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Steuererklärung Gbr

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    Steuererklärung Gbr

    Guten Tag,
    Ich habe mit meinem Geschäftspartner vor einem Jahr eine GbR gegründet, da wir bisher keine einnahmen hatten ging ich davon aus das wir keine Steuererklärung machen müssen, da wir jetzt eine Mahnung erhalten haben das wir eine Steuererklärung machen müssen meine frage:
    Wo Genau kann ich auf Elster mit meinem Unternehmer Acc eine Steuererklärung einreichen?
    Welche Formulare müssen wir als GbR ausfüllen und wie Finde ich sie?
    Das zuständige Finanzamt erreiche ich nicht um zu Fragen ob ich tatsächlich eine Steuererklärung abgeben muss oder nicht.
    Ich freue mich auf Ihre Antwort
    Zuletzt geändert von Philip050503; 14.12.2023, 20:04.

    #2
    Zunächst muss der Gewinn ermittelt werden, in EÜR (mindestens sowas wie Einnahmen Null, Ausgaben Null, Gewinn Null) oder Bilanz. Dieser Gewinn muss dann in einer Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung auf euch verteilt werden. Daneben kann es auch noch um Umsatzsteuer und Gewerbesteuer gehen. Auf der Erinnerung sollte stehen, was abzugeben ist.

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      #3
      Eine GbR muss neben einer Gewinnermittlung auch eine Gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung einreichen.

      Viel Sinn macht das bei 0,00 € Einnahmen natürlich nicht, aber das müsst ihr mit dem Finanzamt klären.

      https://www.elster.de/eportal/formul...formulare/euer

      https://www.elster.de/eportal/formul...rmulare/fein90
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Kloebi hat's ja schon gesagt: Ihr habt eine Mahnung bekommen, dann wisst Ihr auch, was das Finanzamt von Euch haben will.

        Ich habe mit meinem Geschäftspartner vor einem Jahr eine GbR gegründet, da wir bisher keine einnahmen hatten
        Diese Logik erschließt sich mir jetzt nicht.

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          #5
          Du müsstest gedanklich u.a. die Zeichensetzung etwas anpassen. Die ersten beiden Kommas durch Punkt und die ersten beiden "das" durch "dass" ersetzen. Charlie hat das vermutlich so gemacht. Dann erschließt sich die Logik besser.
          SCJ timote
          Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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            #6
            Wenn ich alles, was hier geschrieben wird, samt Interpunktion wörtlich nehmen würde, dann hätte ich jede Menge zusätzliche Arbeit.

            Ich zitiere aus einem anderen Thread:

            Ich habe mich durchaus bei manchen deiner Antworten auf unklar formulierte Fragestellungen schon mal gefragt, in welchem Maß du hellseherische Fähigkeiten hasst. ;--)
            https://forum.elster.de/anwenderforu...008#post436008

            Dabei hasse ich weder hellseherische Fähigkeiten, noch habe ich solche.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Ha, das mit den hellseherischen Fähigkeiten hab ich zwar auch gelesen, ab das doppelte s ist mir nicht aufgefallen!

              Ansonsten muss ich diese Aussage bestätigen, halt mit einem s weniger.

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                #8
                # 4:
                Diese Logik erschließt sich mir jetzt nicht.
                Zur Klarstellung: Mir ging es gar nicht darum, andere Benutzer in Grammatik o.ä. zu korrigieren. Das wäre m. E. überheblich. Ich habe nur auf deine Frage geantwortet, weil du vermutlich aus Gründen des Satzbaus die Logik von # 1 nicht verstanden hattest. Ich hoffe, diese ist nun klarer geworden.

                P.S.: Mein eigener Rechtschreibfehler "in welchem Maß du hellseherische Fähigkeiten hasst" ist mir gerade erst aufgefallen.
                Zuletzt geändert von timote; 13.12.2023, 23:32. Grund: Ergänzung
                SCJ timote
                Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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                  #9
                  Hallo,

                  Ihr habt eine Mahnung bekommen, dann wisst Ihr auch, was das Finanzamt von Euch haben will.
                  Das sehe ich übrigens nicht so. Denn es gibt durchaus Finanzämter die bei wirklich ruhenden Gesellschaften auf sämtliche Erklärungen verzichten, manchmal reicht ein einfaches Dokument in dem man Null Umsatz und Null Gewinn bestätigt.

                  Aktuell weiß das Finanzamt aber noch gar nicht, ob da vielleicht ein fünfstelliger Gewinn erzielt wurde etc. - daher die Mahnung. Das ist eine Standardsache, und nicht unbedingt das was das Finanzamt will. Man muss halt das Gespräch suchen.

                  Stefan
                  Zuletzt geändert von reckoner; 15.12.2023, 16:09.
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                  Kommentar


                    #10
                    Na gut, oft ist es Verhandlungssache, auf welche Erklärungen das Finanzamt letztendlich besteht. Aber angemahnt wird ja nicht einfach

                    Zitat von Philip050503 Beitrag anzeigen
                    eine Steuererklärung
                    sondern die Angaben in der Erinnerung sind schon genauer.

                    Kommentar


                      #11
                      Wahrscheinlich gab es auch keine Mahnung, die erhält man nämlich, wenn man was nicht gezahlt hat, sondern eine Erinnerung.

                      Kommentar


                        #12
                        Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
                        Wahrscheinlich gab es auch keine Mahnung, die erhält man nämlich, wenn man was nicht gezahlt hat, sondern eine Erinnerung.
                        Guten Tag,

                        ja, Sie haben recht. Ich hatte mich verlesen, es gab nur eine Erinnerung. Das heißt, ich kann dem Finanzamt einen Bescheid über unsere Ausgaben und Einnahmen geben?
                        In dem Schreiben das wir zugesendet bekommen haben steht: "Gesonderte - und einheitliche Feststellung der Einkünfte."

                        Vielen dank für die Antwort

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                          #13
                          Hallo,

                          Das heißt, ich kann dem Finanzamt einen Bescheid über unsere Ausgaben und Einnahmen geben?
                          Was willst du jetzt von uns hören? Hier wird dir niemand sagen können wie dein Finanzamt oder dein Sachbearbeiter das sieht. Wie gesagt muss man mit dem Finanzamt sprechen.

                          Alternativ kannst du natürlich auch Nullmeldungen abgeben, für mich wäre das sogar der schnellere Weg (man muss zwar erstmal die Stammdaten eingeben, aber die hat man dann ja auch für die Zukunft).

                          Stefan
                          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                          Kommentar


                            #14
                            Zitat von Philip050503 Beitrag anzeigen
                            "Gesonderte - und einheitliche Feststellung der Einkünfte."
                            Damit sind wir wieder bei der ersten Antwort, Beitrag # 2, von Kloebi.

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