Liebe Community.
Mein Mann und ich waren bis spätestens 31.08.2022 vollzeitbeschäftigt und hatten als Erwerbstätige im Jahre 2022 Anspruch auf die Energiepauschale.
Da wir ab dem 01.09.2022 (Stichtag für die Auszahlung der Energiepauschale) nicht mehr berufstätig waren, haben wir die Energiepauschale für Beschäftigte nicht von unseren Arbeitgebern ausgezahlt bekommen und hatten in den Elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen unter Nr. 2 keinen Eintrag "E".
Die nicht ausgezahlte Energiepauschale für Erwerbstätige sollte mit dem Einkommensteuerbescheid für 2022 gewährt werden.
Im Einkommensteuerbescheid hat das Finanzamt die uns zustehende Energiepauschale - 2 mal 300€ (die weder ich noch mein Mann ausgezahlt bekommen haben) zu unserem Einkommen hinzugerechnet, was wir eher wie Belastung als wie Entlastung finden.
War es überhaupt korrekt seitens des Finanzamtes?
Für eine schnelle Antwort mit Hilfe bedanke ich mich im Voraus.
LG
Mein Mann und ich waren bis spätestens 31.08.2022 vollzeitbeschäftigt und hatten als Erwerbstätige im Jahre 2022 Anspruch auf die Energiepauschale.
Da wir ab dem 01.09.2022 (Stichtag für die Auszahlung der Energiepauschale) nicht mehr berufstätig waren, haben wir die Energiepauschale für Beschäftigte nicht von unseren Arbeitgebern ausgezahlt bekommen und hatten in den Elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen unter Nr. 2 keinen Eintrag "E".
Die nicht ausgezahlte Energiepauschale für Erwerbstätige sollte mit dem Einkommensteuerbescheid für 2022 gewährt werden.
Im Einkommensteuerbescheid hat das Finanzamt die uns zustehende Energiepauschale - 2 mal 300€ (die weder ich noch mein Mann ausgezahlt bekommen haben) zu unserem Einkommen hinzugerechnet, was wir eher wie Belastung als wie Entlastung finden.
War es überhaupt korrekt seitens des Finanzamtes?
Für eine schnelle Antwort mit Hilfe bedanke ich mich im Voraus.
LG
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