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Wo finde ich Anlage 1B und FE und FB?

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    Wo finde ich Anlage 1B und FE und FB?

    Hallo,
    bin vom Fach, arbeite aber mit echten Programmen, und nicht mit Software, die die Bürger terrorisiert, anstatt sie zu unterstützen....

    Wer meint, mir jetzt widersprechen zu müssen, braucht das nicht tun und geht einfach friedlich weiter.....

    Wer mir helfen will und vesteht, daß das strukturell so gemacht ist, daß das ein Laie niemals und ein Profi halt nur mit Riesenmühen erreicht, bitte helfen Sie mir:

    ich möchte die Mieteinkünfte von zwei unverheirateten Personen aufteilen...dazu brauche ich 1b, FE und FB....
    Auf meiner Startseite sehe ich nicht eines dieser Formulare....wie kann ich die aufrufen? ich finde sie nicht!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    Wer meint mir zeigen zu müssen, wie "doof" ich bin...bitte gehen Sie weiter....hier gibt es NICHTS zu sehen....Hilfsbedürftige Menschen mit Vorwürfen zu begegnen halte ich für das größte Übel unserer Zeit und ich meide solche Menschen.

    Ich bin seit 25 Jahren Steuerfachangestellter und finde die Formulare nicht. Das ist kriminell. Daher ist jeder...."das sieht doch jeder" gequatsche...genug...ich glaube jeder weiß, wer hier zu antworten herzlich willkommen ist...hier gehts ums weiterkommen...wer mir mitteilen will, wie klug er ist....muß RTL einschalten..

    Vielen Dank

    #2
    Formulare und Leistungen>Alle Formulare>Feststellung>Gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung (ESt 1 B)

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      #3
      Das ELSTER-Formular ist nicht wirklich benutzerfreundlich, aber man kommt irgendwie durch und hier gibt es ja auch Hilfe.

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        #4
        Die Anlage FB ist bereits vorausgewählt, die Anlagen FE 1 und V müssen dem Hauptvordruck noch hinzugefügt werden.

        Wie man Anlagen zu einer Erklärung hinzufügt, ist hier beschrieben: https://forum.elster.de/anwenderforu...erkl%C3%A4rung
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Mein Verdacht wäre da eher "E-Mail-Zertifikat"...

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            #6
            Mein Verdacht wäre da eher "E-Mail-Zertifikat"...
            Auch das könnte der Fall sein. Dann muss eben zunächst das Upgrade zu einem vollwertigen Benutzerkonto durchgeführt werden.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              an #Telepeter: das kann man anscheinend nur aufrufen, wenn man noch nicht in einer Steuererklärung ist..und das ist genau die krux....

              Ich bin jetzt in einer Erklärung (im Mantelbogen),

              links oben ist der blaue Knopf, mit den drei kleinen waagrechten Bälkchen....

              klickste den an, kommt "Startseite des Formulars" und unten eine Schaltfläche "'Anlagen hinzufügen"

              Klicke darauf, dann öffnet sich meine Anlagenauswahl....scrolle nach unten und da heißt es: man könne die Auswahl anpassen, in dem man auf "weiter" klicke

              Dann aber bin ich wieder auf der Startseite des Formulars....

              Das macht mich wahnsinnig: ich bin wieder auf der Startseite des Formulars

              Dort existiert aber keine Möglichkeit Anlagen hinzuzufügen...außer man klickt auch eben erwähnten blauen Knopf oben links....

              Und dann geht das ganze Kaschperletheater wieder von vorne los.

              Das ist eine Schleife! Und das wäre meine Frage....wie komme ich dahin, die 1b aufzurufen

              und zwar aus einer offenen Erklärung? (oder muß ich nochmal ne neue anfangen?)

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                #8
                ... da heißt es: man könne die Auswahl anpassen
                Es heißt: Sie können ihre Auswahl auch später noch anpassen ! Sinn macht das allerdings nicht.

                Wenn ich weiß, ich benötige zusätzlich zur Anlage FB, die bereits vorausgewählt ist, in jedem Fall auch die Anlagen FE 1 und V,

                dann wähle ich diese 2 Anlagen von Anfang an ebenfalls aus und gehe erst dann auf weiter.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Zitat von klausimausi67 Beitrag anzeigen

                  Ich bin jetzt in einer Erklärung (im Mantelbogen),
                  Meinst Du damit eine Einkommensteuererklärung?

                  Dann kannst Du natürlich keine Feststellungserklärung bearbeiten.

                  ELSTER lässt immer nur die Bearbeitung einer einzigen Steuererklärung zu.

                  Erst wenn die geschlossen wird kann eine andere Erklärung aufgerufen und bearbeitet werden.

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                    #10
                    Meinst Du damit eine Einkommensteuererklärung?
                    Steuerfachangestellte halten an den Begriffen für die Papierformulare nach meiner Erfahrung hartnäckig fest.

                    Ich glaube schon, dass er im richtigen Formular unterwegs ist. Aber entweder hat er das System, wie und wo man Anlagen

                    bei Mein ELSTER hinzufügt, nicht begriffen oder hier will uns jemand veräppeln.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      Zitat von klausimausi67 Beitrag anzeigen
                      Klicke darauf, dann öffnet sich meine Anlagenauswahl....scrolle nach unten und da heißt es: man könne die Auswahl anpassen, in dem man auf "weiter" klicke
                      Nein, da steht, dass man die Auswahl auch später noch anpassen kann. Wenn Du sie aber gleich anpassen möchtest, dann musst Du das natürlich machen, bevor Du auf Weiter klickst.

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                        #12
                        Hab gerade die Hotline angerufen: man kann aus dem Mantelbogen heraus die Feststellungserklärung nicht aufrufen...und genau das war mein Ansinnen. Man muß also 1a und 1b GETRENNT ausfüllen. Und ich dachte, man kann bzw. man MUSS das 1b an den Mantelbogen anhängen....macht grob Sinn zu kombinieren daß das selbstverständlich wäre....aber das sind gewachsene Ausdrücke aus alten Zeiten.
                        Meine Frage ist damit erledigt, vielen Dank Euch allen und #charlie24: es tut mir weh, daß Du nur den Gedanken, ich würde jemanden "veräppeln" wollen...gerade in einer Materie, die nachweislich undurchsichtig konstruiert wird.
                        Daher habe ich eingangs auch gebeten: ich will niemanden "veräppeln". Und daß ich hunderte solche Erklärungen mit Datev gemacht habe (allerdings fast 10 Jahre her, daß ich sowas machte)...und mich hier totlaufe, ist halt mein Beleg, daß es absichtlich so gemacht ist...sei es drum wies ist...jetzt komm ich weiter...Danke nochmal an alle

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                          #13
                          Zitat von klausimausi67 Beitrag anzeigen
                          Und ich dachte, man kann bzw. man MUSS das 1b an den Mantelbogen anhängen
                          Um bei dieser Nomenklatur zu bleiben: 1h ist der Mantelbogen. War offenbar doch Telepeters Vermutung richtig, Du hast versucht, aus der Einkommensteuererklärung heraus eine Feststellungserklärung zu machen? Das geht auch bei der Datev nicht!

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                            #14
                            Wobei natürlich auch bei der ESt 1 A in den elektronischen Formularen schon seit Jahren für den Mantelbogen der Begriff Hauptvordruck verwendet wird.

                            Auch bei ElsterFormular war das bereits der Fall. Dass es in einer Erklärung keine 2 Hauptvordrucke geben kann, ist m. E. logisch.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Zitat von klausimausi67 Beitrag anzeigen
                              allerdings fast 10 Jahre her, daß ich sowas machte...
                              Die alten Hasen hier sind alle noch mit den Papierformularen "sozialisiert" worden. Meine Arbeitsweise war die, dass ich die Belege in die als Doppelbogen daherkommenden Formulare einsortiert und die Formulare dann der Reihe nach mit blauem Plenticopy von Pelikan ausgefüllt habe.

                              Diese Zeiten sind vorbei und es war auch für mich nicht einfach, auf die digitale Variante umzustellen. Es gibt immer wieder Überraschungen. Daher kann ich das gut nachvollziehen.

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