Hallo,
ich habe ein Verständnisproblem mit der Anlage AV für 2019 (und auch 2020) unter "Unmittelbare Begünstigung":
Zeile 6: "Beitragspflichtige Einnahmen im Sinne der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung 2018"
Zeile 9: "Tatsächliches Entgelt 2018"
Neu für mich als ATZler ist natürlich, dass ich jetzt auch noch die folgende Zeile beachten muss:
Zeile 8: "Entgeltersatzleistungen 2018"
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Zeile 6: "Beitragspflichtige Einnahmen im Sinne der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung 2018"
Und: Habe ich in dieser Anlage AV bei dem Punkt " 2 - Berechnungsgrundlagen" noch einen Eintrag übersehen, auf den sich mein neuer ATZ-Status auswirken könnte, wenn ich dort für das Jahr zuvor keine weitere Eintragung vornehmen musste?
Vielen Dank für jeden Tipp!
Schönen Gruß
ich habe ein Verständnisproblem mit der Anlage AV für 2019 (und auch 2020) unter "Unmittelbare Begünstigung":
Zeile 6: "Beitragspflichtige Einnahmen im Sinne der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung 2018"
-> erhalte ich ja aus der mir regelmäßig zugesandten "Meldung zur Sozialversicherung". Dort ist nur ein Betrag aufgeführt der "Entgelt in Euro" heißt und sich bei mir für 2018 aus zwei Teilen (also auch zwei Meldungen für 2018) zusammensetzt: Einer BIS zum Start meiner ATZ und einer AB Start meiner ATZ am 01.11.. Diese Summe habe ich also, wie für die Jahre davor die Angabe aus der einen Meldung, hier einfach eingesetzt.
Zeile 9: "Tatsächliches Entgelt 2018"
-> Hilfe dazu: "Bei Altersteilzeitarbeit ist das aufgrund der abgesenkten Arbeitszeit erzielte Arbeitsentgelt - ohne Aufstockungs- und Unterschiedsbeitrag - maßgebend. Das 2018 tatsächlich erzielte Entgelt können Sie zum Beispiel einer Bescheinigung des Arbeitgebers entnehmen." In den Jahren davor konnte ich hier einfach den Betrag einsetzten, der auf meinem "Ausruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2018" unter "3. Bruttoarbeitslohn einschließlich Sachbezüge ohne 9. und 10." stand. Da ich keine gesonderte Bescheinigung meines AG dazu bekommen habe: Muss ich hier dann vom Bruttoarbeitslohn einfach den "Aufstockungs- und Unterschiedsbeitrag", der in meiner Lohnsteuerbescheinigung 2018 "Aufstockungsbetrag und Altersteilzeitzuschlag" heißt, subtrahieren?
Neu für mich als ATZler ist natürlich, dass ich jetzt auch noch die folgende Zeile beachten muss:
Zeile 8: "Entgeltersatzleistungen 2018"
-> Hilfe dazu: "Haben Sie im Jahr 2018 Entgeltersatzleistungen (ohne Elterngeld) bezogen, ergeben sich hier einzutragende Beträge aus der Bescheinigung der auszahlenden Stelle."
Das sollte dann nach meinem Verständnis der Betrag sein, den ich bei Zeile 9 vermute subtrahieren zu müssen (s. o.). Das ist ja eigentlich einfach - aber habe ich das so richtig verstanden?
Das sollte dann nach meinem Verständnis der Betrag sein, den ich bei Zeile 9 vermute subtrahieren zu müssen (s. o.). Das ist ja eigentlich einfach - aber habe ich das so richtig verstanden?
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Zeile 6: "Beitragspflichtige Einnahmen im Sinne der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung 2018"
-> Hilfe dazu: "Wenn Sie in den Zeilen 8 und 9 Eintragungen vornehmen, geben Sie bitte die beitragspflichtigen Einnahmen für diesen Zeitraum des Bezugs der Entgeltersatzleistungen oder des tatsächlichen Entgelts nicht in Zeile 6 an." Da ich diese Eintragungen ja gemacht habe, stellt sich mir die Frage, woher ich für den Zeitraum des Bezugs der Entgeltersatzleistungen, also für 11/18 + 12/18, den Betrag, der vom Betrag der "Meldung zur Sozialversicherung" subtrahiert werden muss, erhalte. Etwa aus den Monatsabrechnungen für 11/18 und 12/18 unter "RV/Alv Verd."?
Und: Habe ich in dieser Anlage AV bei dem Punkt " 2 - Berechnungsgrundlagen" noch einen Eintrag übersehen, auf den sich mein neuer ATZ-Status auswirken könnte, wenn ich dort für das Jahr zuvor keine weitere Eintragung vornehmen musste?
Vielen Dank für jeden Tipp!
Schönen Gruß
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