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Kind 2022 falls nur "Anspruch auf Kindergeld ohne tatsächliche Kindergeldauszahlung"

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    #16
    Beamtenschweiß!

    Falls es nicht mein Fehler ist: Sie nehmen tatsächlich solch eine "staatliche Schlechtleistung" auch noch hin?

    Sie nehmen hin, dass das Programm von Jahr zu Jahr schlechter wird - also 2021 fanden es die Verantwortlichen noch wichtig, 2022 wurd's denen dann scheißegal, und Sie aktzeptieren das?

    Haben Sie vergessen, dass es die Verantwortlichen hinbekommen haben, das viel bessere und vollumfänglichere ElsterFormular
    - Vergleichsrechnung Zusammen-/Getrennte Veranlagung,
    - Notizfunktion,
    - u.a.
    einzustampfen?

    Echt jetzt?

    Ich bin nur noch fassungslos!

    Was war Deutschland doch noch mal - erinnern Sie sich? Exportweltmeister - Ideenweltmeister - Innovationsmotor .... !

    Heute spielen wir nur noch in der dritten Liga - und das hängt auch mit dieser Ihrer Mentalität zusammen, die viel zu weit in Deutschland verbreitet ist: Schlechtleistung nicht mehr als Schlechtleistung zu bezeichnen, sondern schönzureden und zu aktzeptieren!
    Zuletzt geändert von Uwe64; 09.11.2023, 11:09.

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      #17
      Beamtenschweiß

      Es steht ja sogar in der Hilfe drin, dass es funktionieren müsste - siehe oben in meiner ersten Nachricht der eingefügte Screenshot!

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        #18
        Können wir nun nach dem Wutbürgerausbruch wieder zum normalen Betrieb des Forums zurück kommen? Danke.

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          #19
          multi

          wenn Sie was zur Lösung beitragen könnten, würde ich mich sehr freuen - auch wenn Sie mir aufzeigen könnten, dass ich einen Denk- oder Erfassungsfehler gemacht habe, und mich unnötigerweise aufgeregt habe, auch dafür bekämen Sie von mir ein dickes Dankeschön!

          aber von einem "Wutbürgerausbruch" zu reden ist "Neusprech" und einfach unangebracht; Nein, ich bin kein "Wutbürger", sondern ich sage "Schlechtleistung" zu "Schlechtleistung", wenn es eine ist - es hat absolut nix mit "Wutbürger" zu tun, wenn ein Betroffener / Anwender ausdrücklich und energisch auf solche Missstände hinweist!

          Kommentar


            #20
            Uwe64

            Ich sehe darin keine Verschlechterung von "Mein ELSTER", da es mich nicht betrifft. Bis jetzt war ich immer in der Lage den Kindergeldantrag für meinen Nachwuchs fristgerecht zu stellen.

            Die allgemeine Verschlechterung von "Mein ELSTER" im Vergleich zur "ELSTER-Formular" bedauere ich auch. Aber warum soll ich mich über Sachen aufregen, welche ich nicht ändern kann?
            Ist nur schlecht für den Blutdruck und schade um die Zeit. Da kümmere ich mich lieber um Probleme, bei denen ich tatsächlich etwas bewirken kann.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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              #21
              Wie in anderen Fällen auch, kann mein Elster manchmal nicht gleich richtig rechnen (EPP, Riester...). Wichtig ist aber vor Allem, dass das FA am Schluss richtig rechnen kann. Und das ist weitgehend gewährleistet.

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                #22
                Ich kann den Ärger von Uwe64 schon verstehen, aber ich mach mir keine Illusionen mehr was bürgerfreundliche Regelungen bei Sozialleistungen betrifft.

                Als ich meine Frau kennen lernte war sie noch in Ausbildung und der Schwiegervater bekam 50 DM Kindergeld für sie. Er war schon Rentner und hatte eigentlich Anspruch auf einen Kinderzuschuss zur Rente von 152,90 DM statt des Kindergeldes. Als ich das damals gemerkt habe habe ich es für ihn beantragt und er bekam rückwirkend für 3 Jahre die Differenz von 102,90 DM nachgezahlt, das waren über 3.600 DM.

                Früher war mehr Lametta.
                Zuletzt geändert von Telepeter; 09.11.2023, 19:32.

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                  #23
                  Dass die unverbindliche Steuerberechnung von Mein ELSTER nicht in jedem Einzelfall funktioniert, ist doch nicht neu.

                  Was sollen wir denn im Anwenderforum dazu sagen ? Warum im Formular für 2022 eine Eingabemöglichkeit entfernt wurde,

                  die es im Formular für 2021 noch gab, wissen wir hier ebenfalls nicht. Wenn jemand solche Mängel entdeckt, kann er die

                  der ELSTER-Hotline melden. Ob sie dann beseitigt werden, ist wieder etwas anderes. Sich hier darüber aufzuregen, ist

                  jedenfalls wenig zielführend. Die Entwickler lesen hier in der Regel nicht mit.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #24
                    Nachfolgend die Antwort der hotline:

                    "Sehr geehrter Herr ...,

                    vielen Dank für Ihre Nachricht und die ausführliche Problemschilderung.

                    Die Erklärungsmöglichkeit, dass an Stelle des Anspruchs auf Kindergeld das tatsächlich ausbezahlte Kindergeld in die Günstigerprüfung einzubeziehen ist, wurde zum Veranlagungszeitraum 2022 entfernt.

                    Hintergrund ist die überwiegend fehlerhafte Angabe dieses Feldes in der Vergangenheit, die zu erheblichem Mehraufwand in der Weiterverarbeitung und / oder sogar zu fehlerhaften Steuerfestsetzungen führen konnte.

                    Ob die Angabe in Ihrem Fall zutreffend wäre, ob also tatsächlich das ausgezahlte Kindergeld in Höhe von 976 € an Stelle des Kindergeldanspruches von 2.290 (10 Monate) gegenzurechnen wäre, kann durch den ELSTER-Support nicht abschließend beurteilt werden.

                    Zutreffend wäre das nur in Fällen, in denen ein rückwirkender Antrag auf Auszahlung von Kindergeld gestellt wurde und die Auszahlung durch die Familienkasse auf 6 Monate vor Antragstellung begrenzt wurde (vgl. § 70 Abs. 1 EStG).

                    Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, teilen Sie dies dem Finanzamt bitte in Zeile 45 des Hauptvordrucks (Teilseite 9 - Ergänzende Angaben zur Steuererklärung) mit und legen Sie dem Finanzamt den betreffenden Kindergeldbescheid oder eine Bescheinigung der Familienkasse (§ 68 Abs. 3 EStG) vor. Das Finanzamt kann dann veranlassen, dass nur das tatsächlich ausbezahlte Kindergeld für die Günstigerprüfung berücksichtigt wird.

                    Eine entsprechende "Manipulation" des Falles für die Vorab-Steuerberechnung ist leider nicht möglich.

                    Wir hoffen, das Ihnen diese Informationen weiterhelfen."

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                      #25
                      Meine anschließende Mail an die hotline:

                      Hallo ElsterTeam!


                      Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort und Begründung!

                      Dies Antwort kann ich so jedoch nicht akzeptieren, weil diese absolut Bürger-/Steuerzahler-Unfreundlich ist!

                      Da muss dringend eine andere Lösung her!

                      Erster Lösungsvorschlag - digital: Die Familienkasse meldet das ausbezahlte Kindergeld an das Finanzamt, und dort wird das gemeldete Kindergeld vollautomatisch eingelesen und verarbeitet!

                      Zweiter Lösungsvorschlag - händisch auf der Seite des Finanzamtes zu bearbeiten: Jede Steuererklärung, in der ein zu niedriges Kindergeld eingetragen ist, wird von der vollautomatischen Verarbeitung/Veranlagung ausgeschlossen und muss von einem Sachbearbeiter händisch nachgearbeitet werden, auch durch Nachfrage beim Steuerpflichten oder über den "kurzen Dienstweg" direkt bei der Familienkasse!

                      Sorry, liebe Leut, wenn es um "steuererhöhende Kontrollmaßnahmen" geht, da ist Euch überhaupt kein Aufwand zu groß, siehe
                      - Kontenabruf zwecks "anlassbezogener Kontrolle" der Bürger/Steuerpflichtigen oder
                      - lückenlose Meldung steuerfreier Gutschriften/Auszahlungen von Kapitalerträgen zwecks Kontrolle der Höhe der erteilten Freistellungsaufträge,
                      - u.v.m.

                      Aber wenn was Zugunsten der Steuerpflichtigen geprüft werden muss, dann verweigert Ihr Eure Programmierkunst und die Arbeitszeit der Finanzbeamten - Leute, so geht das nicht, das ist kein freundlicher Umgang mit uns Steuerpflichtigen!

                      Dritter Lösungsvorschlag, solange die ersten beiden nicht machbar sein sollten: Ausführliche Erläuterung dieser Besonderheit direkt im Formular!

                      Liebe Leute, ich erinnere Euch an die "Ermittlungs- und Fürsorgepflicht" des § 85 AO

                      "Besteuerungsgrundsätze:

                      1Die Finanzbehörden haben die Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben. 2Insbesondere haben sie sicherzustellen, dass Steuern nicht ..., zu Unrecht erhoben oder Steuererstattungen und Steuervergütungen nicht zu Unrecht ... versagt werden."

                      Also bitte: Erfüllt Eure AO-Pflicht, das ist eine gesetzliche Pflicht !

                      Sofern Ihr auf "Techniker/Informatiker/Programmierer-Ebene" keine schnelle Lösung generieren könnt - dann bitte diese Mail "ganz nach oben auf den Schreibtisch von Entscheidungsträgern" weiterleiten!

                      Mit freundlichen Grüßen

                      Kommentar


                        #26
                        Antwort der hotline:

                        Sehr geehrter Herr,

                        vielen Dank für Ihre Lösungsvorschläge. Wir werden diese an die zuständigen Stellen weiterleiten.

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                          #27
                          Ich schließe mich dem Lösungsvorschlag Special und Forum an. Wenn ich sehe, wie häufig die Kindergeldansprüche falsch erklärt werden wegen fehlenden Kinderboni, Nichtberücksichtigung des höheren KG ab dem dritten Kind etc. und dann noch berücksichtige, dass der KG-Anspruch nur im Ausnahme-Ausnahmefall ausgehebelt wird durch § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG, halte ich es nicht für zu viel verlangt, wenn sich der Betroffene einfach mal mit seiner Besonderheit outet bei der Erklärungsabgabe, anstatt in einer Vielzahl von Fällen, in denen wahrscheinlich zu 95 % der KG-Anspruch der richtige Betrag ist, den Finanzamtsbetrieb aufzuhalten.
                          Schönen Gruß

                          Picard777

                          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                          Kommentar


                            #28
                            Ich schließe mich dem Lösungsvorschlag Special und Forum an.
                            Rätselhafte Links ?
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                            Kommentar


                              #29
                              Picard777

                              o.k., das ist Ihre Meinung ...

                              - aber in Zeiten, in denen uns ständig die Vorteile der Digitalisierung um die Ohren gehauen werden, "wir" Bürger immer mehr "digital" erledigen sollen/müssen
                              -- und dann auf der anderen Seite "schludrig" und "steuerzahler- und familien-unfreundlich" gearbeitet wird,
                              -- es bis heute keine Datenübermittlung von der Familienkasse zum Veranlagungs-Finanzamt gibt,
                              -- auf dieses Problem noch nicht einmal in der Hilfe hingewiesen wird,
                              -- aber jeder Arbeitgeber, jede Bank, jede Versicherung, genötigt wird, Daten an das Finanzamt zu melden,

                              - und wenn an dieser Stelle ein Programmierer dafür sorgen könnte, dass die Einträge im Feld "erhaltenes Kindergeld" mit den übrigen Einträgen in der Anlage Kind abgeglichen/verprobt werden, damit die von Ihnen angeführten Probleme nicht auftreten - ich frag mich, warum das nicht gemacht wird?

                              - und stellen Sie sich doch mal folgende Frage: Der Steuerpflichtige, der die ESt-Erklärung noch auf Papier abgibt, und der in der Anlage Kind "abweichende" Einträge reinschreibt, dessen Erklärung wird "immer" händisch von einem Sachbearbeiter überprüft - jetzt, wo jeder auf "voll-digital" umsteigen soll, ist der "digitale" Steuererklärer im Zweifel der "Verlierer", oder etwa nicht?

                              - das soll "digitaler Fortschritt" sein, der die Welt besser/gerechter macht?

                              deshalb bin ich eben anderer Meinung: Das muss geändert werden!
                              Zuletzt geändert von Uwe64; 06.12.2023, 14:23.

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                                #30
                                Ganz so einfach ist das natürlich nicht. Der Kindergeldanspruch steht grundsätzlich jedem Elternteil zur Hälfte zu, ausbezahlt wird das Kindergeld

                                aber nur an einen Elternteil. Die Zahl der nicht verheirateten Eltern hat in den letzten Jahrzehnten massiv zugenommen, die können alle nicht

                                zusammen veranlagt werden. Was man schnell verbessern könnte, wären die Hilfetexte, das sehe ich auch so.
                                Freundliche Grüße
                                Charlie24

                                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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