Ich habe Zinseinkünfte oberhalb der "Freigrenze". Die Vorabbrechnung warf keinen Altersentlastungsbetrag aus. Berechnet Elster diesen bei Zinseinkünften nicht? Wenn Ich - als Test - den identischen Betrag in der Anlage V als Mieteinkünfte eintrage, ermittelt Elster in der Vorberechnung gleichwohl den (richtigen) Altersentlastungsbetrag. Schönen Dank für Eure Hinweise.
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Altersentlastungsbetrag Zinseinkünfte
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Ist bei deinen Kapitalerträgen die Günstigerprüfung erfolgreich oder wird die Steuer nach § 32d EStG berechnet ?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Schönen Dank für deine Antwort.
Ich habe im Antrag die Günstigerprüfung aktiviert. Welche Berechnung erfolgte (Günstigerprüfung oder nach § 32 d EStG) kann ich in der Vorberechnung nicht erkennen. Wie gelange ich zu dieser Erkenntnis?
Die Zinserträge lagen in jedem Fall über dem Sparerfreibetrag von 1602 €. Schöne Grüße
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Wie gelange ich zu dieser Erkenntnis?
Berechnung der Einkünfte, die nach § 32 d Abs. 1 EStG besteuert werden (Abgeltungsteuer),
dann war die Günstigerprüfung nicht erfolgreich und dann gibt es auch keinen Altersentlastungsbetrag.Freundliche Grüße
Charlie24
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Zitat von HeinzHurtig Beitrag anzeigenEs gibt wohl leider keine belastbare Erkenntnis, warum Elster im vorliegenden Fall keinen Altersentlastungabetrag berechnet?
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Es gibt wohl leider keine belastbare Erkenntnis, warum Elster im vorliegenden Fall keinen Altersentlastungabetrag berechnet?
erscheinen, außerdem müsste in der Abrechnungstabelle die von der Bank einbehaltene Kapitalertragsteuer erstattet werden.
Es gibt keine Erkenntnis, dass die Steuerberechnung 2022 in dem Punkt fehlerhaft sein könnte. Der Altersentlastungsbetrag könnte durch
andere Einkünfte, wie z. B. aus Vermietung bereits ausgeschöpft sein.Freundliche Grüße
Charlie24
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Moin,
schönen Dank für Eure Fachbeiträge
Für die Zinsen war die Günstigerprüfung einschlägig,
die Einkünfte bestanden ausschließlich aus Rentenbezug,
andere Einkünfte (außer dem Zinsertrag) gab es nicht.
Seit Samstag liegt mir der offizielle Bescheid vor.
Die Zinsen wurden tariflich berechnet und gleichwohl wurde ein Altersentlastungsbetrag (wohl der Zinsen wegen) ausgewiesen.
Meinem Empfinden nach lief Elster in meinem Fall nicht rund.
Schöne Grüße
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Die Zinsen wurden tariflich berechnet und gleichwohl wurde ein Altersentlastungsbetrag (wohl der Zinsen wegen) ausgewiesen.Freundliche Grüße
Charlie24
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Guten Morgen,
lieben Dank für die Rückmeldung.
Mich bewegte der Sachverhalt, warum Elster in der Vorberechnung keinen, der offizielle Bescheid aber sehr wohl einen Altersentlastungsbetrag ausweist.
Aufgrund der Kapitalerträge und der EPP wurde mir der Höchstwert zugesprochen.
Das freute mich natürlich sehr.
Obschon dieser freudigen Nachricht ist der eingangs beschriebene Sachverhalt offen und ich empfinde, dass Elster in meinem Fall nicht rund lief (was mich sehr überraschte, da sich Elster in der Vergangenheit nie „geirrt“ hatte).
Schöne Zeit
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Mich bewegte der Sachverhalt, warum Elster in der Vorberechnung keinen, ...
fehlerfrei gerechnet. Wenn ich dort zusätzlich Kapitalerträge über dem Sparer-Pauschbetrag erkläre und die Günstigerprüfung beantrage, wird
darauf ebenfalls der Altersentlastungsbetrag gewährt. Alles wie es sein soll ! Wenn das bei dir nicht funktioniert hat, stimmt etwas mit deinen
Eingaben nicht.Freundliche Grüße
Charlie24
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Meine Eingabedaten wurden dort überprüft und es wurde kein Eingabefehler festgestellt.Freundliche Grüße
Charlie24
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