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Grundsteuer Bundesmodell, beschränkte persönliche Dienstbarkeiten Grundbuch

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    Grundsteuer Bundesmodell, beschränkte persönliche Dienstbarkeiten Grundbuch

    Hallo zusammen, es bestehen verschiedene beschränkte und persönliche Dienstbarkeiten für die Stadt (Ver- und Entsorgungsleitungsrecht beispielsweise), welche im Grundbuch eingetragen sind. Ich habe bislang nichts gefunden, ob diese im Dienstbarkeiten im Rahmen der Grundsteuererklärungen anzugeben sind und sich evtl. steuermindernd auswirken. Kennt sich da jemand aus bzw. weiß wo ich was nachlesen kann?

    Danke im Voraus.

    #2
    Ich habe bislang nichts gefunden, ob diese im Dienstbarkeiten im Rahmen der Grundsteuererklärungen anzugeben sind und sich evtl. steuermindernd auswirken
    Die sind nicht anzugeben, eben, weil sie keine Auswirkungen auf die Grundsteuer haben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die schnelle Rückmeldung!
      Aber beschränkte persönliche Dienstbarkeiten für Geh- und Fahrrechte für eine Stadt wirken sich doch aus, da ja daraus eine öffentliche Straße gegeben ist. Oder verstehe ich es falsch?

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        #4
        Aber beschränkte persönliche Dienstbarkeiten für Geh- und Fahrrechte für eine Stadt wirken sich doch aus, da ja daraus eine öffentliche Straße gegeben ist.
        Sie wirken sich nur dann aus, wenn für Verkehrsflächen niedrigere Bodenrichtwerte gelten oder die Grundsteuerbefreiung für öffentliche Verkehrsflächen

        greifen würde. Letzteres setzt aber nach meinem Kenntnisstand die Widmung nach Straßenrecht voraus.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Als Nutzungsart wurde in den Detailinformationen zur Grundsteuer B "Gewerbegebiet" angegeben. Der Bodenrichtwert ist der gleiche, wie für das bebaute Grundstück. Auf grundsteuer-geodaten.nrw ist das Flurstück jedoch als Straße ausgewiesen. Daher würde ich es als "öffentliche Verkehrsfläche" deuten. Auf eine Widmung als Straße kommt es wohl nicht an (BFH-Urteil vom 14.11.1980m BStBl II S. 355).

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            #6
            Daher würde ich es als "öffentliche Verkehrsfläche" deuten. Auf eine Widmung als Straße kommt es wohl nicht an (BFH-Urteil vom 14.11.1980m BStBl II S. 355).
            Das musst du mit deinem Finanzamt aushandeln, das ist eine Frage, die nur das Finanzamt nach den tatsächlichen Verhältnissen vor Ort entscheiden kann.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Danke dir für diene Hilfe!

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