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BaföG Behörde will Einkommenssteuer Bescheid 2021

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    BaföG Behörde will Einkommenssteuer Bescheid 2021

    Verehrte Elster-Community,
    Mit Elster komme ich gut klar. Bis jetzt!

    Seit Jahren sende ich meine Formulare ab (EK-Steuer unbeschränkt) und erhalte daraufhin stets die Einkommenssteuer Erklärung, früher per Post jetzt zum Abruf in dem bekannten Layout des EKSt Bescheid.
    In 2021 erhielt ich die „Bescheiddaten zur Einkommenssteuer 2021:
    Ferner heißt es: „Die Werte entsprechen denen des Bescheids, der Ihnen in den nächsten Tagen bekannt gegeben wird,
    und dienen lediglich zum Abgleich mit der von Ihnen erstellten Steuerberechnung…“

    Am Ende, auf Seite 3 heißt es ausdrücklich!
    „Bitte bewahren Sie diesen Steuerbescheid auf. Er dient auch als
    Einkommensnachweis für andere Behörden (z. B. für
    Erziehungsgeld/Elterngeld, Leistungen nach dem BAföG).
    Genügt das der BaföG Behörde? Dort muss ich als Elternteil den Einkommensteuer Bescheid vorlegen.
    Mitnichten!! All unsere Hinweise wurden zurück gewiesen: „wir wollen den Einkommensteuer Bescheid 2021 so wie er postalisch dem/n Steuerzahler-/innen zugeht“.

    Mein Hilfegesuch an die Forumsmitglieder:
    1. „Muss die BaföG Behörde der Aussage dem o.genannten Hinweis folgen, oder kann sie sich raussuchen, was ihr beliebt?
    2. Kann ich solch einen Einkommens Bescheid (mit dem ihm typischen Layout) irgendwo über Elster abholen (es gibt -zig Hinweise im Netz, jedoch: wo findet sich die „Steuerfall Datei“? Alle (erhaltenen/abgesendeten) Formulare geben die Funktion „Datenübermittlung“ / Steuerbescheid und Finananzanlagen abholen“ nicht her.
    3. Wie kann ich so schnell als möglich über Elster an eine Datei „Einkommensteuer Bescheid 2021“ ko(im bekannten Layout) kommen?
    Danke vielmals an alle, die mir schreiben wollen.
    ShaCha

    P.S zu 1: im Hilfeforum von Elster selbst steht: „beim Service von…Abholung von Bescheiddaten hingegen geht es um die Bereitstellung von Kennzahlen und Werte…“

    „…der (Einkommensteuer) Bescheid in elektronischer Form…im PDF Format…wird zum Abruf bereitgestellt und ist rechtlich bindend. Sein Layout entspricht dem eines Papierbescheids der vom Rechenzentrum versandt wird.


    #2
    Zitat von ShaCha Beitrag anzeigen
    In 2021 erhielt ich die „Bescheiddaten zur Einkommenssteuer 2021:[/FONT]
    Ferner heißt es: „Die Werte entsprechen denen des Bescheids, der Ihnen in den nächsten Tagen bekannt gegeben wird
    Genau, die Bescheiddaten sind kein Bescheid. Du hast auf alle Fälle noch einen Bescheid bekommen.

    Zitat von ShaCha Beitrag anzeigen
    Am Ende, auf Seite 3 heißt es ausdrücklich!
    „Bitte bewahren Sie diesen Steuerbescheid auf. Er dient auch als
    Einkommensnachweis für andere Behörden (z. B. für
    Erziehungsgeld/Elterngeld, Leistungen nach dem BAföG).
    Das steht aber nicht in den Bescheiddaten. Das ist eher der Bescheid.

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      #3
      Sein Layout entspricht dem eines Papierbescheids der vom Rechenzentrum versandt wird.
      Genau den musst du vorlegen, nicht die unverbindlichen Bescheiddaten.

      Kann ich solch einen Einkommens Bescheid (mit dem ihm typischen Layout) irgendwo über Elster abholen
      Wenn du bereits für für 2021 in die elektronische Bekanntgabe des verbindlichen Steuerbescheids eingewilligt hattest, wurde

      der Bescheid ebenfalls in Mein ELSTER zum Abruf bereitgestellt, genauso wie die Bescheiddaten. Allerdings war der Abruf nur

      6 Monate lang möglich.

      All unsere Hinweise wurden zurück gewiesen: „wir wollen den Einkommensteuer Bescheid 2021 so wie er postalisch dem/n Steuerzahler-/innen zugeht“.
      Postalisch geht er bei elektronischer Zustellung natürlich nicht mehr zu, aber er sieht von der Papierfarbe mal abgesehen, noch genauso aus.

      Es kommt darauf an, was die Leute beim BaföG-Amt mit ihrer Forderung genau meinen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Das steht aber nicht in den Bescheiddaten. Das ist eher der Bescheid.
        Doch, bei mir steht diese Passage auch in den Bescheiddaten und zwar ganz am Schluss.

        Dass es sich um die Bescheiddaten handelt, steht aber auf Seite 1.

        Bescheiddaten_neu.jpg
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Guten Abend L. E. Fant, danke für ihre freundliche Nachricht.
          Ich schwöre es (bei allen Heiligen): ich erhielt keinen "richtigen" Einkommensbescheid, wie im Jahr davor.
          Die Ausführugnen, "bitte bewahren Sie diesen Steuerbescheid auf. Er dient auch als Eikommensteuer Nachweis..." finden sich auf der Seite 3, in den letzten 3 Zeilen dieses digitalen Dokuments "Bescheiddaten für 2021 über Einkommenssteuer" und zwar als letzter Teil der Erläuterungen (die auf Seite 2 beginnen und auf Seite 3 mit dem Wort "BAföG" enden).
          Genau diese Begrifflichkeiten "Bescheiddaten", oder: Dieser Festsetzung liegen Ihre am ....2022 in authentifizierter Form übermittelten Daten zugrunde. Bitte bewahren Sie diesen Steuerbescheid(!) auf. Er dient....." veranlassten mich zu der Annahme: dies ist nun die "neue" Form eines Einkommensteuer Bescheides.
          Ich fragte mich: entweder ich habe das nicht richtig verstanden, oder die BAföG Behörde kennt diese Form ggf. noch nicht.

          Gibt es denn gar keine Möglichkeit in Elster, diesen "offiziellen" / "richtigen" / mit "bekanntem Layout" Bescheid herunter zu laden bzw. "abzuholen"?
          Besten Dank,
          ShaCha

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            #6
            Ich kann bestätigen, dass in den Bescheiddaten auch dieser Text von wegen Aufbewahrung des Bescheides steht. Das ändert aber nichts dran, dass die Bescheiddaten unverbindlich sind im Gegensatz zum "richtigen" Bescheid.

            Wenn der nicht oder nicht mehr vorliegt kannst Du Dir aber ohne weiteres eine Zweitausfertigung beim FA anfordern (per "Sonstige Nachricht an das FA" mit ELSTER).
            Ein Download über ELSTER ist NICHT möglich.
            Die Zweitausfertigung hat manchmal nicht genau das gleiche Layout wie der Erstbescheid, sie ist aber inhaltlich damit identisch und kann als Einkommensnachweis verwendet werden, im Gegensatz zu den unverbindlichen Bescheiddaten!
            Zuletzt geändert von Telepeter; 19.11.2023, 20:45.

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              #7
              Er dient....." veranlassten mich zu der Annahme: dies ist nun die "neue" Form eines Einkommensteuer Bescheides.
              Ich fragte mich: entweder ich habe das nicht richtig verstanden,
              Eigentlich kann man das nicht falsch verstehen, der Hinweis auf Seite 1 auf die Unverbindlichkeit ist unmissverständlich.

              Bescheiddaten_2021.jpg

              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Zitat von ShaCha Beitrag anzeigen
                .
                Ich schwöre es (bei allen Heiligen): ich erhielt keinen "richtigen" Einkommensbescheid, wie im Jahr davor.
                Da hilft alles Schwören nicht, die Bescheiddaten sind kein Bescheid, der kam definitiv extra.

                Zitat von ShaCha Beitrag anzeigen
                .
                Die Ausführugnen, "bitte bewahren Sie diesen Steuerbescheid auf. Er dient auch als Eikommensteuer Nachweis..." finden sich auf der Seite 3, in den letzten 3 Zeilen dieses digitalen Dokuments "Bescheiddaten für 2021 über Einkommenssteuer" und zwar als letzter Teil der Erläuterungen (die auf Seite 2 beginnen und auf Seite 3 mit dem Wort "BAföG" enden).
                Das ist korrekt, die Bescheiddaten enthalten die Erläuterungen des richtigen Bescheids und daher auch diesen Passus.

                Zitat von ShaCha Beitrag anzeigen
                .
                Genau diese Begrifflichkeiten "Bescheiddaten", oder: Dieser Festsetzung liegen Ihre am ....2022 in authentifizierter Form übermittelten Daten zugrunde. Bitte bewahren Sie diesen Steuerbescheid(!) auf. Er dient....." veranlassten mich zu der Annahme: dies ist nun die "neue" Form eines Einkommensteuer Bescheides.
                Diese Vermutung ist eindeutisch falsch.

                Zitat von ShaCha Beitrag anzeigen
                .
                Gibt es denn gar keine Möglichkeit in Elster, diesen "offiziellen" / "richtigen" / mit "bekanntem Layout" Bescheid herunter zu laden bzw. "abzuholen"?
                Es gab 2021 die Möglichkeit, die elektronische Bekanntgabe des Bescheids zu beantragen (oder die Bekanntgabe an eine andere postalische Adresse).
                Wäre dies beantragt worden, hätte es (zusätzlich zu den Bescheiddaten) den Bescheid (statt Brief) als PDF ins Elster-Postfach gegeben, das Dokument hätte 1:1 zu dem postalischen Bescheid identisch ausgesehen, also mit Siegel etc.

                Bei postalischem Bescheid gibt es keine Möglichkeit, diesen elektronisch zu erhalten.

                Fehlt der postalische Bescheid, muss man sich ans FA wenden.

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                  #9
                  Ok, diese Formulierung steht dann also in den Bescheiddaten drin. Da muss ich mich der Mehrheit geschlagen geben

                  Ansonsten gilt natürlich was auch mehrfach gesagt wurde: es handelt sich dabei nicht um den Bescheid, und die Bescheiddaten sind nicht als Nachweis geeignet.

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                    #10
                    Ok, diese Formulierung steht dann also in den Bescheiddaten drin.
                    Sowohl 2021 wie auch 2022.

                    Es gab 2021 die Möglichkeit, die elektronische Bekanntgabe des Bescheids zu beantragen
                    Ob die beantragt wurde, lässt sich überprüfen. Das müsste aus dem Übertragungsprotokoll ersichtlich sein. man könnte auch einen neuen Entwurf

                    für 2021 starten und die übermittelten Daten übernehmen, dort sieht man das auch.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Verehrte Forum Teilnehmer_innen, herzlichen Dank für all Ihre Beiträge. Bitte lebt damit, dass ich definitiv keinen EKst Bescheid bekommen habe. Ich werde jetzt die Zeitausfertigung beantragen und mich nicht weiter quälen. Darf ich Telepeter bitte fragen, wo ich "sonstige Nachricht an das FA finden kann?
                      Besten nochmal an alle!
                      ShaCha

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                        #12
                        Ich habe die "Sonstigen Nachrichten" gefunden: Elster > Formulare & Leistungen > Alle Formulare > Anträge, Einspruch und Mitteilungen > Sonstige Nachrichten an das Finanzamt...auf "Weiter" klicken "Datenübernahme aus einem Profil" usw. bis man seine Mitteilung schreiben, überprüfen und absenden kann. Voilà!
                        Beste Grüße
                        ShaCha

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