Guten Abend ins Forum. Ich habe im Jahr 2022 eine Abfindung "... für den Verlust des Arbeitsplatzes entsprechend §§ 9, 10 KSchG ..." erhalten. In der entsprechenden Gehaltsabrechnung für Oktober 2022, den letzten Monat in diesem Angestelltenverhältnis, ist diese Zahlung als "Abfindung ermä. LSt" bezeichnet.
Hat jemand im Forum Erfahrung mit der "Fünftel-Regelung" bei der Versteuerung von Abfindungen und kann mir mit der Frage weiterhelfen, ob und wenn ja, wie ich diese Regelung für die erhaltene (Einmal-)Zahlung anwenden kann?
Und darüber hinaus, wie und wo ich dies in den entsprechenden Anlagen "N (?)", ... (?) eintragen und geltend machen kann?
Zu meiner gegenwärtigen Situation: Ich bin seit 01.11.2022 unverändert abeitssuchend, beziehe seit diesem Zeitpunkt unverändert und b. a. W. Arbeitslosengeld 1 (da ich über 60 Jahre alt bin) und habe im laufenden Jahr keine weiteren Einkünfte erzielt. Eine Veränderung dieser Situation ist aktuell auch noch nicht absehbar. Vielen Dank und freundliche Grüße in die Runde. A. S.
Hat jemand im Forum Erfahrung mit der "Fünftel-Regelung" bei der Versteuerung von Abfindungen und kann mir mit der Frage weiterhelfen, ob und wenn ja, wie ich diese Regelung für die erhaltene (Einmal-)Zahlung anwenden kann?
Und darüber hinaus, wie und wo ich dies in den entsprechenden Anlagen "N (?)", ... (?) eintragen und geltend machen kann?
Zu meiner gegenwärtigen Situation: Ich bin seit 01.11.2022 unverändert abeitssuchend, beziehe seit diesem Zeitpunkt unverändert und b. a. W. Arbeitslosengeld 1 (da ich über 60 Jahre alt bin) und habe im laufenden Jahr keine weiteren Einkünfte erzielt. Eine Veränderung dieser Situation ist aktuell auch noch nicht absehbar. Vielen Dank und freundliche Grüße in die Runde. A. S.
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