Hallo, meine Freundin bekommt seit 1.1.2022 eine volle Erwerbsminderungsrente anstatt der Teilerwerbsminderungsrente. Handelt es sich um eine Folgerente aus gleicher Versicherung und der Jahresfreibetrag wird komplett neu berechnet inklusive aller früheren Anpassungsbeträge oder nur aus dem neuen höheren Teil?
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Keine Ankündigung bisher.
Umwandlung von Teilerwerbsminderungsrente in volle Erwerbsminderungsrente
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Auswendig weiß ich das nicht, aber das sieht man doch aus den von der Rentenversicherung übermittelten Daten.
Wenn dort der Bezugszeitraum der bisherigen Rente extra angegeben ist, dann handelt es sich um eine Folgerente. Und wenn
ein Rentenanpassungsbetrag von 0 angegeben ist, dann wäre auch neu gerechnet worden. Bei Rentenbezug sollte man
immer den Bescheinigungsabruf nutzen.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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... sie hat die volle Rente erst seit Februar 22, aber ein Anpassungs-Betrag ist drin, vielleicht aber noch aus der Teilerwerbsminderungsrente. In 2023 dürfte dann auch kein Anpassungsbetrag sein?
nicht als Folgerente behandelt.Freundliche Grüße
Charlie24
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Ich habe zu dem Thema jetzt doch ein wenig recherchiert. Die volle Erwerbsminderungsrente deiner Freundin wäre danach auch eine Folgerente:
https://www.haufe.de/finance/haufe-f...HI2530317.htmlFreundliche Grüße
Charlie24
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