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Erbengemeinschaft eines vermieteten Einfamilienhaus

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    Erbengemeinschaft eines vermieteten Einfamilienhaus

    Hallo zusammen,

    ich habe letztes Jahr im November das Haus meines Opas zusammen mit meiner Schwester geerbt. Nun muss ich eine ESt 1B ausfüllen und komme einfach nicht weiter.
    Eckdaten:
    Mieteinnahmen 2022: 1960€
    Nebenkosten 2022: 300€
    Ausgaben hatten wir in diesem Jahr keine, da die Versicherungen, Steuer etc bereits im Voraus gezahlt wurden
    Meiner Schwester und mit gehört das Haus je zur hälfte.

    Angaben im Hauptvordruck ESt 1B
    Angaben zur Gesellschaft oder Gemeinschaft
    Adresse im Inland
    -> Hier gebe ich die Daten meiner Adresse ein und nicht die Adresse vom geerbten Haus, korrekt?
    Bei Grundstücksgemeinschaften: Ort der Verwaltung
    -> Ebenfalls meine Heimatadresse
    Bei der Gesellschaft oder Gemeinschaft / bei dem Unternehmen handelt es sich um
    -> eine Gesellschaft / eine Gemeinschaft / ein ähnliches Modell im Sinne der §§ 2b / 15b EStG
    5 - Art der Aufteilung
    -> nach Bruchteilen
    Grundbesitz der Gesellschaft / Gemeinschaft
    -> Die Gesellschaft / Gemeinschaft ist Eigentümerin von Grundbesitz: Ja

    Anlagen FB
    Hier habe ich einmal mich mit Nummer 1 und meine Schwester mit Nummer 2 angelegt
    2 - Art der Beteiligung / Art des Beteiligten
    -> Gesellschafter / Gemeinschafter, der nicht Mitunternehmer ist, ohne Haftungsbeschränkung
    Art des Beteiligten
    -> natürliche Person
    3 - Aufteilungsquote und weitere Angaben
    Aufteilung des Gewinns nach Bruchteil
    -> Zähler 1, Nenner 2


    Anlage FE 1: Besteuerungsgrundlagen - laufende Einkünfte
    Gesellschaft / Gemeinschaft: Summe der Besteuerungsgrundlagen
    4 - Einkunftsart: Vermietung und Verpachtung
    Laufende Einkünfte
    -> Nach Schlüssel zu verteilen: 2260€ (Summe Miete + NK)
    Rest leer
    Feststellungsbeteiligte
    5 - Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen
    -> Hier habe ich einmal Nummer 1 und einmal Nummer 2 angelegt, alles andere leer

    Fehlermeldung1: Sie haben angegeben, dass Sie Angaben für '1' machen möchten, haben aber außer der Angabe im Feld 'Nummer des Beteiligten' keine weiteren Angaben getätigt.
    Fehlermeldung2: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: Es wurden bei mindestens einem Beteiligten Einnahmen / Überschüsse angegeben, die abweichend vom allgemeinen Schlüssel zu verteilen sind. Der entsprechende Summenwert für die Gesellschaft / Gemeinschaft fehlt.

    Anlage V: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
    -> Hier habe ich alle Daten zum Haus eingegeben, jedoch folgende Fehlermeldung:
    Bitte geben Sie bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung auch das Anschaffungs- oder Fertigstellungsdatum des vermieteten Objektes an (1. Anlage V).
    -> Da wir das Haus geerbt haben, habe ich für beide Felder kein Datum. Wenn ich bei "Veräußert / Übertragen am" das Datum eintrage, besteht der Fehler trotzdem
    2 - Einnahmen
    -> Mieteinnahmen: 2260
    -> Anzahl Wohnungen: 1
    -> Wohnfläche: 150
    Rest leer
    3 - Ermittlung und Zuordnung der Einkünfte
    -> Summe der Einnahmen (Euro): 2260
    -> Zurechnung des Betrags aus Zeile 23: 2260
    Rest leer


    Ich bin verzweifelt

    #2
    Wo der Sitz der Gesellschaft liegt müsst Ihr selber wissen. Der kann bei Deiner Adresse liegen, bei Deiner Schwester, oder irgendwo anders.

    Oben im Text schreibst Du:

    Zitat von vida Beitrag anzeigen
    Mieteinnahmen 2022: 1960€
    Weiter unten dann:

    Zitat von vida Beitrag anzeigen
    -> Mieteinnahmen: 2260
    Vergiss Zeile 13 nicht.

    Wo wird denn nach

    Zitat von vida Beitrag anzeigen
    -> Anzahl Wohnungen
    gefragt?

    Zeile 21 wird doch automatisch ausgefüllt!

    Kommentar


      #3
      Adresse im Inland
      -> Hier gebe ich die Daten meiner Adresse ein und nicht die Adresse vom geerbten Haus, korrekt?
      Richtig ! Wenn du die Verwaltung der EG übernommen hast, passt das.

      Bei Grundstücksgemeinschaften: Ort der Verwaltung
      -> Ebenfalls meine Heimatadresse
      Ebenfalls richtig !

      Bei der Gesellschaft oder Gemeinschaft / bei dem Unternehmen handelt es sich um
      -> eine Gesellschaft / eine Gemeinschaft / ein ähnliches Modell im Sinne der §§ 2b / 15b EStG
      Das ist sie nicht, deshalb Keine Angabe auswählen.


      5 - Art der Aufteilung
      -> nach Bruchteilen
      Grundbesitz der Gesellschaft / Gemeinschaft
      -> Die Gesellschaft / Gemeinschaft ist Eigentümerin von Grundbesitz: Ja
      Beides richtig !

      Anlagen FB
      Hier habe ich einmal mich mit Nummer 1 und meine Schwester mit Nummer 2 angelegt
      2 - Art der Beteiligung / Art des Beteiligten
      -> Gesellschafter / Gemeinschafter, der nicht Mitunternehmer ist, ohne Haftungsbeschränkung
      Art des Beteiligten
      -> natürliche Person
      3 - Aufteilungsquote und weitere Angaben
      Aufteilung des Gewinns nach Bruchteil
      -> Zähler 1, Nenner 2
      Alles korrekt!

      Anlage FE 1: Besteuerungsgrundlagen - laufende Einkünfte
      Gesellschaft / Gemeinschaft: Summe der Besteuerungsgrundlagen
      4 - Einkunftsart: Vermietung und Verpachtung
      Laufende Einkünfte
      -> Nach Schlüssel zu verteilen: 2260€ (Summe Miete + NK)
      Grundsätzlich richtig, allerdings müsst ihr die AFA des Erblassers fortführen, falls es noch eine gibt.

      Feststellungsbeteiligte
      5 - Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen
      -> Hier habe ich einmal Nummer 1 und einmal Nummer 2 angelegt, alles andere leer
      Das ist nur zulässig, falls abweichend vom allgemeinen Schlüssel verteilt wird oder Sonderwerbungskosten erklärt werden.

      Das musst du dann ändern.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Zitat von vida Beitrag anzeigen
        Anschaffungs- oder Fertigstellungsdatum des vermieteten Objektes an (1. Anlage V). ... -> Da wir das Haus geerbt haben, habe ich für beide Felder kein Datum
        Bei Erbe ist hier die Anschaffung durch den Erblasser anzugeben.

        Zitat von vida Beitrag anzeigen
        Wenn ich bei "Veräußert / Übertragen am" das Datum eintrage, besteht der Fehler trotzdem
        Ihr habt doch das Haus nicht schon wieder veräußert, oder?

        Kommentar


          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          , allerdings müsst ihr die AFA des Erblassers fortführen, falls es noch eine gibt.
          Dazu vielleicht noch als Erläuterung: Wenn der Großvater das Haus vor mehr als 50 Jahren gebaut oder gekauft hat wird es keine AfA mehr geben. Ansonsten mal beim FA des Großvaters nach dem Stand der AfA nachfragen, die AfA wäre bei den Werbungskosten einzutragen und vermindert Eure Einkünfte. Vielleicht habt Ihr auch Zugang zu den alten Steuererklärungen des Großvaters aus denen sich das ergeben würde.
          Zuletzt geändert von L. E. Fant; 17.11.2023, 17:11. Grund: Quote-Tag repariert

          Kommentar


            #6
            Vielleicht habt Ihr auch Zugang zu den alten Steuererklärungen des Großvaters aus denen sich das ergeben würde.
            Wenn man das dort eingetragene Anschaffungs- und/oder Fertigstellungsdatum kennt, ist das hilfreich, das stimmt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
              Vergiss Zeile 13 nicht.
              Mein Opa ist bereits 2017 verstorben. Seine angeheiratete Frau hatte dann Nießbrauch und hatte die Mieteinnahmen und sonstige Kosten bis zu ihrem Todestag übernommen. Versicherungen, Steuer etc. hatte Sie bereits im Voraus gezahlt, daher hatten wir keine Ausgaben in 2022.

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Das ist nur zulässig, falls abweichend vom allgemeinen Schlüssel verteilt wird oder Sonderwerbungskosten erklärt werden.

              Das musst du dann ändern.
              Habe ich raus genommen und hatte dann keine Fehler mehr, vielen Dank


              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
              Bei Erbe ist hier die Anschaffung durch den Erblasser anzugeben.
              Habe das Datum aus dem Kaufvertrag eingegeben und jetzt keine Fehlermeldung mehr, Danke!


              Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen
              Dazu vielleicht noch als Erläuterung: Wenn der Großvater das Haus vor mehr als 50 Jahren gebaut oder gekauft hat wird es keine AfA mehr geben. Ansonsten mal beim FA des Großvaters nach dem Stand der AfA nachfragen, die AfA wäre bei den Werbungskosten einzutragen und vermindert Eure Einkünfte. Vielleicht habt Ihr auch Zugang zu den alten Steuererklärungen des Großvaters aus denen sich das ergeben würde.
              Mein Opa hat das Haus 1974 gekauft. Aktueller Stand der AfA kann ich leider in keinen Unterlagen finden und habe ich entsprechend nicht eingetragen.


              Konnte die Erklärung nun auch ohne Fehler übertragen, Danke für die schnellen und hilfreichen Antworten!

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                #8
                Mein Opa hat das Haus 1974 gekauft. Aktueller Stand der AfA kann ich leider in keinen Unterlagen finden und habe ich entsprechend nicht eingetragen.
                Die AfA würde noch bis 2024 laufen. Wenn das Haus in der Vergangenheit eigengenutzt war, ist die BMG für die Gebäude-AfA erfahrungsgemäß nie

                ermittelt worden. Das lässt sich nachholen. Man muss aus dem damaligen Kaufpreis den auf Grund und Boden entfallenden Anteil herausrechnen,

                dann hat man die Basis.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Naja, dann hat's ja jetzt offenbar geklappt.

                  Auch wenn Du die Erklärung nicht ganz richtig ausgefüllt hast, Du hast wahrscheinlich alle Einnahmen erklärt. Aber Zeile 13 der Anlage V hat mit Ausgaben nichts zu tun, die gehört zu den Einnahmen.

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                    #10
                    Naja, dann hat's ja jetzt offenbar geklappt.
                    Technisch offensichtlich ja ! Aber wenn man die Gebäude-AfA nicht geltend macht, erhöht man den steuerpflichtigen Überschuss,

                    noch dazu als die Werbungskosten 2022 anscheinend alle noch von der Nießbraucherin getragen wurden.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Aber wenn man die Gebäude-AfA nicht geltend macht, erhöht man den steuerpflichtigen Überschuss,
                      Das ist natürlich richtig, aber fraglich ob sich die Mühe lohnt. Wenn das 1974 gekaufte Haus selbst genutzt wurde hat der Opa wahrscheinlich die Förderung nach § 7b EStG in der damaligen Fassung in Anspruch genommen. Wenn ich mich richtig erinnere gab es die ersten 8 Jahre eine Sonder-AfA von 5% und danach 2,5% vom Restwert, also normalerweise 1,5% von den ursprünglichen Anschaffungskosten. Dann wäre schon nach 48 Jahren Schluss mit der Abschreibung, also 2021. Und die Bemessungsgrundlage sind die nominalen Gebäude-Anschaffungskosten von 1974, das ist heute ein Betrag der nicht sehr hoch sein kann.

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                        #12
                        Das ist natürlich richtig, aber fraglich ob sich die Mühe lohnt.
                        Mag sein. Allerdings habe ich jetzt im Beitrag '#7 noch folgenden Satz gelesen:

                        Seine angeheiratete Frau hatte dann Nießbrauch und hatte die Mieteinnahmen und sonstige Kosten bis zu ihrem Todestag übernommen
                        Es könnte also auch sein, dass das Objekt immer vermietet war.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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