8 und 9)?

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    Wie komme ich an Zahlen für Anlage AV für 2019 (Zeilen 6, 8 und 9)?

    Hallo,

    ich habe ein Verständnisproblem mit der Anlage AV für 2019 (und auch 2020) unter "Unmittelbare Begünstigung":

    Zeile 6: "Beitragspflichtige Einnahmen im Sinne der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung 2018"
    -> erhalte ich ja aus der mir regelmäßig zugesandten "Meldung zur Sozialversicherung". Dort ist nur ein Betrag aufgeführt der "Entgelt in Euro" heißt und sich bei mir für 2018 aus zwei Teilen (also auch zwei Meldungen für 2018) zusammensetzt: Einer BIS zum Start meiner ATZ und einer AB Start meiner ATZ am 01.11.. Diese Summe habe ich also, wie für die Jahre davor die Angabe aus der einen Meldung, hier einfach eingesetzt.


    Zeile 9: "Tatsächliches Entgelt 2018"
    -> Hilfe dazu: "Bei Altersteilzeitarbeit ist das aufgrund der abgesenkten Arbeitszeit erzielte Arbeitsentgelt - ohne Aufstockungs- und Unterschiedsbeitrag - maßgebend. Das 2018 tatsächlich erzielte Entgelt können Sie zum Beispiel einer Bescheinigung des Arbeitgebers entnehmen." In den Jahren davor konnte ich hier einfach den Betrag einsetzten, der auf meinem "Ausruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2018" unter "3. Bruttoarbeitslohn einschließlich Sachbezüge ohne 9. und 10." stand. Da ich keine gesonderte Bescheinigung meines AG dazu bekommen habe: Muss ich hier dann vom Bruttoarbeitslohn einfach den "Aufstockungs- und Unterschiedsbeitrag", der in meiner Lohnsteuerbescheinigung 2018 "Aufstockungsbetrag und Altersteilzeitzuschlag" heißt, subtrahieren?



    Neu für mich als ATZler ist natürlich, dass ich jetzt auch noch die folgende Zeile beachten muss:
    Zeile 8: "Entgeltersatzleistungen 2018"
    -> Hilfe dazu: "Haben Sie im Jahr 2018 Entgeltersatzleistungen (ohne Elterngeld) bezogen, ergeben sich hier einzutragende Beträge aus der Bescheinigung der auszahlenden Stelle."
    Das sollte dann nach meinem Verständnis der Betrag sein, den ich bei Zeile 9 vermute subtrahieren zu müssen (s. o.). Das ist ja eigentlich einfach - aber habe ich das so richtig verstanden?


    Jetzt noch einmal zurück zu
    Zeile 6: "Beitragspflichtige Einnahmen im Sinne der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung 2018"
    -> Hilfe dazu: "Wenn Sie in den Zeilen 8 und 9 Eintragungen vornehmen, geben Sie bitte die beitragspflichtigen Einnahmen für diesen Zeitraum des Bezugs der Entgeltersatzleistungen oder des tatsächlichen Entgelts nicht in Zeile 6 an." Da ich diese Eintragungen ja gemacht habe, stellt sich mir die Frage, woher ich für den Zeitraum des Bezugs der Entgeltersatzleistungen, also für 11/18 + 12/18, den Betrag, der vom Betrag der "Meldung zur Sozialversicherung" subtrahiert werden muss, erhalte. Etwa aus den Monatsabrechnungen für 11/18 und 12/18 unter "RV/Alv Verd."?


    Und: Habe ich in dieser Anlage AV bei dem Punkt " 2 - Berechnungsgrundlagen" noch einen Eintrag übersehen, auf den sich mein neuer ATZ-Status auswirken könnte, wenn ich dort für das Jahr zuvor keine weitere Eintragung vornehmen musste?

    Vielen Dank für jeden Tipp!

    Schönen Gruß
    Zuletzt geändert von Schmart; 25.10.2023, 22:35.

    #2
    Habe gerade herausgefunden, dass sich hier mit dieser Thematik schon in 2009 die Foristen und Forinen herumgeschlagen haben:

    -> Anlage AV - Tatsächliches Entgeld ?

    Da wird zunächst gefragt

    "was ist in der Anlage AV mit "Tatsächliches Entgeld" gemeint?
    Der Brutto-oder Nettobetrag des erzielten Arbeits-entgeldes?"


    und es gibt diverse Vorschläge, was in Zeile 5 (2019: Zeile 6) eingetragen werden soll:
    • "Grundsätzlich immer der Bruttoarbeitslohn."
    -> den findet man ja in der jährlichen Lohnsteuerbescheinigung
    • "Grundsätzlich ist der GESAMTE Bruttolohn in Zeile 5 (Beitragspflichtige Einnahmen i.S.d. Rentenversicherung) einzutragen."
    -> den findet man beispielsweise auf der Dezember-Monatsbarechnung in den Kumulativwerten unter "RV-pfl.Verd."
    • "Einzutragen ist nicht der Brutto-Arbeitslohn, sondern die Größe, welche der Rentenversicherung mitgeteilt wurde (jedes Jahr zum Anfang erhält man oder Frau eine entsprechende Mitteilung vom Arbeitgeber)."
    -> diesen Wert findet man ja in der jährlichen Meldebescheinigung zur Sozial-Versicherung und der sollte mit dem im vorherigen Punkt genannten übereinstimmen.


    Allerdings hist am Ende dort immer noch niemand darauf eingegangen, was denn nun mit dem "Tatsächlichen Entgelt" in Zeile 8 (2019: Zeile 9) gemeint ist und wo man diesen Wert findet ...
    Zuletzt geändert von Schmart; 25.10.2023, 23:38.

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      #3
      Zitat von Schmart Beitrag anzeigen
      ... was denn nun mit dem "Tatsächlichen Entgelt" in Zeile 8 (2019: Zeile 9) gemeint ist und wo man diesen Wert findet ...
      Eine recht brauchbare Erläuterung findet sich hier: https://forum.allianz.de/service/pri...rzarbeitergeld
      Es sind Sonderfälle, bei denen das "Tatsächliche Entgelt" GERINGER ist als das erzielte Bruttoentgelt.
      Eintragen muss man es also nur dann, wenn das der Rentenversicherung gemeldete Entgelt höher ist als das was man tatsächlich bekommen hat. Denn für die Riesterzulage ist es regelmäßig günstiger, wenn das dort zu Grunde gelegte Entgelt niedriger ist.

      Hier gibt es eine Checkliste dazu: https://cdn.dam.union-investment.de/...leistungen.pdf


      Zuletzt geändert von Telepeter; 26.10.2023, 00:27.

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        #4
        Zitat von Schmart Beitrag anzeigen
        Muss ich hier dann vom Bruttoarbeitslohn einfach den "Aufstockungs- und Unterschiedsbeitrag", der in meiner Lohnsteuerbescheinigung 2018 "Aufstockungsbetrag und Altersteilzeitzuschlag" heißt, subtrahieren?
        Genau so würde ich es machen. Das steht auch auf der von mir verlinkten "Checkliste" so.

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          #5
          Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen

          Genau so würde ich es machen. Das steht auch auf der von mir verlinkten "Checkliste" so.
          Mittlerweile bin ich wieder total verwirrt. Ich glaube, meine Annahme, für Zeile 9 den Bruttoarbeitslohn zu nehmen und davon den "Aufstockungs- und Unterschiedsbeitrag" zu subzrtahieren ist falsch.

          Denn in der von Dir verlinkten Allianz-Erklärung des "tatsächlichen Entgelts" wird immer vom "rentenversicherungspflichtigen Einkommen", also von der Angabe in der Meldebescheinigung zur Sozialversicherung ausgegegangen. Meinen Bruttoarbeitslohn dieses Jahres entnehme ich aber der Lohnsteuerbescheinigung- und der weicht immer um ein paar tausend Euro vom vorgenannten Betrag nach oben ab.

          Wenn ich das so mache wie in der Allianz-Erklärung beschrieben, liegt der Zeile 9, genau wie der Zeile 6, die Angabe des rentenversicherungspflichtigen Verdienstes aus der Meldebescheinigung zur Sozialversicherung zu Grunde. D. h. für die Jahre, in denen ich noch keinen ATZ-Aufstockungsbetrag bezog, wären die Angaben in diesen beiden Zeilen indentisch!

          Kann das zutreffen? Das erscheint mir so - sinnlos ...

          Mir stellt sich auch noch eine Frage: In 2018 hatte ich ja noch einen Mini-Riester-Vertrag über einen Jahresbeitrag von 80 €, den ich Anfang der 2000er nur abgeschlossen hatte, um mir die Konditionen zu sichern. Den habe ich aber 2020 gekündigt, d. h. er ist jetzt gar nicht mehr existent. Ist unter diesen Umständen die Anlage AV eifgentlich überhaupt von Relevanz?
          Zuletzt geändert von Schmart; 28.10.2023, 00:42.

          Kommentar


            #6
            Mittlerweile bin ich wieder total verwirrt.
            Was ist jetzt da so verwirrend ? Wenn es Einträge für die Zeilen 8 und 9 gibt, bleibt die Zeile 6 leer.

            https://www.formulare-bfinv.de/ffw/r...nltg_AV_22.pdf

            Die Einträge dienen der Ermittlung des Mindesteigenbeitrags, der geleistet werden muss, um die volle Zulage zu erhalten.

            Ob die Günstigerprüfung Sonderausgaben gegenüber der Zulage erfolgreich ist, siehst du doch aus der Steuervorausberechnung.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Zitat von Schmart Beitrag anzeigen

              Mittlerweile bin ich wieder total verwirrt. Ich glaube, meine Annahme, für Zeile 9 den Bruttoarbeitslohn zu nehmen und davon den "Aufstockungs- und Unterschiedsbeitrag" zu subzrtahieren ist falsch.
              Wer redet von Bruttoentgelt laut LStB? Gefragt ist im Regelfall das sozialversicherungspflichtige Entgelt iSd Rentenversicherung. Dieser Betrag kann nicht nur mit dem tatsächlichen Entgelt identisch sein, sondern wird es meistens auch. In dem Fall ist, wie sich durch Lesen der Anleitung ergibt, Zeile 9 entbehrlich.

              Zitat von Schmart Beitrag anzeigen
              Mir stellt sich auch noch eine Frage: In 2018 hatte ich ja noch einen Mini-Riester-Vertrag über einen Jahresbeitrag von 80 €, den ich Anfang der 2000er nur abgeschlossen hatte, um mir die Konditionen zu sichern. Den habe ich aber 2020 gekündigt, d. h. er ist jetzt gar nicht mehr existent. Ist unter diesen Umständen die Anlage AV eifgentlich überhaupt von Relevanz?
              Wenn du uns hiermit mitteilen willst, dass der Vertrag später schädlich verwendet wurde, sind alle Zulagen und Steuervorteile zurück zu zahlen.

              Ich sehe aber keinerlei Zusammenhang mit Elster. Eigentlich gehört dieser Thread geschlossen.

              Kommentar


                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                ... https://www.formulare-bfinv.de/ffw/r...nltg_AV_22.pdf...

                Ob die Günstigerprüfung Sonderausgaben gegenüber der Zulage erfolgreich ist, siehst du doch aus der Steuervorausberechnung.
                Danke, die Anleitung schaue ich mir an. Dein Link funtioniert leider nicht ("Error 404"), aber ich habe sie auch so gefunden.

                Steuervorausberechnung? Du meinst die Prüfung, die ich direkt nach Fertigstellung der Erklärung noch vor dem Absenden anwählen kann?

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                  #9
                  Danke, aber ...
                  Zitat von multi Beitrag anzeigen

                  ... Wenn du uns hiermit mitteilen willst, dass der Vertrag später schädlich verwendet wurde, sind alle Zulagen und Steuervorteile zurück zu zahlen.
                  ... ich will hier niemandem eine "schädliche" Verwendung eines Riester-Vertrags mitteilen. Wieso sollte ich auch?
                  Der Vertrag wurde ordentlich abgeschlossen und die gewährten Vorteile abgerechnet. Also alles legal!

                  Meine Frage war nur, ob es für mich überhaupt jetzt noch einen Sinn hat, mir über die korrekten Einträge in der Anlage AV für z. B. 2019 Gedanken zu machen oder sie überhaupt mit abzugeben, wo doch der Vertrag schon seit 2020 aufgehoben ist ...

                  Zitat von multi Beitrag anzeigen
                  Ich sehe aber keinerlei Zusammenhang mit Elster. Eigentlich gehört dieser Thread geschlossen.
                  Wo wären denn Deiner Meinung nach Verständnisfragen zu den Formularen "richtiger" aufgehoben?
                  Zuletzt geändert von Schmart; 28.10.2023, 20:00.

                  Kommentar


                    #10
                    Danke, die Anleitung schaue ich mir an. Dein Link funtioniert leider nicht ("Error 404"), aber ich habe sie auch so gefunden.
                    Diese Links funktionieren anscheinend nur eine Stunde, ich muss mich mal nach einer anderen Quelle umschauen.

                    Steuervorausberechnung? Du meinst die Prüfung, die ich direkt nach Fertigstellung der Erklärung noch vor dem Absenden anwählen kann?
                    Genau, ich meine die ausführliche Steuerberechnung Die geleisteten Beiträge inklusive Zulage müssen in der Anlage Zusatzangaben für

                    die Steuerberechnung
                    erfasst werden. Das geht auch über den Bescheinigungsabruf.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Zitat von Schmart Beitrag anzeigen
                      ... ich will hier niemandem eine "schädliche" Verwendung eines Riester-Vertrags mitteilen. Wieso sollte ich auch?
                      Der Vertrag wurde ordentlich abgeschlossen und die gewährten Vorteile abgerechnet. Also alles legal!
                      Aha. Du hast also keine Ahnung, was mit schädlicher Verwendung im Zusammenhang mit Riester gemeint ist. Das ist nicht schlimm, aber hier ist nicht der Platz, dies zu erklären.

                      Zitat von Schmart Beitrag anzeigen
                      Wo wären denn Deiner Meinung nach Verständnisfragen zu den Formularen "richtiger" aufgehoben?
                      Alle Verständnisprobleme wurden vollständig geklärt. Wenn du immer noch nicht weißt, wie du die gewünschten Zahlen ermittelst, wäre ein Steuerberater die richtige Adresse.

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                        #12
                        Zitat von multi Beitrag anzeigen
                        Aha. Du hast also keine Ahnung, was mit schädlicher Verwendung im Zusammenhang mit Riester gemeint ist. Das ist nicht schlimm, aber hier ist nicht der Platz, dies zu erklären.
                        ...
                        Offenbar bin ich noch nicht so weit in die Steuer-Fachtermini eingetaucht.


                        Aber nun ein Hinweis für Alle, die mir hier helfen wollten und Solche, die hier bei einem ähnlichen Problem Informationen suchen:

                        In der von Charlie24 verlinkten Anleitung zur Anlage AV für die EkSt-Erklärung 2019 steht (für 2018 gilt das noch nicht!):

                        "NEU! Der Anbieter Ihres Altersvorsorgevertrags übermittelt die zu berücksichtigenden Altersversorgebeiträge unter Angabe der Vertragsdaten, der Identifikationsnummer und der Zulage- oder Sozialversicherungsnummer per Datenfernübertragung an die Finanzverwaltung. Daher ist eine Angabe der Altersvorsorgebeiträge in Ihrer Einkommensteuererklärung nicht mehr erforderlich."

                        Da ich schon vor vielen Jahren meinem Anbieter eine Vollmacht für diesen Dauerzulageantrag gegeben hatte, brauche ich also die Anlage AV (wie ich es in meinen Erklärungen bis 2014 gemacht habe) ab 2019 gar nicht mehr abzugeben!
                        Zuletzt geändert von Schmart; 29.10.2023, 22:24.

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                          #13
                          ... brauche ich also die Anlage AV (wie ich es in meinen Erklärungen bis 2014 gemacht habe) ab 2019 gar nicht mehr abzugeben!
                          Das interpretierst du falsch ! Man muss zwar die Beiträge nicht mehr in der Anlage AV angeben, wenn man aber eine Günstigerprüfung haben will, muss man

                          die Anlage AV natürlich beifügen und den Beitrag wegen der Steuervorausberechnung bei den Zusatzangaben eintragen. Bei Papier spielt das keine Rolle,

                          da gibt es sowieso keine Steuerberechnung.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            Das interpretierst du falsch ! Man muss zwar die Beiträge nicht mehr in der Anlage AV angeben, wenn man aber eine Günstigerprüfung haben will, muss man

                            die Anlage AV natürlich beifügen und den Beitrag wegen der Steuervorausberechnung bei den Zusatzangaben eintragen. Bei Papier spielt das keine Rolle,

                            da gibt es sowieso keine Steuerberechnung.
                            Na ja, diese Steuervorausberechnung ist ja nur ein Anhaltspunkt für mich, denn falls irgendeine Angabe von mir so nicht akzeptiert wird (z. B. eine von mir so angegebene auswärtige Unterbringung meines Sohnes, der 3 Jahre während seines Studiums in einer Einliegerwohnung des Hauses seiner Mutter wohnte), ändert sich der Betrag ja sofort und die Steuervorausberechnung ist Schall und Rauch.

                            Dass bedeutet also, dass die Günstigerprüfung ohne die Anlage AV NICHT durchgeführt wird, obwohl der Behörde alle Angaben vorliegen und ich in der Anlage nur noch die Angabe der Sozialversicherungsnummer mache und die der beitragspflichtigen Einnahmen wiederhole? Das ist doch ...

                            O. K. Also werde ich die Anlage AV doch beifügen, bis der Riestervertrag 2020 aufgelöst wurde. Verstehen tue ich das aber nicht ...
                            Zuletzt geändert von Schmart; 30.10.2023, 00:26.

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                              #15
                              Es gibt Ausnahmefälle, in denen es insgesamt gesehen unter Einbeziehung der späteren Auszahlungsphase für Jemanden günstiger sein könnte, einen ungeförderten Vertrag zu haben, weil dann zwar keine Riester-Zulage und Sonderausgabenabzug erfolgt, in der Auszahlungsphase aber anstatt einer Vollbesteuerung eine niedrigere Besteuerung erfolgt. Deswegen hat der Gesetzgeber entschieden, dass nicht einfach unterstellt werden darf, dass Du die Günstigerprüfung haben willst, sondern dass Du das beantragen musst, weil Du damit bei der Auszahlungsphase die Vollbesteuerung wählst. Also nicht einfach gleich drauf losschlagen mit ""Das ist doch..."), sondern erst einmal informieren !
                              Schönen Gruß

                              Picard777

                              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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