Hallo,
ich mache die Steuererklärung für meine Frau, die gegen Honorar jährlich eine Prüfungstätigkeit abnimmt (für eine berufsbildende Schule). Das Honorar wird gegeben für die Abnahme der landeseigenen Prüfung, mit der die Schüler ihren Abschluss erhalten. Das Amt zahlt also sozusagen für die Abnahme der Abschlussprüfung der Schule.
Bisher hatte die Einkommenssteuererklärung ein Steuerberater gemacht, jetzt mache ich es leider selbst. Der Steuerberater hatte für die Prüfungsttätigkeit meiner Frau immer eine EÜR ausgefüllt mit demselben Betrag bei den Einnahmen (Zeile 11 EÜR) und den Ausgaben (Zeile 23). Weitere Angaben waren Rechtsform ("Sonstige selbständige tätige Personen") und bei Art "Prüferin". Gewinn gesamt also 0, so auch dann in der Anlage S ausgewiesen.
Im Internet finde ich zu der Betriebsausgabenpauschale jedoch überall nur die Angabe, dass deren Höhe gedeckelt ist: 25% oder maximal einen Wert, den ich gerade nicht erinnere. Das widerspricht offenkundig dem, was der Steuerberater bisher jährlich gemacht hatte. Und offenbar wurde das vom FA immer akzeptiert, also dass in der EÜR die beiden Werte identisch sind und der Gewinn 0.
Ich würde also gerne wissen:
- Gibt es irgendwelche Sonderfälle, bei denen die Pauschale und die Einnahmen gleich sind, so dass Gewinn 0 rauskommt?
- Wenn es das nicht gibt, wieso fällt niemanden auf, dass der Gewinn 0 ist?
- Und zuletzt: Brauche ich überhaupt eine EÜR, wenn ich normal nur 25% der Honorarhöhe abziehe?
ich mache die Steuererklärung für meine Frau, die gegen Honorar jährlich eine Prüfungstätigkeit abnimmt (für eine berufsbildende Schule). Das Honorar wird gegeben für die Abnahme der landeseigenen Prüfung, mit der die Schüler ihren Abschluss erhalten. Das Amt zahlt also sozusagen für die Abnahme der Abschlussprüfung der Schule.
Bisher hatte die Einkommenssteuererklärung ein Steuerberater gemacht, jetzt mache ich es leider selbst. Der Steuerberater hatte für die Prüfungsttätigkeit meiner Frau immer eine EÜR ausgefüllt mit demselben Betrag bei den Einnahmen (Zeile 11 EÜR) und den Ausgaben (Zeile 23). Weitere Angaben waren Rechtsform ("Sonstige selbständige tätige Personen") und bei Art "Prüferin". Gewinn gesamt also 0, so auch dann in der Anlage S ausgewiesen.
Im Internet finde ich zu der Betriebsausgabenpauschale jedoch überall nur die Angabe, dass deren Höhe gedeckelt ist: 25% oder maximal einen Wert, den ich gerade nicht erinnere. Das widerspricht offenkundig dem, was der Steuerberater bisher jährlich gemacht hatte. Und offenbar wurde das vom FA immer akzeptiert, also dass in der EÜR die beiden Werte identisch sind und der Gewinn 0.
Ich würde also gerne wissen:
- Gibt es irgendwelche Sonderfälle, bei denen die Pauschale und die Einnahmen gleich sind, so dass Gewinn 0 rauskommt?
- Wenn es das nicht gibt, wieso fällt niemanden auf, dass der Gewinn 0 ist?
- Und zuletzt: Brauche ich überhaupt eine EÜR, wenn ich normal nur 25% der Honorarhöhe abziehe?
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