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Inklusivmieten in der Anlage V erfassen

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    Inklusivmieten in der Anlage V erfassen

    Mal eine praktische Frage vor der ich gerade stehe: Mein Schwager vermietet eine Wohnung. Es ist im Mietvertrag eine "Inklusivmiete" vereinbart, die Heizung, Wasser und Abwasser und sonstige Nebenkosten enthält. Eine betragsmäßige Aufteilung fehlt.

    Ich habe bisher keine Möglichkeit gesehen, wie das korrekt in der Anlage V von ELSTER zu erfassen ist. Zwar kommt keine Fehlermeldung, wenn keine Einnahmen aus Nebenkosten eingetragen werden, aber dann müsste die Inklusivmiete als Nettomiete erfasst werden, was sachlich falsch ist und spätestens dann zu Rückfragen führt wenn Ausgaben für Heizöl, Wasser usw. geltend gemacht werden.

    Ich habe auch keine Möglichkeit gefunden, bei den Einnahmen einen kurzen Text einzufügen, etwa "Inklusivmiete - enthält auch die Betriebskosten" oder so ähnlich.

    #2
    Es wird ja im Formular nicht nach Kaltmiete und Nebenkosten gefragt, sondern nach Mieteinnahmen und Umlagen. Wenn es keine Umlagen gibt, dann müssen natürlich keine eingetragen werden.

    Eine Textzeile gibt es glaub ich irgendwo im Hauptvordruck. Grundsätzlich würd ich mal sagen dass diese Gestaltung nicht sehr häufig, aber auch nicht ganz exotisch ist. Ich würde das wohl nur erläutern, wenn mich das Finanzamt explizit danach fragt.

    Kommentar


      #3
      ... bei den Einnahmen einen kurzen Text einzufügen, etwa "Inklusivmiete - enthält auch die Betriebskosten"
      Man kann den Mietvertrag über die Belegnachreichung hochladen, dort kann man im Begleittext auf die Inklusivmiete hinweisen.

      https://www.elster.de/eportal/formul...egnachreichung

      Die andere Möglichkeit wäre ein Hinweis im Hauptvordruck unter Ergänzende Angaben.

      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Es wird ja im Formular nicht nach Kaltmiete und Nebenkosten gefragt, sondern nach Mieteinnahmen und Umlagen. Wenn es keine Umlagen gibt, dann müssen natürlich keine eingetragen werden.
        Vielen Dank, das ist ein sehr guter Hinweis.

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