Hallo!
Bei Erstellung der ESt-Erklärung 2022 ist folgendes Problem aufgetreten:
Es gelingt mir nicht, die Daten in die Anlage Kind 2022 so einzugeben, dass das Programm bei der "Günstigerprüfung Kindergeld / Kinderfreibetrag" in der Steuerberechnung anstatt mit dem "gesamten Kindergeld-Anspruch" nur mit dem "tatsächlich erhaltenen Kindergeld" rechnet.
In 2021 gelingt mir das dagegen problemlos!
Was ist der Unterschied zwischen 2021 und 2022?
Beispiel: In 2021 wurde nur für zwei Monate ein Kindergeld i.H.v. 588€ ausbezahlt, es bestand jedoch ein Kindergeld-Anspruch für sechs Monate.
Für solche Fälle gab es in der Anlage Kind 2021 die Zeile 6 "Kein Anspruch auf Kindergeld" zum Häkchen setzen: Dadurch wird in der Einkommensteuerberechnung 2021 im Rahmen der "Günstigerprüfung" die Steuerersparnis für den Kinder- und Betreuungsfreibetrag dem tatsächlich ausbezahlten Kindergeld gegenübergestellt - letztendlich kommt man so "indirekt" an das wegen der versäumten 6-Monats-Antragsfrist nicht ausbezahlte Kindergeld.
In 2022 ist diese Zeile 6 "Kein Anspruch auf Kindergeld" mit der Möglichkeit des "Häkchen setzens" nicht mehr vorhanden - und das Programm rechnet nicht so, wie ich es erwarte und es soll.
In der Hilfe 2022 zu Abschnitt 1 Angaben zum Kind steht hierüber:
wMSd6tOf.png
Das habe ich so gemacht, wie es da steht ...
Das Programm vergleicht aber bei der "Günstigerprüfung" immer mit dem "vollen Kindergeld-Anspruch" anstatt mit dem "niedrigeren tatsächlich ausbezahlten Kindergeld" und kommt dann zu einem falschen Ergebnis.
Mir stellt sich die Frage, ob hier ein Erfassungs- oder Denkfehler meinerseits oder ein Programmfehler vorliegt ... ?
Gruß
uwe64
Bei Erstellung der ESt-Erklärung 2022 ist folgendes Problem aufgetreten:
Es gelingt mir nicht, die Daten in die Anlage Kind 2022 so einzugeben, dass das Programm bei der "Günstigerprüfung Kindergeld / Kinderfreibetrag" in der Steuerberechnung anstatt mit dem "gesamten Kindergeld-Anspruch" nur mit dem "tatsächlich erhaltenen Kindergeld" rechnet.
In 2021 gelingt mir das dagegen problemlos!
Was ist der Unterschied zwischen 2021 und 2022?
Beispiel: In 2021 wurde nur für zwei Monate ein Kindergeld i.H.v. 588€ ausbezahlt, es bestand jedoch ein Kindergeld-Anspruch für sechs Monate.
Für solche Fälle gab es in der Anlage Kind 2021 die Zeile 6 "Kein Anspruch auf Kindergeld" zum Häkchen setzen: Dadurch wird in der Einkommensteuerberechnung 2021 im Rahmen der "Günstigerprüfung" die Steuerersparnis für den Kinder- und Betreuungsfreibetrag dem tatsächlich ausbezahlten Kindergeld gegenübergestellt - letztendlich kommt man so "indirekt" an das wegen der versäumten 6-Monats-Antragsfrist nicht ausbezahlte Kindergeld.
In 2022 ist diese Zeile 6 "Kein Anspruch auf Kindergeld" mit der Möglichkeit des "Häkchen setzens" nicht mehr vorhanden - und das Programm rechnet nicht so, wie ich es erwarte und es soll.
In der Hilfe 2022 zu Abschnitt 1 Angaben zum Kind steht hierüber:
wMSd6tOf.png
Das habe ich so gemacht, wie es da steht ...
Das Programm vergleicht aber bei der "Günstigerprüfung" immer mit dem "vollen Kindergeld-Anspruch" anstatt mit dem "niedrigeren tatsächlich ausbezahlten Kindergeld" und kommt dann zu einem falschen Ergebnis.
Mir stellt sich die Frage, ob hier ein Erfassungs- oder Denkfehler meinerseits oder ein Programmfehler vorliegt ... ?
Gruß
uwe64
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