Nach der Scheidung sind eines unserer Kinder offiziell beim Vater und das andere offiziell bei mir gemeldet. Ich gebe ja dennoch beide Kinder in meiner Steuererklärung an. Auf der ersten Seite der Anlage K wird jeweils nach Anspruch /Festsetzung des Kindergeldes gefragt.
Mein Exmann lässt diese Zeile frei bei dem Kind was bei mir gemeldet ist, weil er meint, dass er ja kein Geld erhält.
Nach meinem Verständnis muss ich bei beiden Kindern den Betrag des Kindergeldes eintragen. Ob ich nun das Geld tatsächlich erhalte, hängt von der weiteren Angabe ab, ob das Kind nun bei mir gemeldet ist oder nicht. Stimmt das so?
Freue mich über Informationen und bedanke mich!
Mein Exmann lässt diese Zeile frei bei dem Kind was bei mir gemeldet ist, weil er meint, dass er ja kein Geld erhält.
Nach meinem Verständnis muss ich bei beiden Kindern den Betrag des Kindergeldes eintragen. Ob ich nun das Geld tatsächlich erhalte, hängt von der weiteren Angabe ab, ob das Kind nun bei mir gemeldet ist oder nicht. Stimmt das so?
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