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Günstigerprüfung nur für eins von zwei Kindern?

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    #16
    Tja, bei mir wirkt sich der Kinderfreibetrag nie aus. Ich bekomme so viel Kindergeld wie jeder andere mit Kindergeldbezug. Weil ich aber weniger verdiene, gilt damit das Existenzminimum als nicht besteuert. Dabei ist bei meinen Kindern das Existenzminimum genauso hoch wie bei anderen, die auch dieses nicht zu versteuernde Kindergeld kriegen, aber durch den Freibetrag noch eine zusätzliche Steuerersparnis haben. Sie haben am Ende mehr als ich, um das Existenzminimum zu sichern.
    Da hilft kein Schönreden. Und das Steuerrecht hat sich immer geändert, da gibt es keinen Grund, eine aktuelle Entscheidung des Verfassungsgerichts als einzige Wahrheit hinzustellen. Wenn jemand sagt, dass sich der Kinderfreibetrag 'leider' nicht bei ihm auswirkt, dann meint er, dass er mehr hätte, wenn es anders wäre, und das ist auch richtig.
    Kloebi: an sowas kann ich mich gar nicht erinnern. Bist Du Dir da sicher? Der entsprechende Wikipedia-Artikel führt die Höhe des Kinderfreibetrags ab 1983 lückenlos auf, allerdings hab ich jetzt nicht den ganzen Artikel gelesen.

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      #17
      Und das Steuerrecht hat sich immer geändert, da gibt es keinen Grund, eine aktuelle Entscheidung des Verfassungsgerichts als einzige Wahrheit hinzustellen.
      Die Entscheidungen sind aus den Jahr 1992 bis 1993 und an der Verfassungslage hat sich bis heute nichts geändert und wird sich auch nichts ändern.

      Das Existenzminimum darf nicht mit Ertragsteuern belegt werden, das gilt für Erwachsene aber eben auch für Kinder.

      https://www.bundesverfassungsgericht...bvl000591.html
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #18
        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Ich könnte die Aussage



        durchaus so interpretieren, dass Trekker nichts dagegen gehabt hätte, wenn seine Steuerersparnis in Euro durch die Kinder höher gewesen wäre als sie tatsächlich war. Darum ging es hier!
        Das ist korrekt!

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          #19
          Steuern, die man von der Gesetzes- und Verfassungslage her überhaupt nicht schuldet, kann man nicht sparen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #20
            Zitat von Trekker Beitrag anzeigen
            Kann es sein, dass nur das letztgeborene von zwei Kindern bei der Günstigerpfrüfung berücksichtigt wird?
            Diese Frage habt ihr mehr oder weniger falsch beantwortet. Im von Charly verlinkten Artikel steht
            2.2. Die Günstigerrechnung bei mehreren Kindern


            Bei einer Mehrzahl von Kindern ist eine isolierte Günstigerrechnung für jedes Kind, beginnend mit dem ältesten Kind, durchzuführen (R 31 Abs. 1 Satz 3 EStR)
            Im Steuerbescheid meiner Tochter war mir aufgefallen, dass mit dem jüngsten Kind begonnen wurde.

            Was ist nun richtig?

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              #21
              Und meine Vermutung war, dass dies dem höheren Kindergeld der jüngeren Kinder geschuldet war.

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                #22
                Und meine Vermutung war, dass dies dem höheren Kindergeld der jüngeren Kinder geschuldet war.
                Das ist durchaus möglich. Wenn ich es recht in Erinnerung habe, war früher das Kindergeld bereits für das 3. Kind höher

                und für das 4. und weitere Kinder war es nochmal höher. Dann sind die eben aus der Günstigerprüfung gefallen, das war

                bei uns auch so. Allerdings gibt es die Prüfung für jedes einzelne Kind nun wirklich schon viele Jahre, das müsste ich

                erst recherchieren.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #23
                  Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                  Tja, bei mir wirkt sich der Kinderfreibetrag nie aus. Ich bekomme so viel Kindergeld wie jeder andere mit Kindergeldbezug. Weil ich aber weniger verdiene, gilt damit das Existenzminimum als nicht besteuert. Dabei ist bei meinen Kindern das Existenzminimum genauso hoch wie bei anderen, die auch dieses nicht zu versteuernde Kindergeld kriegen, aber durch den Freibetrag noch eine zusätzliche Steuerersparnis haben. Sie haben am Ende mehr als ich, um das Existenzminimum zu sichern.
                  Da hilft kein Schönreden. Und das Steuerrecht hat sich immer geändert, da gibt es keinen Grund, eine aktuelle Entscheidung des Verfassungsgerichts als einzige Wahrheit hinzustellen. Wenn jemand sagt, dass sich der Kinderfreibetrag 'leider' nicht bei ihm auswirkt, dann meint er, dass er mehr hätte, wenn es anders wäre, und das ist auch richtig.
                  Kloebi: an sowas kann ich mich gar nicht erinnern. Bist Du Dir da sicher? Der entsprechende Wikipedia-Artikel führt die Höhe des Kinderfreibetrags ab 1983 lückenlos auf, allerdings hab ich jetzt nicht den ganzen Artikel gelesen.
                  Ja ich hab nochmal recherchiert. Von 1975-1982 gab es nur Kindergeld. Erst nach der geistig moralischen Wende von Kohl und Genscher wurde 1983 wieder ein Kinderfreibetrag eingeführt.

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                    #24
                    Das Urteil des BGH geht schon in die richtige Richtung. Aber es wurde schlecht umgesetzt. Im Steuerrecht wird nicht das Existenzminimum, sondern die Steuerspitze von oben herab reduziert. M. E. gehört ganz einfach der Grundfreibetrag um die Kinderfreibeträge erhöht Das Existenziminimum beginnt nämlich unten und nicht oben.

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                      #25
                      Naja, ob jetzt ein Kinderfreibetrag gewährt wird, oder ob ein höherer Grundfreibetrag angewendet wird, das Ergebnis ist doch immer das gleiche.

                      Meiner Meinung nach würde das Kindergeld an sich ausreichen. Und das ist auch nicht verfassungswidrig, wenn es sogar für Geringverdiener ausreicht.

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                        #26
                        Kloebi Danke für die Recherche. Das hat sich in meiner Erinnerung irgendwie nicht festgesetzt.

                        Hatte in den 70ern aber auch noch keine Kinder

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                          #27
                          ich auch nicht, war aber mit Steuererklärungen für 78/79 ab 80 befasst.

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                            #28
                            Und das ist auch nicht verfassungswidrig, wenn es sogar für Geringverdiener ausreicht.
                            Für die reicht es doch nicht, deshalb gibt es ja auch noch einen Kinderzuschlag und zukünftig dann vielleicht Kindergrundsicherung.

                            https://www.arbeitsagentur.de/famili...ch-hoehe-dauer
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #29
                              Was ist das denn? Laut dieser Seite ist der Kinderzuschlag an ein Mindesteinkommen gebunden. Eine Obergrenze fürs Einkommen scheint es nicht zu geben.

                              Ich hab jedenfalls bis jetzt keinen Kinderzuschlag bekommen, und auch keinen Kinderfreibetrag.

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                                #30
                                Ich hab jedenfalls bis jetzt keinen Kinderzuschlag bekommen, und auch keinen Kinderfreibetrag.
                                Ich auch nicht, den gibt es ja zu Recht auch nur für Eltern, deren Einkommen unterhalb bestimmter Grenzen liegt.

                                Und was den Kinderfreibetrag angeht, habe ich immer nur die zu viel einbehaltene Lohnsteuer erstattet bekommen.

                                Dass die Lohnsteuer nur eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer ist, unterstelle ich hier als bekannt.
                                Freundliche Grüße
                                Charlie24

                                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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