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Schenkungssteuererklärung bei Schenkung in Fremdwährung aus dem Ausland

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    Schenkungssteuererklärung bei Schenkung in Fremdwährung aus dem Ausland

    Hallo,

    ich möchte eine Schenkungssteuererklärung abgeben, allerdings bin ich auf mehrere Probleme gestoßen und weiß nicht wie die Schenkung konkret auf elster.de anzugeben ist.

    Die Schenkung war in USD, die Schenker (Eltern) sitzen selber im Ausland und haben aus einem gemeinschaftskonto verschenkt.
    Ich bin Inländer aber das Geld ist auf meinem WISE Konto angekommen, das eigentlich in den USA sitzt.
    1. Wie gebe ich beide Schenker richtig an? Das Formular ermöglicht nur einen Schenker. Ich könnte beide Vornamen angeben aber spätestens bei Geburtsdatum wird es schwierig. Muss ich zwei separate Erklärungen abgeben? Aber die Belege sind natürlich identisch und beinhalten eine Überweisung von einem Gemeinsamen Konto.
    2. Wo gebe ich eine normale (Auslands-)Überweisung an? Unter "Guthaben bei Geldinstituten" oder "Andere Geschenke"->"Wurden in- und ausländische Zahlungsmittel (Bargeld) geschenkt?"
    3. Das Formular möchte den Wert in Euro haben, aber ich habe USD bekommen. Gebe ich dann den groben Wechselkurs vom Schenkungstag?
    Danke im Voraus!

    #2
    Muss ich zwei separate Erklärungen abgeben? Aber die Belege sind natürlich identisch und beinhalten eine Überweisung von einem Gemeinsamen Konto.
    Ohne jetzt nachzusehen, würde ich sagen: Ja, es sind doch auch 2 Schenker. Jeder hat dir 50% des Geldes geschenkt.

    Wenn der Betrag unbar geflossen ist, ist es jedenfalls kein Bargeld. Was ein WISE Konto ist, weiß ich nicht.

    Ich würde mich bei einer Schenkung aus dem Ausland in jedem Fall steuerlich beraten lassen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die schnelle Rückmeldung.
      Wise ist letztlich ein normales Bankkonto, das einfach mehrere Fremdwährungen verwalten kann.
      In anderen Worten, es war eine normale Überweisung aus dem Ausland. Ist es dann unter "Guthaben in einem Geldinstitut" einzutragen?

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        #4
        Ist es dann unter "Guthaben in einem Geldinstitut" einzutragen?
        Guthaben bei Geldinstituten (Zeilen 44 und 45 bzw. Summenzeile 48 des Hauptvordrucks) trifft zu.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Hallo,

          warum soll denn eigentlich die Erklärung abgegeben werden?

          Mich stört nämlich irgerndwie, dass es in einer Erklärung zusammengefasst werden soll. Das würde ich auf keinen Fall machen.

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            Ich habe die Frage nicht ganz verstanden.
            Ich habe eine große Summe Geld von meinen Eltern bekommen, und soweit ich verstehe, ist es Anzeigepflichtig (obwohl die Summe noch unter der Freibetragshöhe liegt)

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              #7
              ... und soweit ich verstehe, ist es Anzeigepflichtig (obwohl die Summe noch unter der Freibetragshöhe liegt)
              Die Anzeigepflicht kann man auch ohne Abgabe einer förmlichen Schenkungsteuererklärung erfüllen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Hier ein Link zu einem Vordruckmuster: https://www.finanzamt.bayern.de/Info...0.08.19ges.pdf
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Hallo,

                  Ich habe eine große Summe Geld von meinen Eltern bekommen, und soweit ich verstehe, ist es Anzeigepflichtig (obwohl die Summe noch unter der Freibetragshöhe liegt)
                  Wie von Charlie schon gesagt ist die Anzeige etwas anderes als die Schenkungssteuererklärung. Und wenn die Freibeträge nicht ausgeschöpft werden (bzw. sind), dann wird sehr wahrscheinlich auch keine Erklärung gefordert.
                  Zum Anzeigen kannst du ein Formular nehmen, formfrei geht aber auch (und ist oftmals flexibeler, beispielsweise kannst du dann doch beide Schenkungen gemeinsam machen). Die nötigen Angaben findest du in §30 Abs.4 ErbStG.

                  Das zuständige Finanzamt ist übrigens nicht immer das gewöhnliche.

                  Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                    #10
                    Achso, jetzt verstehe ich.
                    Vielen Dank euch beide, das war sehr hilfreich!

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                      #11
                      Das zuständige Finanzamt ist übrigens nicht immer das gewöhnliche.
                      Der Bereich Erbschafts- und Schenkungssteuer ist in allen Bundesländern auf bestimmte Finanzämter konzentriert.

                      Da deine Eltern nicht in Deutschland ansässig sind, ist in deinem Fall das Finanzamt des Erwerbers zuständig.

                      Das findest du über eine Internetrecherche oder durch einem Anruf bei deinem Finanzamt schnell heraus.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Hallo Charlie,

                        ... ist in allen Bundesländern auf bestimmte Finanzämter konzentriert.
                        Ich wollte mich halt nicht festlegen, keine Ahnung wie das beispielsweise in Bremen oder dem Saarland ist.
                        Ist aber auch fast egal, nach meiner Erfahrung wird es ggf. intern weitergeleitet.

                        Stefan
                        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                          #13
                          keine Ahnung wie das beispielsweise in Bremen oder dem Saarland ist.
                          Für die Veranlagung der saarländischen Erbschaft- und Schenkungsteuerfälle ist auf Grund eines Staatsvertrages über die Zusammenarbeit der Länder

                          Rheinland-Pfalz und Saarland auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer ausschließlich das Finanzamt Kusel-Landstuhl zuständig.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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