Zitat von L. E. Fant
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Günstigerprüfung nur für eins von zwei Kindern?
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenUnd was den Kinderfreibetrag angeht, habe ich immer nur die zu viel einbehaltene Lohnsteuer erstattet bekommen.{
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Im anderen Fall kann er mit ca. 45 % rechnen.
Es gibt nur die Differenz zum Kindergeld zurück. Das Kindergeld deckte 2023 immerhin einen Grenzsteuersatz von 33,51% bei
der Einkommensteuer ab.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zitat von Trekker Beitrag anzeigenBei einer Erhöhung des Grundfreibetrags bekommt der Besserverdienende nur ca. 20 % des Kinderfreibetrags. Im anderen Fall kann er mit ca. 45 % rechnen.
Oder meinst Du, dass - zur Vereinfachung geh ich mal von einem Grundfreibetrag von 11.000 und einem Kinderfreibetrag von 9.000 aus! - einheitlich die Steuer um den Betrag gemindert werden sollte, der sich für das zvE von 11.000 bis 20.000 - oder mehr je nach Anzahl der Kinder - ergibt? Das wäre natürlich gerechter ... und komplizierter
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Das wäre natürlich gerechter ... und komplizierterFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenWas wäre jetzt daran gerechter ?
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Ansonsten stellt es u. U. nicht lebensnotwendiges Einkommen steuerfrei.
muss man erst mal kommen.Freundliche Grüße
Charlie24
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenUnd die Besserverdienenden ohne Kinder sind die Profiteure.
Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenAuf so eine verquere Logik, wie sie hier zum Teil vertreten wird, muss man erst mal kommen.
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Das musst Du mir jetzt aber erläutern.
hilft das ja auch nichts. Es wird immer von oben abgezogen, gleich, ob jetzt Werbungskosten oder Sonderausgaben. Warum sollte
das beim Existenzminimum eines Kindes, das bekanntlich nicht besteuert werden darf, anders gemacht werden ?
Es geht außerdem überhaupt nicht um eine Entlastung, sondern um die Vermeidung einer zusätzlichen Belastung.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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Ich sehe schon, so lang Charlie24 noch mitzureden hat, ist eine Änderung des Kinderfreibetrags nicht zu erreichen
zutreffende Rechtsauffassung in der Zukunft korrigieren sollte..Freundliche Grüße
Charlie24
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[Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenNein, das muss ich nicht ! Wenn jemand nicht begreift oder nicht begreifen will, wie das mit dem progressiven Steuertarif funktioniert, hilft das ja auch nichts. Es wird immer von oben abgezogen, gleich, ob jetzt Werbungskosten oder Sonderausgaben.
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Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigenIch sehe schon, so lang Charlie24 noch mitzureden hat, ist eine Änderung des Kinderfreibetrags nicht zu erreichen
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