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Keine Ankündigung bisher.
Nachträgliche Rückerstattung Fortbildungskosten
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Nimm Kontakt mit deinem Finanzamt auf und kläre das vorab dort. Vom Zu- und Abflussprinzip ist es zwar prinzipiell richtig, aber möglicherweise sehenIn 2022 würde die Erstattung die Fortbildungskosten dann überschreiten. Ist das so okay und wo würde ich die Erstattung angeben?
die Einkommensteuerrichtlinien oder ein BMF-Schreiben das anders vor. Du hast ja 2021 noch nicht eingereicht, weißt aber doch bereits, dass eine
Erstattung erfolgt ist. Bei Reisekostenerstattungen z. B. wird das Zu- und Abflussprinzip nicht angewendet, bei agB ebenfalls nicht.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Das Schreiben befasst sich nicht mit dem Thema Zu- und Abfluss, sondern damit, ob eine steuerfreie Erstattung möglich ist oder nicht.Es gibt ein BMF-Schreiben daraus werde ich aber nicht so ganz schlau:
Wie gesagt, frag dein Finanzamt, das ist doch kein Problem. Dein AG hat dir nachträglich Fortbildungskosten für frühere Jahre ganz oder
teilweise steuerfrei erstattet. Die Fragestellung ist doch, ob du die Erstattung erst 2022 berücksichtigen sollst oder bereits in den Jahren davor.
Wir machen hier keine Steuerberatung-Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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So komfortabel ist Mein ELSTER nicht, saldieren musst du schon selbst.In einem anderem Steuerprogramm gab es dafür extra ein Feld, dies habe ich bei Elster nicht geseheh.Freundliche Grüße
Charlie24
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Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Wenn keine negativen Werte erfassbar sind, müsste die Differenz beim Bruttolohn aufgeschlagen werden, sonst unterschlägst du ja einen Teil der
AG-Erstattung. Ohne Erläuterung geht das alles nicht.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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