Zitat von L. E. Fant
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Günstigerprüfung nur für eins von zwei Kindern?
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Dann müsstest Du zu denjenigen gehören, deren zvE sich noch in den Grenzen des Existenzminimums befindet, idealerweise knapp über dem Grundfreibetrag.Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenUnd was den Kinderfreibetrag angeht, habe ich immer nur die zu viel einbehaltene Lohnsteuer erstattet bekommen.{
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Für einzelne Eltern mag ja bei der Einkommensteuer der Reichensteuersatz von 45% gelten, aber auch hier gilt:Im anderen Fall kann er mit ca. 45 % rechnen.
Es gibt nur die Differenz zum Kindergeld zurück. Das Kindergeld deckte 2023 immerhin einen Grenzsteuersatz von 33,51% bei
der Einkommensteuer ab.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Naja, die Steuer wird nach Abzug aller möglichen Aufwendungen unter Berücksichtigung des Grundfreibetrags berechnet. Ob man jetzt 9000 mehr absetzen kann, oder ob der Grundfreibetrag um 9000 steigt, das Ergebnis sollte das gleiche sein.Zitat von Trekker Beitrag anzeigenBei einer Erhöhung des Grundfreibetrags bekommt der Besserverdienende nur ca. 20 % des Kinderfreibetrags. Im anderen Fall kann er mit ca. 45 % rechnen.
Oder meinst Du, dass - zur Vereinfachung geh ich mal von einem Grundfreibetrag von 11.000 und einem Kinderfreibetrag von 9.000 aus! - einheitlich die Steuer um den Betrag gemindert werden sollte, der sich für das zvE von 11.000 bis 20.000 - oder mehr je nach Anzahl der Kinder - ergibt? Das wäre natürlich gerechter ... und komplizierter
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Was wäre jetzt daran gerechter ?Das wäre natürlich gerechter ... und komplizierterFreundliche Grüße
Charlie24
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Es würde das Existenzminimum abdecken! Ansonsten stellt es u. U. nicht lebensnotwendiges Einkommen steuerfrei.Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenWas wäre jetzt daran gerechter ?
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Und die Besserverdienenden ohne Kinder sind die Profiteure. Auf so eine verquere Logik, wie sie hier zum Teil vertreten wird,Ansonsten stellt es u. U. nicht lebensnotwendiges Einkommen steuerfrei.
muss man erst mal kommen.Freundliche Grüße
Charlie24
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Wieso denn das? Bei allen wäre das Existenzminimum streuerfrei und für die hohen Teile des Einkommens müssten die Besserverdiener - ob mit oder ohne Kinder - mehr bezahlen. Hierbei hätte keiner einen Vorteil. Für die Kinder aller Steuerzahler wäre die Entlastung gleich und für die höheren Einkommensteile müssten alle Betroffenen vergleichbar mehr Steuern bezahlen.Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenUnd die Besserverdienenden ohne Kinder sind die Profiteure.
Das musst Du mir jetzt aber erläutern.Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenAuf so eine verquere Logik, wie sie hier zum Teil vertreten wird, muss man erst mal kommen.
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Nein, das muss ich nicht ! Wenn jemand nicht begreift oder nicht begreifen will, wie das mit dem progressiven Steuertarif funktioniert,Das musst Du mir jetzt aber erläutern.
hilft das ja auch nichts. Es wird immer von oben abgezogen, gleich, ob jetzt Werbungskosten oder Sonderausgaben. Warum sollte
das beim Existenzminimum eines Kindes, das bekanntlich nicht besteuert werden darf, anders gemacht werden ?
Es geht außerdem überhaupt nicht um eine Entlastung, sondern um die Vermeidung einer zusätzlichen Belastung.Freundliche Grüße
Charlie24
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Da wird auch nach meinem Abgang nichts passieren. Es gibt keinen vernünftigen Grund, weshalb das Bundesverfassungsgericht seineIch sehe schon, so lang Charlie24 noch mitzureden hat, ist eine Änderung des Kinderfreibetrags nicht zu erreichen
zutreffende Rechtsauffassung in der Zukunft korrigieren sollte..Freundliche Grüße
Charlie24
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[Du willst einfach nicht begreifen wo sich das Existenzminimum befindet.Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenNein, das muss ich nicht ! Wenn jemand nicht begreift oder nicht begreifen will, wie das mit dem progressiven Steuertarif funktioniert, hilft das ja auch nichts. Es wird immer von oben abgezogen, gleich, ob jetzt Werbungskosten oder Sonderausgaben.
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Man diskutiert schon sehr lange über die Einführung eines Familiensplittingtarifs, aber das kommt genauso wenig wie die Kinderfreibeträge beim Existenzminimum berücksichtigt werden. Die entscheidenden Herrschaften profitieren auf der bisherigen Lösung besser als mit einer sozial gerechten.Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigenIch sehe schon, so lang Charlie24 noch mitzureden hat, ist eine Änderung des Kinderfreibetrags nicht zu erreichen
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