Liebe Community,
für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Wohnungen, die einer dreiköpfigen Erbengemeinschaft gehören, brauchen wir eine gesonderte und einheitliche Feststellung, deren Ergebnis dann in die Einkommensteuererklärungen der drei Erben einfließt.
Für die Steuernummer zu dieser Feststellungserklärung ist in "Mein ELSTER" von einem Erben, der auch gemeinsamer Empfangsbevollmächtigter ist, die Einwilligung in die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden wirksam erteilt. Trotzdem (und trotz einer entsprechenden Bitte in den "ergänzenden Angaben" zur Erklärung) hat das Finanzamt den Feststellungsbescheid ohne diesbezügliche Erläuterung in Papierform erlassen. Da einer der Erben im Ausland wohnt, wäre uns wohler, wenn wir einen elektronischen Originalbescheid und nicht nur den privaten Scan eines Papierbescheids vorlegen könnten, falls die ausländische Finanzbehörde den Bescheid sehen möchte.
Deshalb die Frage: Hat jemand ähnliche oder aber gegenteilige Erfahrungen gemacht? (Wir wollen nicht den Sachbearbeiter im total überlasteten Finanzamt mit dieser Frage nerven, wenn der Wunsch nach einem elektronischen Feststellungsbescheid aus irgendwelchen Gründen - die ich aktuell nicht erkenne - unerfüllbar sein sollte.)
Besten Dank vorab!
antabeer
für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Wohnungen, die einer dreiköpfigen Erbengemeinschaft gehören, brauchen wir eine gesonderte und einheitliche Feststellung, deren Ergebnis dann in die Einkommensteuererklärungen der drei Erben einfließt.
Für die Steuernummer zu dieser Feststellungserklärung ist in "Mein ELSTER" von einem Erben, der auch gemeinsamer Empfangsbevollmächtigter ist, die Einwilligung in die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden wirksam erteilt. Trotzdem (und trotz einer entsprechenden Bitte in den "ergänzenden Angaben" zur Erklärung) hat das Finanzamt den Feststellungsbescheid ohne diesbezügliche Erläuterung in Papierform erlassen. Da einer der Erben im Ausland wohnt, wäre uns wohler, wenn wir einen elektronischen Originalbescheid und nicht nur den privaten Scan eines Papierbescheids vorlegen könnten, falls die ausländische Finanzbehörde den Bescheid sehen möchte.
Deshalb die Frage: Hat jemand ähnliche oder aber gegenteilige Erfahrungen gemacht? (Wir wollen nicht den Sachbearbeiter im total überlasteten Finanzamt mit dieser Frage nerven, wenn der Wunsch nach einem elektronischen Feststellungsbescheid aus irgendwelchen Gründen - die ich aktuell nicht erkenne - unerfüllbar sein sollte.)
Besten Dank vorab!
antabeer
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