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Altersentlastungsbetrag Zinseinkünfte

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    Altersentlastungsbetrag Zinseinkünfte

    Ich habe Zinseinkünfte oberhalb der "Freigrenze". Die Vorabbrechnung warf keinen Altersentlastungsbetrag aus. Berechnet Elster diesen bei Zinseinkünften nicht? Wenn Ich - als Test - den identischen Betrag in der Anlage V als Mieteinkünfte eintrage, ermittelt Elster in der Vorberechnung gleichwohl den (richtigen) Altersentlastungsbetrag. Schönen Dank für Eure Hinweise.

    #2
    Ist bei deinen Kapitalerträgen die Günstigerprüfung erfolgreich oder wird die Steuer nach § 32d EStG berechnet ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Schönen Dank für deine Antwort.
      Ich habe im Antrag die Günstigerprüfung aktiviert. Welche Berechnung erfolgte (Günstigerprüfung oder nach § 32 d EStG) kann ich in der Vorberechnung nicht erkennen. Wie gelange ich zu dieser Erkenntnis?
      Die Zinserträge lagen in jedem Fall über dem Sparerfreibetrag von 1602 €. Schöne Grüße

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        #4
        Wie gelange ich zu dieser Erkenntnis?
        Das sieht man doch in der detaillierten Steuervorausberechnung. Wenn es dort einen Abschnitt gibt:

        Berechnung der Einkünfte, die nach § 32 d Abs. 1 EStG besteuert werden (Abgeltungsteuer),

        dann war die Günstigerprüfung nicht erfolgreich und dann gibt es auch keinen Altersentlastungsbetrag.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Moin, schönen Dank für deinen Hinweis.
          Dieser EIntrag fehlt bei mir (in der Vorausberechnung 2021 war er vorhanden). Nach meinem Verständnis war dann in 2022 die Günstigerprüfung erfolgreich, gleichwohl wird der Altersentlastungsbetrag nicht ausgewiesen.
          Schöne Grüße

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            #6
            Es gibt wohl leider keine belastbare Erkenntnis, warum Elster im vorliegenden Fall keinen Altersentlastungabetrag berechnet?

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              #7
              Zitat von HeinzHurtig Beitrag anzeigen
              Es gibt wohl leider keine belastbare Erkenntnis, warum Elster im vorliegenden Fall keinen Altersentlastungabetrag berechnet?
              Ich sehe noch keine belastbare Aussage deinerseits, wie die Günstigerprüfung ausging, also ob die Kapitalerträge tariflich oder nach 32d besteuert wurden.

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                #8
                Es gibt wohl leider keine belastbare Erkenntnis, warum Elster im vorliegenden Fall keinen Altersentlastungabetrag berechnet?
                Auch wenn die Günstigerprüfung erfolgreich ist, müssen die Kapitalerträge über dem Sparer-Pauschbetrag ja in der Steuervorausberechnung

                erscheinen, außerdem müsste in der Abrechnungstabelle die von der Bank einbehaltene Kapitalertragsteuer erstattet werden.

                Es gibt keine Erkenntnis, dass die Steuerberechnung 2022 in dem Punkt fehlerhaft sein könnte. Der Altersentlastungsbetrag könnte durch

                andere Einkünfte, wie z. B. aus Vermietung bereits ausgeschöpft sein.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Moin,

                  schönen Dank für Eure Fachbeiträge

                  Für die Zinsen war die Günstigerprüfung einschlägig,
                  die Einkünfte bestanden ausschließlich aus Rentenbezug,
                  andere Einkünfte (außer dem Zinsertrag) gab es nicht.

                  Seit Samstag liegt mir der offizielle Bescheid vor.
                  Die Zinsen wurden tariflich berechnet und gleichwohl wurde ein Altersentlastungsbetrag (wohl der Zinsen wegen) ausgewiesen.

                  Meinem Empfinden nach lief Elster in meinem Fall nicht rund.
                  Schöne Grüße

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                    #10
                    Die Zinsen wurden tariflich berechnet und gleichwohl wurde ein Altersentlastungsbetrag (wohl der Zinsen wegen) ausgewiesen.
                    Auf die rentenbezogene EPP von 300,00 € hat es ebenfalls den Altersentlastungsbetrag gegeben. Das lässt sich doch leicht nachrechnen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Guten Morgen,

                      lieben Dank für die Rückmeldung.

                      Mich bewegte der Sachverhalt, warum Elster in der Vorberechnung keinen, der offizielle Bescheid aber sehr wohl einen Altersentlastungsbetrag ausweist.

                      Aufgrund der Kapitalerträge und der EPP wurde mir der Höchstwert zugesprochen.

                      Das freute mich natürlich sehr.

                      Obschon dieser freudigen Nachricht ist der eingangs beschriebene Sachverhalt offen und ich empfinde, dass Elster in meinem Fall nicht rund lief (was mich sehr überraschte, da sich Elster in der Vergangenheit nie „geirrt“ hatte).

                      Schöne Zeit

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                        #12
                        Mich bewegte der Sachverhalt, warum Elster in der Vorberechnung keinen, ...
                        Ich kann das nicht nachstellen. Ich habe hier eine Erklärung für eine Angehörige (Rentnerin). Dort wird der Altersentlastungsbetrag auf die EPP

                        fehlerfrei gerechnet. Wenn ich dort zusätzlich Kapitalerträge über dem Sparer-Pauschbetrag erkläre und die Günstigerprüfung beantrage, wird

                        darauf ebenfalls der Altersentlastungsbetrag gewährt. Alles wie es sein soll ! Wenn das bei dir nicht funktioniert hat, stimmt etwas mit deinen

                        Eingaben nicht.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                          #13
                          Mahlzeit, eine Falscheingabe war auch meine erste Vermutung. Daraufhin hatte ich mir über die Elster Hotline ein Ticket gebucht. Meine Eingabedaten wurden dort überprüft und es wurde kein Eingabefehler festgestellt.
                          Dann ist das ebenso wie es ist.

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                            #14
                            Meine Eingabedaten wurden dort überprüft und es wurde kein Eingabefehler festgestellt.
                            Keine Ahnung, woran es dann in deinem Fall gelegen hat.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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