Zitat von Telepeter
Beitrag anzeigen
In §119 wird dann aber bloß auf Einkünfte nach §19 Bezug genommen, denen dann die EPP zum Lohn oder Gehalt zugeschlagen und als Einkünfte aus nichtselbst. Arbeit versteuert wird.
Ich glaube nicht, dass das beabsichtigt war. Aber der hier beschriebene Effekt, dass die Anerkennung von WK dann auf einmal die EPP von sonstigen Einkünften zu Lohn mutiert, ist meines Erachtens anhand des Gesetzes gut vertretbar.
Kommentar