Umwandlung von Teilerwerbsminderungsrente in volle Erwerbsminderungsrente

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  • Koschte
    Erfahrener Benutzer
    • 15.02.2011
    • 114

    #1

    Umwandlung von Teilerwerbsminderungsrente in volle Erwerbsminderungsrente

    Hallo, meine Freundin bekommt seit 1.1.2022 eine volle Erwerbsminderungsrente anstatt der Teilerwerbsminderungsrente. Handelt es sich um eine Folgerente aus gleicher Versicherung und der Jahresfreibetrag wird komplett neu berechnet inklusive aller früheren Anpassungsbeträge oder nur aus dem neuen höheren Teil?
    Mit freundlichen Grüßen,
    Koschte
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45927

    #2
    Auswendig weiß ich das nicht, aber das sieht man doch aus den von der Rentenversicherung übermittelten Daten.

    Wenn dort der Bezugszeitraum der bisherigen Rente extra angegeben ist, dann handelt es sich um eine Folgerente. Und wenn

    ein Rentenanpassungsbetrag von 0 angegeben ist, dann wäre auch neu gerechnet worden. Bei Rentenbezug sollte man

    immer den Bescheinigungsabruf nutzen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • Koschte
      Erfahrener Benutzer
      • 15.02.2011
      • 114

      #3
      Ich hab noch mal gekuckt, sie hat die volle Rente erst seit Februar 22, aber ein Anpassungs-Betrag ist drin, vielleicht aber noch aus der Teilerwerbsminderungsrente. In 2023 dürfte dann auch kein Anpassungsbetrag sein?
      Mit freundlichen Grüßen,
      Koschte

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      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45927

        #4
        ... sie hat die volle Rente erst seit Februar 22, aber ein Anpassungs-Betrag ist drin, vielleicht aber noch aus der Teilerwerbsminderungsrente. In 2023 dürfte dann auch kein Anpassungsbetrag sein?
        Das sollte anhand der Höhe des Anpassungsbetrags erkennbar sein. Wenn es nur eine Bescheinigung gibt, dann wurde die Umwandlung m. E.

        nicht als Folgerente behandelt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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        • Koschte
          Erfahrener Benutzer
          • 15.02.2011
          • 114

          #5
          Hm, 2 Bescheinigungen, dann muss ich noch mal gucken. Und natürlich habe ich mich vertippt, ab 1. August war die Umwandlung. Im Februar gab’s nochmal vom Arbeitgeber irgendwas -habe ich durcheinandergebracht
          Mit freundlichen Grüßen,
          Koschte

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          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45927

            #6
            Ich habe zu dem Thema jetzt doch ein wenig recherchiert. Die volle Erwerbsminderungsrente deiner Freundin wäre danach auch eine Folgerente:

            Folgen nach dem 31.12.2004 Renten aus derselben Versicherung einander nach, wird bei der Ermittlung des für den Besteuerungsanteil maßgeblichen Prozentsatzes nicht der tatsächliche Beginn der Folgerente herangezogen. Der für die spätere Rente maßgebende Prozentsatz richtet sich nach dem ...
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            • Koschte
              Erfahrener Benutzer
              • 15.02.2011
              • 114

              #7
              Vielen Dank ich habe inzwischen auch das alte BMF Schreiben dazu gefunden. Ich guck mir das mal an, ob das die Rentenversicherung sinnvoll bescheinigt.
              Mit freundlichen Grüßen,
              Koschte

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