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Versteuerung der Abfindung vom Arbeitgeber, Fünftel-Regelung

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    Versteuerung der Abfindung vom Arbeitgeber, Fünftel-Regelung

    Guten Abend ins Forum. Ich habe im Jahr 2022 eine Abfindung "... für den Verlust des Arbeitsplatzes entsprechend §§ 9, 10 KSchG ..." erhalten. In der entsprechenden Gehaltsabrechnung für Oktober 2022, den letzten Monat in diesem Angestelltenverhältnis, ist diese Zahlung als "Abfindung ermä. LSt" bezeichnet.
    Hat jemand im Forum Erfahrung mit der "Fünftel-Regelung" bei der Versteuerung von Abfindungen und kann mir mit der Frage weiterhelfen, ob und wenn ja, wie ich diese Regelung für die erhaltene (Einmal-)Zahlung anwenden kann?
    Und darüber hinaus, wie und wo ich dies in den entsprechenden Anlagen "N (?)", ... (?) eintragen und geltend machen kann?
    Zu meiner gegenwärtigen Situation: Ich bin seit 01.11.2022 unverändert abeitssuchend, beziehe seit diesem Zeitpunkt unverändert und b. a. W. Arbeitslosengeld 1 (da ich über 60 Jahre alt bin) und habe im laufenden Jahr keine weiteren Einkünfte erzielt. Eine Veränderung dieser Situation ist aktuell auch noch nicht absehbar. Vielen Dank und freundliche Grüße in die Runde. A. S.

    #2
    PS
    Im Ausdruck der elektron. LSt-Bescheinigung für 2022 ist diese Zahlung unter 10. "Ermäßigt besteuerter Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre (ohne 9.) und ermäßigt besteuerte Entschädigungen" eingetragen. Und 11. und 12. dann entsprechend .. (Unter 9. ist nichts eingetragen.)

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      #3
      Hier bist du im falschen Unterforum gelandet. Machst du die Steuererklärung mit Mein ELSTER ?

      Dort wäre die Abfindung samt der dafür einbehaltenen Steuern auf Seite 3 der Anlage N zu erfassen.

      Die Abfindung muss auch in deiner Lohnsteuerbescheinigung für 2022 gesondert erfasst sein.

      Falls ALG 1 bereits 2022 ausbezahlt wurde, gehört das in den Hauptvordruck.

      Am einfachsten ist es, man benutzt den Bescheinigungsabruf.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Vielen Dank für die prompte Antwort, Charlie24. Tut mir leid für's falsche Forum !

        Die Erklärung mache ich mit Mein Elster. ALG 1 wurde ab 01.11.2022 ausbezahlt.

        Den Bescheinigungsabruf habe ich (mit Schwierigkeiten ! ) benutzt. Dabei wurden nach Abruf der Daten für meine Frau, im Anschluss an die Übernahme meiner Daten bei Zusammenveranlagung dann meine Daten mit denen meiner Frau überschrieben. Dies aber nur teilweise, so dass mein (zuvor schon übernommener) Name wieder ersatzlos verschwunden war, die Steuer ID meiner Frau statt meiner eingetragen wurde, jedoch nach wie vor mit meinem Beruf und meiner Konfession, alles insgesamt sehr störend und sehr unübersichtlich.
        Als (11... !!) Fehler wurden dann u. v. a. angezeigt, dass die Bankverbindung meiner Frau (bei unserem Gemeinschaftskonto, das bei ELSTER noch nie vorher auch nur entfernt ein Thema war) nicht zum Antragsteller passe ... und Ähnliches mehr.

        In welchem Forum kann ich denn dann meine Fragen zur Fünftel-Regelung noch stellen?

        Freundliche Grüße zurück,

        AS

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          #5
          In welchem Forum kann ich denn dann meine Fragen zur Fünftel-Regelung noch stellen?
          Mit Fragen zu Mein ELSTER bist du hier im Forum schon richtig, nur das Unterforum passt eben nicht.

          Ich verschiebe das Thema nach Mein ELSTER.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Damit der Bescheinigungsabruf richtig funktioniert, müssen die Personen mit ihrer Steuer-ID in der richtigen Reihenfolge erfasst werden.

            Der Ehemann zuerst, die Ehefrau an zweiter Stelle. Die beiden Steuer-ID's muss man schon selbst eintragen, dann wird nichts überschrieben.

            Der Abruf selbst muss personenbezogen und nacheinander erfolgen. Zuerst eine Person abrufen, die Daten übernehmen, anschließend zurück

            zur Personenauswahl gehen und die andere Person abrufen und übernehmen.

            Wenn deine Abfindung in den richtigen Zeilen der Anlage N steht, rechnet Mein ELSTER automatisch mit der Fünftel-Regelung, da musst

            du nichts weiter machen. Wahrscheinlich fordert das Finanzamt Belege an.

            Wenn das ALG bereits in 2022 ausgezahlt wurde, besteht Erklärungspflicht. Die Abgabefrist ist bereits überschritten, du solltest in die Gänge

            kommen, es sei denn, es wurde eine Fristverlängerung bewilligt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Vielen Dank für die wirklich sehr detaillierten Tipps. Werde schätzungsweise dann die bisher übernommenen und eingespielten Daten wieder löschen und versuchen, das Ganze dann nochmal von vorne anzufangen.

              Auch vielen Dank für deine Antwort zur Fünftel-Regelung !!
              War bis jetzt davon ausgegangen, das sei eine "kunstvolle" steuerliche Option, die man mit dem Finanzamt erst mühsam durchfechten müsse. Freu mich dazu zu lernen, dass es vielmehr dazu wohl sogar einen Automatismus gibt. Sehr schön.

              Um meine Terminplanung resp. Gänge brauchst Du dich aber wirklich nicht zu kümmern, danke.

              Freundliche Grüße zurück,

              AS

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                #8
                Um meine Terminplanung resp. Gänge brauchst Du dich aber wirklich nicht zu kümmern
                Manche Finanzämter sind nicht zimperlich, was die Verhängung von Verspätungszuschlägen angeht. Da der Bezug von Lohnersatzleistungen

                wegen des Progressionsvorbehalts auch zu Steuernachzahlungen führen kann, ist der Hinweis durchaus angezeigt. Mein Steuerprogramm

                blendet mir inzwischen auch so einen Hinweis ein.
                Zuletzt geändert von Charlie24; 15.11.2023, 11:15. Grund: Falscher Begriff verbessert
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  Du meinst Verspätungszuschläge, Säumniszuschläge entstehen kraft Gesetz bei verspäteter Zahlung.

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                    #10
                    Du meinst Verspätungszuschläge,
                    Natürlich, ich habe den Beitrag ausgebessert
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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