Verehrte Elster-Community,
Mit Elster komme ich gut klar. Bis jetzt!
Seit Jahren sende ich meine Formulare ab (EK-Steuer unbeschränkt) und erhalte daraufhin stets die Einkommenssteuer Erklärung, früher per Post jetzt zum Abruf in dem bekannten Layout des EKSt Bescheid.
In 2021 erhielt ich die „Bescheiddaten zur Einkommenssteuer 2021:
Ferner heißt es: „Die Werte entsprechen denen des Bescheids, der Ihnen in den nächsten Tagen bekannt gegeben wird,
und dienen lediglich zum Abgleich mit der von Ihnen erstellten Steuerberechnung…“
Am Ende, auf Seite 3 heißt es ausdrücklich!
„Bitte bewahren Sie diesen Steuerbescheid auf. Er dient auch als
Einkommensnachweis für andere Behörden (z. B. für
Erziehungsgeld/Elterngeld, Leistungen nach dem BAföG).
Genügt das der BaföG Behörde? Dort muss ich als Elternteil den Einkommensteuer Bescheid vorlegen.
Mitnichten!! All unsere Hinweise wurden zurück gewiesen: „wir wollen den Einkommensteuer Bescheid 2021 so wie er postalisch dem/n Steuerzahler-/innen zugeht“.
Mein Hilfegesuch an die Forumsmitglieder:
ShaCha
P.S zu 1: im Hilfeforum von Elster selbst steht: „beim Service von…Abholung von Bescheiddaten hingegen geht es um die Bereitstellung von Kennzahlen und Werte…“
„…der (Einkommensteuer) Bescheid in elektronischer Form…im PDF Format…wird zum Abruf bereitgestellt und ist rechtlich bindend. Sein Layout entspricht dem eines Papierbescheids der vom Rechenzentrum versandt wird.
Mit Elster komme ich gut klar. Bis jetzt!
Seit Jahren sende ich meine Formulare ab (EK-Steuer unbeschränkt) und erhalte daraufhin stets die Einkommenssteuer Erklärung, früher per Post jetzt zum Abruf in dem bekannten Layout des EKSt Bescheid.
In 2021 erhielt ich die „Bescheiddaten zur Einkommenssteuer 2021:
Ferner heißt es: „Die Werte entsprechen denen des Bescheids, der Ihnen in den nächsten Tagen bekannt gegeben wird,
und dienen lediglich zum Abgleich mit der von Ihnen erstellten Steuerberechnung…“
Am Ende, auf Seite 3 heißt es ausdrücklich!
„Bitte bewahren Sie diesen Steuerbescheid auf. Er dient auch als
Einkommensnachweis für andere Behörden (z. B. für
Erziehungsgeld/Elterngeld, Leistungen nach dem BAföG).
Genügt das der BaföG Behörde? Dort muss ich als Elternteil den Einkommensteuer Bescheid vorlegen.
Mitnichten!! All unsere Hinweise wurden zurück gewiesen: „wir wollen den Einkommensteuer Bescheid 2021 so wie er postalisch dem/n Steuerzahler-/innen zugeht“.
Mein Hilfegesuch an die Forumsmitglieder:
- „Muss die BaföG Behörde der Aussage dem o.genannten Hinweis folgen, oder kann sie sich raussuchen, was ihr beliebt?
- Kann ich solch einen Einkommens Bescheid (mit dem ihm typischen Layout) irgendwo über Elster abholen (es gibt -zig Hinweise im Netz, jedoch: wo findet sich die „Steuerfall Datei“? Alle (erhaltenen/abgesendeten) Formulare geben die Funktion „Datenübermittlung“ / Steuerbescheid und Finananzanlagen abholen“ nicht her.
- Wie kann ich so schnell als möglich über Elster an eine Datei „Einkommensteuer Bescheid 2021“ ko(im bekannten Layout) kommen?
ShaCha
P.S zu 1: im Hilfeforum von Elster selbst steht: „beim Service von…Abholung von Bescheiddaten hingegen geht es um die Bereitstellung von Kennzahlen und Werte…“
„…der (Einkommensteuer) Bescheid in elektronischer Form…im PDF Format…wird zum Abruf bereitgestellt und ist rechtlich bindend. Sein Layout entspricht dem eines Papierbescheids der vom Rechenzentrum versandt wird.
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