Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Kapitalerträge anders als in Bescheid

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Kapitalerträge anders als in Bescheid

    Guten Abend, Deutsch ist nicht meine Hauptsprache, daher entschuldige ich mich im Voraus, falls einige Punkte nicht so klar sind, wie sie sein sollten.

    Ich habe hier bereits seit lange eine Frage an die „KAP Anlage“ gepostet, bei der ich zu den 3 vorherigen Steuererklärungen eine für mich passende Antwort erhalten habe.
    https://forum.elster.de/anwenderforu...urn-with-etoro


    Es scheint jedoch, dass ich auf ein Problem mit dem aktuellen „Bescheid-Formular“ gestoßen bin, das ich per Post vom Finanzamt erhalten habe, im Vergleich zu dem, was mir das Finanzamt per elektronischem Formular als „Bescheiddaten“ für Elster geschickt hat. In meinem „Posteingang“ in Elster erhielt ich folgende für mich ganz normale Zeilen, nachdem ich in die 2022 Geschäftsjahr einen Verlust gemeldet hatte;
    Berechnung der Einkünfte.jpg
    Meine 2022 KAP-Erklärung lautete wie folgt und entsprach der Erklärung, die ich im vergangenen Jahr ohne Probleme abgegeben hatte (in diesem Fall erwarte ich einen zusätzlichen „verbleibender Verlustvortrag“ mit ein negativ Kapitalerträge).

    KAP anlage.jpg

    Zu meiner Überraschung erhielt ich jedoch heute das offizielle Brief, aus dem hervorgeht, dass ich über positive Kapitalerträge von 16.879 € verfügte, sodass in diesem Jahr vor dem 10.12.2023 weitere 4.229 € gezahlt werden mussten.
    Wenn man genauer hinschaut, scheint die Berechnung, die bei diesen 16.879 € landet, aus der obigen KAP-Anlage-Zeile zu stammen;
    21 446 + 544 - 5111 = 16 879€

    Was seltsam erscheint, ist, dass ich eine separate „Bescheid“-Seite habe, auf der ein „verbleibgebender Verlustvortrag zum 31.12.2022“ aufgeführt ist, der in den nächsten Jahren abgezogen werden kann.
    Ich habe meine vorherige Erklärung und das darauffolgende Papier vom Finanzamt überprüft und dieses Problem hatte ich noch nie zuvor. Stimmt etwas nicht mit der Art und Weise, wie ich dieses Jahr einen Verlust erkläre, und mit dem (+/-)-Zeichen davor?
    Angehängte Dateien

    #2
    Hallo,

    verrgiss die - bescheuerte - Rechnung des Finanzamtes aus dem ersten Screenshot. Da wird alles rückgerechnet, um auf die im Formular fehlenden "Sonstigen Gewinne" zu kommen (bei dir 310 €). Das ist zwar richtig, aber verstehen tut das wohl fast niemand.

    21 446 + 544 - 5111 = 16 879€
    Da werden also die Verluste addiert, und dann der Gesamtsaldo davon abgezogen. Das ist völliger Unsinn, gleich mehrfach.
    1. wäre das dann kein Gewinn, sondern ein Verlust
    2. fehlen die Aktiengewinne (die müssten aber mit rein)
    3. müssten die überschüssigen Aktienverluste (=4.877 €) entfallen

    Da das Finanzamt das aber auch nicht händisch rechnet kann ich nicht nachvollziehen, wie es dazu kommen sollte. Kannst du mal den Bescheid zeigen (natürlich anonymisiert)?
    Die "Berechnung der Einkünfte, die nach §32d Abs.1 EStG besteuert werden (Abgeltungsteuer)" muss es dort auch geben, und das wäre interessant.

    Stimmt etwas nicht mit der Art und Weise, wie ich dieses Jahr einen Verlust erkläre, und mit dem (+/-)-Zeichen davor?
    Das sieht alles richtig aus.

    Laut deinen Zahlen müsstest du jedenfalls einen Verlustvortrag aus Aktien in Höhe von 4.877 € und eine Verlustvortrag aus Sonstigen Kapitalerträgen in Höhe von 234 € bekommen haben (ggf. plus Verlustvoträge aus vorherigen Jahren). Und für das Jahr 2022 verbleiben Null Kapitalerträge und damit Null Steuern.

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar


      #3
      Morgen Stefan, Danke für deine schnelle Antwort.

      Kannst du mal den Bescheid zeigen (natürlich anonymisiert)?
      Die "Berechnung der Einkünfte, die nach §32d Abs.1 EStG besteuert werden (Abgeltungsteuer)" muss es dort auch geben, und das wäre interessant.
      Hier sind die Berechnung der Einkünfte Infos. Meine KAP Anlage Zeile 23 "Verluste aus der Veräußerung von Aktien" erscheint tatsächlich nirgendwo.

      Berechnung der Einkünfte(1).jpg

      Laut deinen Zahlen müsstest du jedenfalls einen Verlustvortrag aus Aktien in Höhe von 4.877 € und eine Verlustvortrag aus Sonstigen Kapitalerträgen in Höhe von 234 € bekommen haben (ggf. plus Verlustvoträge aus vorherigen Jahren). Und für das Jahr 2022 verbleiben Null Kapitalerträge und damit Null Steuern.
      Ja ganz genau, ich habe den auf zwei verschiedenen Seiten als "Bescheid" erhalten, wo ich genau diesen Betrag als verbleibenden Verlust für die nächsten Jahre habe.

      Verbleibender Verlustvortrag bescheid.jpg
      Ich habe auf meinem Portal Elster zwei Formulare erstellt, ein "Belegnachreichung zur Steuererklärung", der den Jahresbericht enthielt, und der zweite „Sonstige Nachricht an das Finanzamt“, um einen Fehler bezüglich des Kapitalerträge zu signalisieren
      Wird die Erstellung dieser beiden Formulare in meinem ELSTER-Portal seitens des Finanzamtes als behördlicher Berichtigungsantrag als ausreichend angesehen?

      Ist es in einer solchen Situation, und wenn die Situation bis dahin nicht geklärt ist, besser, den angegebenen Betrag vor dem Fälligkeitstag Datum (10.12.2023) zu zahlen oder ihn nicht zu zahlen, bis eine Korrekturmitteilung vorliegt?
      Angehängte Dateien
      Zuletzt geändert von amlng; 30.11.2023, 11:49.

      Kommentar


        #4
        Hallo,

        leider kann ich das Problem nicht erkennen. In dem Bescheid ist doch alles richtig, es sind wie erwartet Null Steuern und 2 Verlustvorträge.

        Wo stehen denn nun die 16.879 €? Vielleicht in der Tabelle ganz oben im Bescheid? Kannst du die auch mal zeigen?

        Wird die Erstellung dieser beiden Formulare in meinem ELSTER-Portal seitens des Finanzamtes als behördlicher Berichtigungsantrag als ausreichend angesehen?
        Weiß ich nicht genau. Ich würde aber - wegen der kurzen Frist - keinen Änderungsantrag stellen, sondern direkt Einspruch einlegen. Imho ist das sicherer.
        Aber warte erstmal ab was wir noch herausbekommen.

        Ist es in einer solchen Situation, und wenn die Situation bis dahin nicht geklärt ist, besser, den angegebenen Betrag vor dem Fälligkeitstag Datum (10.12.2023) zu zahlen oder ihn nicht zu zahlen, bis eine Korrekturmitteilung vorliegt?
        Dazu stellt man zusammen mit dem Einspruch einen "Antrag auf Aussetzung der Vollziehung".
        Zur Not kann man natürlich auch erstmal zahlen, das bewirkt keine Anerkenntnis. Wichtig ist nur, dass der Bescheid nicht bestandskräftig wird.

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

        Kommentar


          #5
          In dem Bescheid ist doch alles richtig, es sind wie erwartet Null Steuern und 2 Verlustvorträge.
          So sehe ich das auch. Solange es dabei bleibt, dass Verluste aus Aktienverkäufen nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden dürfen,

          wird es unterschiedliche Verlusttöpfe geben müssen. Im vorliegenden Fall führt die eben das Finanzamt, normalerweise machen das die inländischen

          Geldinstitute.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Wo stehen denn nun die 16.879 €? Vielleicht in der Tabelle ganz oben im Bescheid? Kannst du die auch mal zeigen?
            Du meinst diese nächste Tabelle ? Da kommt wieder die 16.879€.
            Berechnung der Einkünte (2).jpg

            Dieser Wert wird auch auf der ersten Seite geglättet ( die im Dezember zu zahlenden 4.229€ sowie ein Zuschlag von 232€ für den "Solidaritätszuschlag". Dies scheint auch in jedem dritten Monat des Jahres 2024 auf der zweiten Tabelle aufzutreten.
            Vorauszahlungen.jpg
            Angehängte Dateien

            Kommentar


              #7
              Hallo,

              nein, das ist der Vorauszahlungsbescheid (der aber die Fehler praktisch übernimmt, also - wenn - dann auch falsch ist).

              Was wir brauchen ist die Tabelle ganz oben aus dem Einkommensteuerbescheid.

              EDIT: Allein das es einen Vorauszahlungsbescheid gibt, noch dazu in dieser Höhe, deutet aber schon stark darauf hin, dass da etwas nicht stimmt.

              Stefan
              Zuletzt geändert von reckoner; 30.11.2023, 19:15.
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

              Kommentar


                #8
                Der Vorauszahlungsbescheid ist sicher falsch, die Berechnungen in den Screenshots im Beitrag '#3 sehen aber richtig aus.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  Was wir brauchen ist die Tabelle ganz oben aus dem Einkommensteuerbescheid.
                  Wenn du die ersten beiden Tabellen ganz oben (Seite 1 und 2) meinst, dann sind es diese beiden
                  Art der Steuerfestsetzung.jpg
                  Berechnung des zu versteuernden Einkommens.jpg
                  Angehängte Dateien

                  Kommentar


                    #10
                    Hallo,

                    ok, jetzt ist alles klar. Ich hatte mich auch ein bisschen verwirren lassen und bin davon ausgegangen, dass du nur die Kapitalerträge hattest (weil du von 16.879 € festgesetztem Einkommen gesprochen hast). Das stimmt aber nicht, du hattest ja auch noch Lohn.
                    Der Bescheid ansich sieht auch korrekt aus (soweit man das von hier sagen kann).

                    Was falsch ist ist wirklich der Vorauszahlungsbescheid. Dagegen solltest du Einspruch* einlegen, am Besten schriftlich mitsamt "Antrag auf Aussetzung der Vollziehung".
                    Die 21 € musst du aber zahlen (wichtig).

                    *wie schon angedeutet, für einen "Antrag auf schlichte Änderung" wäre mir die Zeit etwas zu knapp

                    Wie sowas kommen kann ist mir übrigens immer noch unklar. Denn eigentlich werden die Vorauszahlungen automatisch auf Basis des Einkommensteuerbescheides berechnet. Und das passt ja nun überhaupt nicht. (???)

                    Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                    Kommentar


                      #11
                      Ich danke euch beiden für eure wertvolle Hilfe, das hat mich so kurzfristig auch sehr überrascht, zumal ich in den Vorjahren ähnliche KAP Anlage Erklärungen (in Kapitalgewinnen oder -verlusten) abgeben konnte und nie auf ein ähnliches Problem gestoßen war. Ebenfalls seltsam, da ich bei Kapitalgewinnen normalerweise im Oktober/November eine Aufforderung des Finanzamts erhielt, die Belege (Jahresbericht meines Brokers) einzureichen, was in diesem Jahr nicht geschah.

                      Ich werde die Zahlung der 21E wie angegeben vornehmen und mit Einspruch fortfahren, vielen Dank noch einmal für die schnelle Rückmeldung !

                      Kommentar


                        #12
                        ... die Belege (Jahresbericht meines Brokers) einzureichen, was in diesem Jahr nicht geschah.
                        Auch das ist ungewöhnlich. Es steht ausdrücklich in der Hilfe, dass bei ausländischen Kapitalerträgen die Erträgnisaufstellungen

                        einzureichen sind, also eigentlich sogar unaufgefordert.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                        Kommentar

                        Lädt...
                        X