Hallo zusammen, es bestehen verschiedene beschränkte und persönliche Dienstbarkeiten für die Stadt (Ver- und Entsorgungsleitungsrecht beispielsweise), welche im Grundbuch eingetragen sind. Ich habe bislang nichts gefunden, ob diese im Dienstbarkeiten im Rahmen der Grundsteuererklärungen anzugeben sind und sich evtl. steuermindernd auswirken. Kennt sich da jemand aus bzw. weiß wo ich was nachlesen kann?
Danke im Voraus.
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