Eine Frage zu Übungsleitertätigkeit. Wenn man ein Gewerbe als Sportschule Hauptthema Verteidigung betreibt und an Schulen als Übungsleitertätigkeit tätig ist, greift dann auch der Freibetrag?
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Keine Ankündigung bisher.
Übungsleiterfreibetrag
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Die Tätigkeit muss nebenberuflich ausgeübt werden, öffentliche Schulen als Auftraggeber würden grundsätzlich unter die Regelung
von § 3 Nr. 26 EStG fallen. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.htmlFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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