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Die gemeinsame Steuernummer

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    #16
    Daher halte ich es für sinnvoll, erstmal in 4/4 zu bleiben.
    Wenn bisher nur die Ehefrau einen Job hat und so kann man den ersten Beitrag durchaus verstehen, dann wäre 5/3 schon besser,

    solange es die noch gibt. Die Ampel hatte ja angekündigt, diese Kombination abzuschaffen, damit speziell die Frauen netto mehr verdienen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #17
      Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
      Hallo,

      vielleicht sollte man noch erwähnen, dass die Steuerklassen rein gar nichts an der letztendlichen Höhe der Steuern ändern.
      Daher halte ich es für sinnvoll, erstmal in 4/4 zu bleiben.

      Stefan
      Das kommt immer auf den Einzelfall an. Richtig ist natürlich, dass die Steuerklassenwahl rein gar nichts an der endgültigen Jahressteuerschuld ändert.

      Aber: Einige Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld, Krankengeld setzen bei der Bemessung am zuletzt erzielten Nettoeinkommen an, so dass es schon sinnvoll sein kann, dem Ehegatten, der in absehbarer Zeit auf solche Leistungen angewiesen sein könnte, die "günstigere" Steuerklasse zuteilen zu lassen. Dieser Aspekt wird häufig zu spät bemerkt.

      Hinzu kommt natürlich der Liquiditätsvorteil wenn der bei beiden Ehegatten erfolgende monatliche Steuerabzug in der Summe geringer ist. Den größten Vorteil bringt die Kombination 3/5 in der Alleinverdienerehe, die es ja gelegentlich, ob freiwillig oder nicht, auch noch gibt.

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        #18
        ... in der Alleinverdienerehe, die es ja gelegentlich, ob freiwillig oder nicht, auch noch gibt.
        Freiwillig war das auch früher selten, aber bei der speziell auf dem Land früher schlecht ausgebauten Kinderbetreuung oft nicht vermeidbar.

        Entweder man hatte eine Oma oder die Mutter blieb zu Hause und zwar eben nicht nur ein Jahr.

        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #19
          Vielen Dank für die Antworten. Ich werde versuchen, Antrag auf Steuerklassenwechsel ohne die gemeinsame Steuernummer zu senden. Freunde sagen auch, dass wir sie nach dem Klassenwechsel erhalten werde. Mal sehen, was passiert)

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            #20
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Naja, wenn im ersten Beitrag steht ...
            Ich seh das jetzt mal als Bestätigung!

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