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    #31
    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
    Naja, ob jetzt ein Kinderfreibetrag gewährt wird, oder ob ein höherer Grundfreibetrag angewendet wird, das Ergebnis ist doch immer das gleiche..
    Das ist ein gewaltiger Irrtum. Bei einer Erhöhung des Grundfreibetrags bekommt der Besserverdienende nur ca. 20 % des Kinderfreibetrags. Im anderen Fall kann er mit ca. 45 % rechnen.

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      #32
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Und was den Kinderfreibetrag angeht, habe ich immer nur die zu viel einbehaltene Lohnsteuer erstattet bekommen.{
      Dann müsstest Du zu denjenigen gehören, deren zvE sich noch in den Grenzen des Existenzminimums befindet, idealerweise knapp über dem Grundfreibetrag.

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        #33
        Im anderen Fall kann er mit ca. 45 % rechnen.
        Für einzelne Eltern mag ja bei der Einkommensteuer der Reichensteuersatz von 45% gelten, aber auch hier gilt:

        Es gibt nur die Differenz zum Kindergeld zurück. Das Kindergeld deckte 2023 immerhin einen Grenzsteuersatz von 33,51% bei

        der Einkommensteuer ab.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #34
          Zitat von Trekker Beitrag anzeigen
          Bei einer Erhöhung des Grundfreibetrags bekommt der Besserverdienende nur ca. 20 % des Kinderfreibetrags. Im anderen Fall kann er mit ca. 45 % rechnen.
          Naja, die Steuer wird nach Abzug aller möglichen Aufwendungen unter Berücksichtigung des Grundfreibetrags berechnet. Ob man jetzt 9000 mehr absetzen kann, oder ob der Grundfreibetrag um 9000 steigt, das Ergebnis sollte das gleiche sein.
          Oder meinst Du, dass - zur Vereinfachung geh ich mal von einem Grundfreibetrag von 11.000 und einem Kinderfreibetrag von 9.000 aus! - einheitlich die Steuer um den Betrag gemindert werden sollte, der sich für das zvE von 11.000 bis 20.000 - oder mehr je nach Anzahl der Kinder - ergibt? Das wäre natürlich gerechter ... und komplizierter

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            #35
            Das wäre natürlich gerechter ... und komplizierter
            Was wäre jetzt daran gerechter ?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #36
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Was wäre jetzt daran gerechter ?
              Es würde das Existenzminimum abdecken! Ansonsten stellt es u. U. nicht lebensnotwendiges Einkommen steuerfrei.

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                #37
                Ansonsten stellt es u. U. nicht lebensnotwendiges Einkommen steuerfrei.
                Und die Besserverdienenden ohne Kinder sind die Profiteure. Auf so eine verquere Logik, wie sie hier zum Teil vertreten wird,

                muss man erst mal kommen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #38
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Und die Besserverdienenden ohne Kinder sind die Profiteure.
                  Wieso denn das? Bei allen wäre das Existenzminimum streuerfrei und für die hohen Teile des Einkommens müssten die Besserverdiener - ob mit oder ohne Kinder - mehr bezahlen. Hierbei hätte keiner einen Vorteil. Für die Kinder aller Steuerzahler wäre die Entlastung gleich und für die höheren Einkommensteile müssten alle Betroffenen vergleichbar mehr Steuern bezahlen.

                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Auf so eine verquere Logik, wie sie hier zum Teil vertreten wird, muss man erst mal kommen.
                  Das musst Du mir jetzt aber erläutern.

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                    #39
                    Das musst Du mir jetzt aber erläutern.
                    Nein, das muss ich nicht ! Wenn jemand nicht begreift oder nicht begreifen will, wie das mit dem progressiven Steuertarif funktioniert,

                    hilft das ja auch nichts. Es wird immer von oben abgezogen, gleich, ob jetzt Werbungskosten oder Sonderausgaben. Warum sollte

                    das beim Existenzminimum eines Kindes, das bekanntlich nicht besteuert werden darf, anders gemacht werden ?

                    Es geht außerdem überhaupt nicht um eine Entlastung, sondern um die Vermeidung einer zusätzlichen Belastung.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #40
                      Ich sehe schon, so lang Charlie24 noch mitzureden hat, ist eine Änderung des Kinderfreibetrags nicht zu erreichen

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                        #41
                        Ich sehe schon, so lang Charlie24 noch mitzureden hat, ist eine Änderung des Kinderfreibetrags nicht zu erreichen
                        Da wird auch nach meinem Abgang nichts passieren. Es gibt keinen vernünftigen Grund, weshalb das Bundesverfassungsgericht seine

                        zutreffende Rechtsauffassung in der Zukunft korrigieren sollte..
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #42
                          [
                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Nein, das muss ich nicht ! Wenn jemand nicht begreift oder nicht begreifen will, wie das mit dem progressiven Steuertarif funktioniert, hilft das ja auch nichts. Es wird immer von oben abgezogen, gleich, ob jetzt Werbungskosten oder Sonderausgaben.
                          Du willst einfach nicht begreifen wo sich das Existenzminimum befindet.

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                            #43
                            Warum sollte

                            das beim Existenzminimum eines Kindes, das bekanntlich nicht besteuert werden darf, anders gemacht werden ?
                            Das Existenzminimum beginnt nun mal nicht bei 50.000 € und mehr.

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                              #44
                              Der Grundfreibetrag wird auch nicht von oben herab abgezogen.

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                                #45
                                Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                                Ich sehe schon, so lang Charlie24 noch mitzureden hat, ist eine Änderung des Kinderfreibetrags nicht zu erreichen
                                Man diskutiert schon sehr lange über die Einführung eines Familiensplittingtarifs, aber das kommt genauso wenig wie die Kinderfreibeträge beim Existenzminimum berücksichtigt werden. Die entscheidenden Herrschaften profitieren auf der bisherigen Lösung besser als mit einer sozial gerechten.

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