Sie haben geschrieben, auch noch zu Beginn des Jahres 2022 kann ich dann den Antrag stellen,
Wenn für 2022 keine Voranmeldungen gemacht werden mussten, was ja bei den kleineren PV-Anlagen der Regelfall ist,
dann ist doch bei der Umsatzsteuer für 2022 überhaupt noch nichts passiert.
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