Nebenkosten

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  • Larissa42
    Neuer Benutzer
    • 30.11.2023
    • 3

    #1

    Nebenkosten

    Hallo. Wo trage ich als Nichtvermieter meine Nebenkosten ein?
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45928

    #2
    Hallo. Wo trage ich als Nichtvermieter meine Nebenkosten ein?
    Es können nur bestimmte Nebenkosten, wie haushaltsnahe Dienstleistungen und die Arbeitskosten von Handwerkerleistungen geltend gemacht werden.

    Dafür gibt es die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Larissa42
      Neuer Benutzer
      • 30.11.2023
      • 3

      #3
      Lieben Dank für deine Antwort. Also kann ich dort einfach Strom-, Wasserkosten usw. dort eintragen?

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      • multi
        Erfahrener Benutzer
        • 03.01.2018
        • 4266

        #4
        Nein, natürlich nicht. Strom und Wasser sind private Lebensführung.

        Charlie sprach bewusst von Handwerkerleistungen und haushaltsnahen DL. Dafür gibt es im allgemeinen eine Bescheinigung von der Hausverwaltung.

        Kommentar

        • Larissa42
          Neuer Benutzer
          • 30.11.2023
          • 3

          #5
          Die Handwerkerleistung hab ich ja eingetragen. Aber wo trage ich die gängigen Nebenkosten ein. Ich bin kein Vermieter.

          Kommentar

          • multi
            Erfahrener Benutzer
            • 03.01.2018
            • 4266

            #6
            Die sind dein Privatvergnügen.

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