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Kindergeldangabe für alle Kinder trotz unterschiedlicher Haushalte?

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    Kindergeldangabe für alle Kinder trotz unterschiedlicher Haushalte?

    Nach der Scheidung sind eines unserer Kinder offiziell beim Vater und das andere offiziell bei mir gemeldet. Ich gebe ja dennoch beide Kinder in meiner Steuererklärung an. Auf der ersten Seite der Anlage K wird jeweils nach Anspruch /Festsetzung des Kindergeldes gefragt.
    Mein Exmann lässt diese Zeile frei bei dem Kind was bei mir gemeldet ist, weil er meint, dass er ja kein Geld erhält.
    Nach meinem Verständnis muss ich bei beiden Kindern den Betrag des Kindergeldes eintragen. Ob ich nun das Geld tatsächlich erhalte, hängt von der weiteren Angabe ab, ob das Kind nun bei mir gemeldet ist oder nicht. Stimmt das so?

    Freue mich über Informationen und bedanke mich!

    #2
    Hallo,

    Mein Exmann lässt diese Zeile frei bei dem Kind was bei mir gemeldet ist, weil er meint, dass er ja kein Geld erhält.
    Das ist falsch. Es wird ja auch ausdrücklich nach dem Anspruch gefragt.

    Ob ich nun das Geld tatsächlich erhalte, hängt von der weiteren Angabe ab, ob das Kind nun bei mir gemeldet ist oder nicht. Stimmt das so?
    Nein, das stimmt auch nicht. Das Kindergeld erhält grundsätzlich* jedes Elternteil zur Hälfte. An wen es konkret gezahlt wird ist unerheblich.

    *seltene Ausnahmen gibt es, beispielsweise bei unbekanntem Vater

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      Anja1974!

      Für das Scheidungsjahr, eventuell auch noch für das darauffolgende Jahr, empfehle ich dringend, steuerlichen Rat beim Lohnsteuerhilfeverein oder vom Steuerberater einzuholen.

      In diesen beiden Jahren können Sie sovieles falsch machen und soviel Geld verschenken, das können Sie sich gar nicht vorstellen!

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        #4
        Vielen Dank für die Hinweise! Scheidung war schon vor einigen Jahren, der Zug ist abgefahren ;-)

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          #5
          Das Kindergeld wird von der Kindergeldkasse immer nur an einen Elternteil ausgezahlt, es gibt zwischen den Elternteilen aber einen familienrechtlichen Ausgleichsanspruch in Höhe des hälftigen Kindergeldes. Wenn Barunterhalt gezahlt wird kann dieser Ausgleichsanspruch damit verrechnet werden. Einkommensteuerlich führt das dazu, dass das Kindergeld bei nicht verheirateten oder bei getrennt lebenden oder geschiedenen Elternteilen in der Anlage Kind bei beiden Elternteilen immer mit dem hälftigen Betrag anzugeben ist, egal an wen es gezahlt wurde.
          Zuletzt geändert von Telepeter; 30.10.2023, 20:57.

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            #6
            ... oder bei getrennt lebenden oder geschiedenen Elternteilen in der Anlage K bei beiden Elternteilen immer mit dem hälftigen Betrag anzugeben ist,
            Es muss richtig heißen: Anlage Kind, es gibt nämlich tatsächlich auch eine Anlage K zur Einkommensteuererklärung.

            https://www.finanzamt.bayern.de/Info...s.php?n=034119

            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Es muss richtig heißen: Anlage Kind, es gibt nämlich tatsächlich auch eine Anlage K zur Einkommensteuererklärung.
              Danke, ist natürlich richtig, hab es gerade korrigiert.

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