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Nachträgliche Rückerstattung Fortbildungskosten

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    Nachträgliche Rückerstattung Fortbildungskosten

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    Zuletzt geändert von ; 31.10.2023, 16:00.

    #2
    In 2022 würde die Erstattung die Fortbildungskosten dann überschreiten. Ist das so okay und wo würde ich die Erstattung angeben?
    Nimm Kontakt mit deinem Finanzamt auf und kläre das vorab dort. Vom Zu- und Abflussprinzip ist es zwar prinzipiell richtig, aber möglicherweise sehen

    die Einkommensteuerrichtlinien oder ein BMF-Schreiben das anders vor. Du hast ja 2021 noch nicht eingereicht, weißt aber doch bereits, dass eine

    Erstattung erfolgt ist. Bei Reisekostenerstattungen z. B. wird das Zu- und Abflussprinzip nicht angewendet, bei agB ebenfalls nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      ..........
      Zuletzt geändert von ; 31.10.2023, 16:01.

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        #4
        Es gibt ein BMF-Schreiben daraus werde ich aber nicht so ganz schlau:
        Das Schreiben befasst sich nicht mit dem Thema Zu- und Abfluss, sondern damit, ob eine steuerfreie Erstattung möglich ist oder nicht.

        Wie gesagt, frag dein Finanzamt, das ist doch kein Problem. Dein AG hat dir nachträglich Fortbildungskosten für frühere Jahre ganz oder

        teilweise steuerfrei erstattet. Die Fragestellung ist doch, ob du die Erstattung erst 2022 berücksichtigen sollst oder bereits in den Jahren davor.

        Wir machen hier keine Steuerberatung-
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
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          Zuletzt geändert von ; 31.10.2023, 16:01.

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            #6
            In einem anderem Steuerprogramm gab es dafür extra ein Feld, dies habe ich bei Elster nicht geseheh.
            So komfortabel ist Mein ELSTER nicht, saldieren musst du schon selbst.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
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              Zuletzt geändert von ; 31.10.2023, 16:01.

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                #8
                Wenn keine negativen Werte erfassbar sind, müsste die Differenz beim Bruttolohn aufgeschlagen werden, sonst unterschlägst du ja einen Teil der

                AG-Erstattung. Ohne Erläuterung geht das alles nicht.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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