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Übungsleiterfreibetrag

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    Übungsleiterfreibetrag

    Eine Frage zu Übungsleitertätigkeit. Wenn man ein Gewerbe als Sportschule Hauptthema Verteidigung betreibt und an Schulen als Übungsleitertätigkeit tätig ist, greift dann auch der Freibetrag?

    #2
    Die Tätigkeit muss nebenberuflich ausgeübt werden, öffentliche Schulen als Auftraggeber würden grundsätzlich unter die Regelung

    von § 3 Nr. 26 EStG fallen. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank!

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