Tja, bei mir wirkt sich der Kinderfreibetrag nie aus. Ich bekomme so viel Kindergeld wie jeder andere mit Kindergeldbezug. Weil ich aber weniger verdiene, gilt damit das Existenzminimum als nicht besteuert. Dabei ist bei meinen Kindern das Existenzminimum genauso hoch wie bei anderen, die auch dieses nicht zu versteuernde Kindergeld kriegen, aber durch den Freibetrag noch eine zusätzliche Steuerersparnis haben. Sie haben am Ende mehr als ich, um das Existenzminimum zu sichern.
Da hilft kein Schönreden. Und das Steuerrecht hat sich immer geändert, da gibt es keinen Grund, eine aktuelle Entscheidung des Verfassungsgerichts als einzige Wahrheit hinzustellen. Wenn jemand sagt, dass sich der Kinderfreibetrag 'leider' nicht bei ihm auswirkt, dann meint er, dass er mehr hätte, wenn es anders wäre, und das ist auch richtig.
Kloebi: an sowas kann ich mich gar nicht erinnern. Bist Du Dir da sicher? Der entsprechende Wikipedia-Artikel führt die Höhe des Kinderfreibetrags ab 1983 lückenlos auf, allerdings hab ich jetzt nicht den ganzen Artikel gelesen.
Da hilft kein Schönreden. Und das Steuerrecht hat sich immer geändert, da gibt es keinen Grund, eine aktuelle Entscheidung des Verfassungsgerichts als einzige Wahrheit hinzustellen. Wenn jemand sagt, dass sich der Kinderfreibetrag 'leider' nicht bei ihm auswirkt, dann meint er, dass er mehr hätte, wenn es anders wäre, und das ist auch richtig.
Kloebi: an sowas kann ich mich gar nicht erinnern. Bist Du Dir da sicher? Der entsprechende Wikipedia-Artikel führt die Höhe des Kinderfreibetrags ab 1983 lückenlos auf, allerdings hab ich jetzt nicht den ganzen Artikel gelesen.
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