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Energiepauschale für Erwerbstätige, nicht ausgezahlt

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    Energiepauschale für Erwerbstätige, nicht ausgezahlt

    Liebe Community.

    Mein Mann und ich waren bis spätestens 31.08.2022 vollzeitbeschäftigt und hatten als Erwerbstätige im Jahre 2022 Anspruch auf die Energiepauschale.

    Da wir ab dem 01.09.2022 (Stichtag für die Auszahlung der Energiepauschale) nicht mehr berufstätig waren, haben wir die Energiepauschale für Beschäftigte nicht von unseren Arbeitgebern ausgezahlt bekommen und hatten in den Elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen unter Nr. 2 keinen Eintrag "E".

    Die nicht ausgezahlte Energiepauschale für Erwerbstätige sollte mit dem Einkommensteuerbescheid für 2022 gewährt werden.

    Im Einkommensteuerbescheid hat das Finanzamt die uns zustehende Energiepauschale - 2 mal 300€ (die weder ich noch mein Mann ausgezahlt bekommen haben) zu unserem Einkommen hinzugerechnet, was wir eher wie Belastung als wie Entlastung finden.

    War es überhaupt korrekt seitens des Finanzamtes?

    Für eine schnelle Antwort mit Hilfe bedanke ich mich im Voraus.

    LG
    Zuletzt geändert von pilger; 16.11.2023, 19:22.

    #2
    Ich gehe davon aus, dass hier der Einkommensteuerbescheid und nicht die Lohnsteuerbescheinigung gemeint ist.

    Zitat von pilger Beitrag anzeigen

    In der Lohnsteuerbescheinigung hat das Finanzamt die uns zustehende Energiepauschale - 2 mal 300€ (die weder ich noch mein Mann ausgezahlt bekommen haben) zu unserem Einkommen hinzugerechnet, was wir eher wie Belastung als wie Entlastung finden.

    War es überhaupt korrekt seitens des Finanzamtes?
    Ja. Wenn der Arbeitgeber sie noch hätte auszahlen können, wäre die Pauschale ja auch im Bruttolohn aufgetaucht und versteuert worden.

    Allerdings sollte die Pauschale am Ende des Bescheides wieder auftauchen, indem sie von der festgesetzten Steuer abgezogen wird. Das FA zahlt sie also dadurch aus, dass entweder eine Steuernachzahlung geringer oder eine Steuererstattung höher ist.

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      #3
      Allerdings sollte die Pauschale am Ende des Bescheides wieder auftauchen, indem sie von der festgesetzten Steuer abgezogen wird.
      Eher in der Abrechnungstabelle am Anfang des Bescheids, wobei es bei einem Angehörigen in den Bescheiddaten überhaupt nicht ablesbar war.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Zitat von multi Beitrag anzeigen
        Ich gehe davon aus, dass hier der Einkommensteuerbescheid und nicht die Lohnsteuerbescheinigung gemeint ist.
        Danke für die Korrektur. Selbstverständlich es geht um Einkommensteuerbescheid.



        Zitat von multi Beitrag anzeigen
        Wenn der Arbeitgeber sie noch hätte auszahlen können, wäre die Pauschale ja auch im Bruttolohn aufgetaucht und versteuert worden.

        Allerdings sollte die Pauschale am Ende des Bescheides wieder auftauchen, indem sie von der festgesetzten Steuer abgezogen wird. Das FA zahlt sie also dadurch aus, dass entweder eine Steuernachzahlung geringer oder eine Steuererstattung höher ist.
        Berechnung des zu versteuernden Einkommens im Einkommenssteuerbescheid sieht so aus:
        Bruttolohn +
        hinzu Energiepauschale (nicht ausgezahlt) +
        Werbungskosten -
        Sonstige Einkünfte +
        Beschränkt abzihbare Sonderausgaben -
        Unbeschränkt abzihbare Sonderausgaben -
        Außergewöhnliche Belastungen -
        => Tarifliche Einkommenssteuer nach Splittingtarif
        Ermäßigung für Handwerkerleistungen -
        => Festzusetzende Einkommenssteuer

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Eher in der Abrechnungstabelle am Anfang des Bescheids, wobei es bei einem Angehörigen in den Bescheiddaten überhaupt nicht ablesbar war.
          Im Steuerbescheid sieht es so aus:

          Festgesetzt werden +
          Abzug vom Lohn des Ehemannes -
          Abzug vom Lohn der Ehefrau -
          Festgesetzte Energiepauschale -
          Verbleibende Beträge - zu viel gezahlt.

          Gibt es solche Berechnung für unseren Fall irgendwo zu lesen?


          Vielen Dank für die schnelle Antwort.

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            #6
            Berechnung des zu versteuernden Einkommens im Einkommenssteuerbescheid sieht so aus:
            Das ist doch grundsätzlich richtig. Wenn keine Auszahlung durch den AG erfolgt ist, muss das Finanzamt die EPP hinzurechnen.

            Generell ist die EPP ja steuerpflichtig. Falls sich unter Berücksichtigung der Steuern für die Sonstigen Einkünfte eine Erstattung ergibt,

            sind die EPPs da mit eingerechnet, ansonsten fällt die Nachzahlung geringer aus. Das kann man anhand der Abrechnung im Steuerbescheid

            nachvollziehen, in den Bescheiddaten ist das wahrscheinlich nicht einzeln ausgewiesen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Zitat von pilger Beitrag anzeigen

              Im Steuerbescheid sieht es so aus:

              Festgesetzt werden +
              Abzug vom Lohn des Ehemannes -
              Abzug vom Lohn der Ehefrau -
              Festgesetzte Energiepauschale -
              Verbleibende Beträge - zu viel gezahlt.

              Gibt es solche Berechnung für unseren Fall irgendwo zu lesen?
              Was ist denn an der Berechnung nicht zu verstehen? Wie von mir geschrieben, wird die noch nicht gezahlte Energiepreispauschale von der festgesetzten Einkommensteuer abgezogen, die Erstattung fällt also entsprechend höher aus. Hätte der Arbeitgeber sie gezahlt, würde sie an der Stelle nicht auftauchen.

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                #8
                Habe meine Energiepauschale im Dezember 2021 bekommen. Die wurde dann schon in meiner Steuererklärung 2022 berücksichtigt (Lt. Erklärung) nun wird die Energiepauschale in meiner Steuererklärung 2023 noch einmal dazu gerechnet?????
                Wie kann ich das berichtigen

                Danke Charlie 24
                Das ist die Erklärung für meinen Steuerbescheid 2022

                Die in diesem Bescheid ausgewiesenen Werte habe ich unter Berücksichtigung der
                Energiepreispauschale/Energiepreispauschalen für den Ehemann von 300 € ermittelt.
                Die
                Energiepreispauschale ist bei einkommensabhängigen Sozialleistungen nicht als Einkommen zu berücksichtigen.
                Knüpfen außersteuerliche Rechtsnormen (z. B. Grundrentenzuschlag) an bestimmte
                definierte Begriffe an (z. B. "Einkünfte", "Gesamtbetrag der Einkünfte", "zu versteuerndes
                Einkommen"), sind die entsprechenden Werte für diese Zwecke zu korrigieren.

                Wurde also die E-Pauschale für 2022 schon eingerechnet oder nicht?
                Zuletzt geändert von JoPat; 27.04.2024, 18:00.

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                  #9
                  Habe meine Energiepauschale im Dezember 2021 bekommen
                  Das kann nicht sein ! Meinst du vielleicht Dezember 2022 ?
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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